Leserfrage: Ausziehen vor der Scheidung?

„Wie gefährlich ist es wenn man die gewünschte Trennung ausspricht und vor der Scheidung auszieht? Ohne Auszug ist doch kein Trennungsjahr möglich!?“ Barbara, A-1140

Antwort von Dr. Clemens Gärner :

Es gibt in Österreich kein „Trennungsjahr“. Ein (unbegründeter) Auszug aus der Ehewohnung gegen den Willen des Partners stellt eine schwere Eheverfehlung dar, welche den Ehepartner zur Führung einer Verschuldensscheidungsklage berechtigen kann.

Die Ehe verpflichtet zum gemeinsamen Wohnen.

Wird diese Wohngemeinschaft einseitig aufgehoben, so ist dies ein Scheidungsgrund, der in Folge auch zu einer Unterhaltsverwirkung/Pflicht, je nachdem wer auszieht, führen kann.

Eine Trennung im Sinne der Österreichischen Scheidungsjudikatur ist auch bei gemeinsamen Wohnen möglich. Die Lebensgemeinschaft wird durch 3 Elemente definiert: Eine Wohn-, Wirtschafts-, und Geschlechtsgemeinschaft, wovon 2 Elemente erfüllt sein müssen, damit die Rechtsprechung von einer Lebensgemeinschaft ausgeht.

Werden sohin 2 dieser Elemente nicht erfüllt, so kann eine Trennung auch vorliegen, wenn man noch gemeinsam wohnt.

Zu Beweiszwecken sollte man die Umstände entsprechend dokumentieren oder eine Trennungsvereinbarung abschließen.

  –   Dr. Clemens Gärner

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    Clemens Gärner (Dr.)

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Comments 2

  1. Das ist schön gesagtes Recht, die Praxis sieht leider oft anders aus!

    Die Frau zieht einfach aus, nimmt Kind mit, zieht in Hotel Mama und überlässt das Kind den Großeltern, hat sich für das Gericht nachweislich auch bisher nicht um das Kind gekümmert, es gab 4 Eheverfehlungen und …die Richterin pochte auf eine Einigung, sonst bleibt der Akt so lange liegen bis zu einer Einvernehmlichen. Mehr dazu möchte ich hier gerne jedem Mitleser ersparen …

    Ich bin Beführworterin der Doppelresidenz und zwar schnell! Zwar trifft es mich als Großmutter nicht mehr, aber ich sehe die Väter Diskriminierung laufend im Umfeld u. Bekanntenkreis. Laut derzeitiger Regierungsvereinbarung steht die Doppelresidenz auf Seite 42 festgeschrieben. Meine Frage an Sie als Anwalt: Haben Sie bereits Informationen wann dieses Thema in Angriff genommen wird – das Kindeswohl wird hoffentlich nicht bis 2022 warten müssen, denn die entfremdeten Kinder brauchen jetzt, uzw. dringend, ihren fehlenden Elternteil und nicht erst 4 Jahren.
    Vielen Dank für Ihre ev. Antwort
    Lore

  2. Alles schön und gut, ist ja auch hinlänglich bekannt „nicht einfach ausziehen“ aber wie kann ich es möglich machen, das ich ausziehen kann.

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