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Friedrich Schwarzinger (Dr.)

„Was sich nicht einseitig verordnen lässt, wird auch durch ein Gerichtsurteil nicht gefunden. Da gerichtliche Verfahren regelmäßig eine Sieger-Verlierer- Situation schaffen, ist diese Vorgangsweise schon vom Ansatz her zweite Wahl.“

Rechtscoaching: Auch wenn Trennung oder Scheidung nicht im Raum steht, ergibt es Sinn, wenn während aufrechter Beziehung Klarheit über die Grundlagen des gemeinsamen Schaffens besteht. Natürlich können diese Grundlagen durch gemeinsame Vereinbarungen an den jeweiligen Bedarf angepasst werden.

Teamaspekt: Je nach Situation arbeite ich mit Fachleuten aus dem Bereich Psychologie, Finanzberatung oder Liegenschaftsschätzung etc. zusammen. Wenn Kinder betroffen sind, ist die Beiziehung eines sogenannten Kinder-Coaches im Auftrag beider Eltern zur außergerichtlichen Unterstützung der sich verändernden Familie eine für alle beteiligte entlastende Maßnahme.

Mediation: Bei diesem Modell werden Sie gemeinsam von mir als neutraler/allparteilicher Vermittler unterstützt. Unter Berücksichtigung ihrer beider Interessen wird eine einvernehmliche Lösung mit Ihnen erarbeitet.

Collaborative Law: Sehr oft bedeutet die Beiziehung eines Anwaltes/einer Anwältin den Auftakt für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Im Rahmen eines Collaborative Law Verfahrens ist dies genau umgekehrt, weil sich die Beteiligten rechtlichen Begleiter (speziell ausgebildete Rechtsanwälte) verpflichten in Ihrer Angelegenheit eben nicht zu Gericht zu gehen, sondern mit Ihnen gemeinsam eine außergerichtliche, einvernehmliche Lösung zu suchen.

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01 3587 336  

 

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