Nachnamen ändern oder behalten nach der Scheidung in Österreich

Namensänderung nach der Scheidung in Österreich

Die Namensänderung nach der Scheidung: Wie läuft das überhaupt ab und was müssen Sie dabei unbedingt beachten? Welchen Familiennamen werden die Kinder erhalten? Und wie ist das ganze im österreichischen Namensrecht geregelt? Hier erhalten Sie alle Informationen, Tipps und Tricks zum Thema Namensänderung nach der Scheidung.

Nachnamen

Hand aufs Herz – Wer hat vor der Hochzeit nicht getestet, ob und wie der potentielle Nachname zum eigenen Vornamen passt? Soll man den Namen des Partners annehmen? Wie wär’s mit einem Doppelnamen? Oder sollte ich doch eher meinen eigenen Nachnamen behalten?

Kaum jemand denkt wohl in diesen Momenten nach, wie es nach der Scheidung aussieht. Doch so eine Namensänderung nach der Ehescheidung kann dann sehr kompliziert werden. Und was ist besser – den angenommenen Namen beibehalten oder zurück zum Geburtsnamen?

Prinzipiell gilt: Eine Namensänderung ist möglich, sobald die Ehe rechtskräftig geschieden wurde. Schwierigkeiten kann es allerdings auch hier immer geben. Denn welchen Namen nehmen die Kinder an? Und was, wenn der Ex-Partner erneut heiratet und möchte und die gemeinsamen Kinder den Namen des neuen Partners annehmen sollen? Wir liefern Ihnen Antworten auf diese Fragen!

Folgende Möglichkeiten bestehen bei einer Namensänderung nach der Scheidung:

  • Nachname, der bis zur Namensänderung geführt wurde, wieder annehmen
  • Geburtsnamen wieder annehmen
  • Geburtsname/Nachname, der bis zur Namensänderung geführt wurde, dem Ehenamen anfügen – also ein Doppelname
  • Begleitname, den Sie während der Ehe hatten, widerrufen

Nach Scheidung

Damit Sie letztendlich Ihren Namen ändern können, muss die Scheidung rechtskräftig vollzogen worden sein. Das heißt, dass keiner der Ehegatten innerhalb von vier Wochen gegen den Beschluss Beschwerde, also ein sogenanntes Rechtsmittel, einlegt.

Nun haben Sie die Möglichkeit, Ihren Namen nach der Scheidung in die bereits oben erwähnten Möglichkeiten zu ändern. Für die Namensänderung ist das jeweilige Standesamt der letzten Eheschließung zuständig. Falls Sie nicht mehr in dem Ort dieses Standesamtes wohnen, können Sie dies allerdings auch bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt vollziehen.  

Falls Sie die Nachnamen der Kinder nach der Scheidung ändern wollen, müssen Sie sich an die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes beziehungsweise des letzten Wohnsitzes wenden. In Städten mit eigenem Statut ist das Magistrat verantwortlich. Übrigens: In Wien wäre das die Magistratsabteilung 35.

Damit eine Namensänderung nach der Scheidung richtig vollzogen werden kann, müssen Sie einige Dokumente und Unterlagen beim zuständigen Standesamt vorlegen.


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Folgende Dokumente werden bei einer Namensänderung benötigt:

  •      Meldebestätigung
  •      Geburtsurkunde
  •      Heiratsurkunde
  •      Scheidungsurteil/Scheidungsbeschluss inklusive Rechtskraftbestätigung
  •      Staatsbürgerschaftsnachweis
  •      Amtlicher Lichtbildausweis
  •      Eventuell: Nachweis akademischer Grade

Eine Frage, die im Zusammenhang mit Namensänderung nach Scheidungen häufig auftritt, ist, wie viel das ganze Verfahren überhaupt kostet.

Für den Antrag fallen generell € 14,30 an. Bei einem elektronischen Antrag mit Bürgerkarte sind es € 8,60. Zusätzlich können für noch nicht vergebührte Beilagen weitere Kosten anfallen. Bei einem mündlichen beziehungsweise schriftlichen Antrag wären das € 3,90. Bei einem elektronischen Antrag € 2,30 per Bogen.

