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Mag. Bernd Auer

Mein juristischer Schwerpunkt liegt bereits seit vielen Jahren im Familien- und Erbrecht.

Nach mittlerweile mehreren hundert Fällen in Scheidungs-, Trennungs-, Obsorge-, Unterhalts- und Kontaktrechtsangelegenheiten, die in den allermeisten Fällen einvernehmlich gelöst werden konnten, kann auf entsprechende Erfahrung zurückgegriffen werden, um auch Sie bestmöglich zu beraten.

Meine Aufgabe als Anwalt ist es mit Ihnen gemeinsam eine Regelung auszuarbeiten, die es ermöglicht in den nächsten Lebensabschnitt überzutreten.

Der Fokus liegt darauf klare Verhältnisse zu schaffen und die Ihnen von Gesetzes wegen zustehenden Ansprüche durchzusetzen.

Erfahrungsgemäß empfiehlt es sich rechtlichen Rat bereits frühzeitig einzuholen, um nicht mit weitreichenden Rechtsnachteilen aufgrund unüberlegter oder unwissentlich begangener Handlungen konfrontiert zu werden.

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