Achtung: Vergessen Sie nicht, dass eigentlich immer Kosten für die Änderung wichtiger Dokumente anfallen. Die Kosten für eine Namensänderung bei Reisepass, Kreditkarten, Führerschein, etc. können schnell erheblich werden.

Komplizierter wird der ganze Prozess der Namensänderung bei Kindern. Prinzipiell gilt, dass gemeinsame Kinder den Namen beibehalten, der bei der Eheschließung zuvor festgelegt wurde. Soll der Name der gemeinsamen Kinder allerdings nach der Scheidung geändert werden, müssen die Eltern dies bei gemeinsamer Obsorge zusammen klären. Bei alleiniger Obsorge ist der betraute Elternteil für die Namensänderung verantwortlich. Die andere Partei muss allerdings auch hier informiert werden. Ist das Kind 14 Jahre alt, darf es selber entscheiden, ob es eine Namensänderung vornehmen möchte.

Namensrecht

All diese Regelungen zum Thema Namensänderung nach Scheidungen sind im österreichischen Namensrecht festgehalten.

Prinzipiell gilt, dass Staatsbürger, in Österreich lebende Staatenlose und Flüchtlinge, die in Österreich Aufnahme gefunden haben, das Recht haben, den Vor- oder Familiennamen zu ändern, falls ein wichtiger Grund vorliegt. Diese Gründe müssen schriftlich eingereicht werden und sind mit einer Verwaltungsgebühr verbunden.

Wichtige Gründe für eine Namensänderung wären unter anderem:

  •      Lächerlicher/anstößiger Familienname
  •      Schwer auszusprechender/zu schreibender Familienname
  •      Nachname ist ausländischer Herkunft
  •      Unzumutbare Nachteile zu vermeiden

Laut dem österreichischen Namensrecht haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen sogenannten Wunschnamen zu wählen. Auch dies muss allerdings gut begründet werden – hier fallen jedoch durchaus höhere Kosten an.

Im österreichischen Namensrecht sind zudem die Namensänderungen bei Kindern nach einer Scheidung geregelt.

Zunächst gilt, dass Kinder – und dadurch natürlich ganze Familien – Doppelnamen erhalten können. Ein Name daraus kann als gemeinsamer Familienname gelten. Dieser Name wird bei der Geburt des Kindes dessen Familienname. Gibt es keinen gemeinsamen Familiennamen, kann der Nachname des Kindes von den Eltern bei der Geburt bestimmt werden.

Wie bereits erwähnt, behalten Kinder prinzipiell den Namen bei, den sie zuvor geführt haben. Heiratet ein Elternteil erneut und führt dann den Familiennamen des neuen Ehepartners, kann die Namensführung allerdings etwas kompliziert werden:

Oft wird der leibliche Vater gebeten, in eine Namensänderung des Kindes einzuwilligen. Das heißt, dass der Nachname des Stiefelternteils auf das Kind übertragen wird. Natürlich muss auch das Kind an sich mit der Namensänderung einverstanden sein. Willigt der leibliche Elternteil nicht ein, kann der Fall vor das Familiengericht gehen. Hier wird dann zum Wohle des Kindes entschieden.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Scheidung? Hier finden Sie auch Informationen über:

Scheidungsinfo.at arbeitet mit Rechtsberatern für Familienrecht in diesen Orten in Österreich

Comments 1

  1. Laut Gericht Villach gilt, dass nach der Scheidung mit Kindern bei gemeinsamer Obsorge die Mutter den Familiennamen der Kinder ändern kann wie sie will, auch ohne den Vater zu informieren! Begründung: Bei gemeinsamer Obsorge wird davon ausgegangen, dass sich die Eltern einig sind, Wer macht solche Gesetze? Ist eine Scheidung nicht der Grund dafür dass man sich scheiden lässt?!
    Wenn nur die Mutter die Obsorge erhält, muss der Vater zur Namensänderung zustimmen. Da fragt man sich doch echt.

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