Scheidung mit Kindern in Österreich

Scheidung mit Kindern in Österreich

Eine Scheidung mit Kindern ist in vielen Fällen noch schwieriger als eine Trennung, in der nur zwei Personen involviert sind. Man muss sich nicht nur über Besitztümer, Einrichtung und Unterhalt sorgen, sondern auch um Sorgerecht, Alimente und Besuchsreglungen. Es gibt viele Möglichkeiten, eine Scheidung auch für Kinder so angenehm wie möglich zu gestalten. Hier finden Sie viele wichtige Tipps und eine Erklärung, wieso Sie gerade in einer Scheidung mit Kindern auch an einen Anwalt denken sollten.

Scheidung mit Kind – was tun?

Wenn eine Trennung ansteht, ist das natürlich für das Paar selbst eine schwierige Zeit. Eine Scheidung mit Kind ist schwieriger, weil viele zusätzliche Herausforderungen bewältigt werden müssen. Auch wenn es vielleicht schwer fällt: In der komplizierten und schwierigen Zeit müssen Sie mehr denn je für Ihr Kind oder Ihre Kinder mitdenken und fühlen.

Organisatorisch ist einiges zu erledigen und muss bedacht werden. Viele der Punkte sind allein nur schwer zu bewältigen. Versuchen Sie, sich früh Hilfe zu suchen und suchen Sie auch unbedingt Rat bei einem juristischen Experten. Auch wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung planen: Unterhalt, Alimente und Besuchszeiten korrekt festzulegen ist gar nicht so leicht.

Das Wohl des Kindes

Sie werden in den nächsten Monaten sehr häufig die Phrase „Das Wohl des Kindes“ oder „Das Kindswohl“ hören. Denn bei allen Regelungen zu Besuchszeiten, Besuchsrecht und Alimenten, stellt der Gesetzgeber das Kindswohl in den Vordergrund. Das hat im Einzelnen ganz unterschiedliche Bedeutungen.

Im Allgemeinen wird es beispielsweise als gut für das Kind angesehen, wenn es nicht aus der gewohnten Umgebung gerissen wird. Das bedeutet, dass es weiter in die gleiche Schule gehen sollte, in Sportvereinen bleibt und Bekannte der Familie treffen kann. Das kann eine wichtige Grundlage sein, wenn Sie sich entscheiden müssen, wer beispielsweise eine Wohnung oder ein Haus behält.

Wichtig ist auch, dass Kinder weiterhin beide Elternteile sehen – und mögen dürfen. Es ist sogar im Gesetz festgeschrieben, dass Kinder dabei nicht von ihren Eltern gegen den jeweils anderen „aufgehetzt“ werden dürfen. Gönnen Sie Ihren Kindern auch ein wenig Naivität und haben Sie Verständnis, wenn die keinen Streit über Unterhalt verstehen.

Kinder haben ein Recht, auch nach einer Scheidung beide Elternteile zu sehen. Früher war dieses Recht als Besuchsrecht des Elternteils formuliert. Heute steht das Bedürfnis eines Kindes danach, beide Elternteile zu sehen, im Vordergrund. Das gilt auch, wenn das Kind eher missmutig ist oder quengelt, wenn es zu Besuch „muss“ – meist liegt darin eher Widerstand gegen die gesamte Trennungssituation.

Eine wichtige Ausnahme ist natürlich eine Scheidung mit Kind, der eine Gewaltsituation vorangegangen ist. Wenn die Trennung der Schritt aus einer Beziehung ist, in der ein Partner oder sogar das Kind misshandelt wurde, sollte man keinen Kontakt erzwingen. Weitere Treffen können in Anwesenheit einer Begleitperson passieren (wenn das nützlich scheint). Um sie ganz zu vermeiden, müssen die Gewalttaten vorher bereits irgendwie protokolliert sein (beispielsweise durch eine Anzeige).


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Beratung und Hilfe während der Trennung

Es gibt unterschiedliche Hilfs- und Beratungsangebote. Einige richten sich speziell an Frauen oder Männer. Beispielsweise gibt es Hilfevereine, in denen sich Alleinerziehende austauschen können oder Selbsthilfegruppen. Denn oft ist die (räumliche) Trennung von den Kindern schwerer zu verkraften, als die vom Partner.

Weitere Hilfsangebote gibt es direkt für Kinder. Auch die können sich in „Selbsthilfegruppen“ treffen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren können hier zusammen spielen und über ihre Gefühle sprechen. Sie verarbeiten die Trennung meist ganz anders als Erwachsene und haben viel von ein wenig Hilfe von außen.

Eltern versuchen meist instinktiv, ihren Nachwuchs während der schwierigen Zeit nicht zu belasten. Auch, um die Jungen nicht gegen einen Partner aufzubringen, behalten sie ihre Probleme und Sorgen für sich. Jungendliche machen das ähnlich. Alle Beteiligten merken natürlich häufig, dass „etwas“ am anderen nagt. Deswegen ist es meist wirklich hilfreich, sich an eine weitere Person oder eine Gruppe zu wenden.

Rechtsbeistand bei einer Scheidung mit Kind

Rechtlicher Beistand während einer Scheidung ist eigentlich nie schädlich. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es nicht mit einer „Kriegserklärung“ gleichzusetzen, wenn sich einer von beiden einen Anwalt sucht. Die Formalitäten sind nicht einfach und ein Experte sollte auf jeden Fall mit am Tisch sitzen. Bei einem sonst wirklich guten Verhältnis der Parteien kann ein Anwalt auch beratend für beide tätig werden.

Wenn es eher eine strittige Scheidung ist, ist der Anwalt unumgänglich. Selbst für eine größtenteils außergerichtliche Regelung ist wiederum Beratung das A und O. Ein Anwalt kann beispielsweise helfen, den Unterhalt und Alimente so zu berechnen, dass beide auskommen.

Auch Besuchszeiten sollten möglichst genau festgelegt werden. Solange man sich gut versteht, kann man die Regelungen trotzdem locker halten. Eine schriftliche Einigung bietet für beide Seiten Sicherheit für die Zukunft.

Besonders sollten sich das leider immer noch Väter zu Herzen nehmen: Die Rechtsprechung in Österreich neigt weiterhin zu einem Ungleichgewicht zu Ungunsten von Männern. Die Obsorge erhält zwar nicht mehr automatisch die Mutter allein, aber viele Väter machen die traurige Erfahrung, sehr um Kontakt zu ihren Kindern kämpfen zu müssen.

Viele bereuen auch einige Zeit nach der Scheidung oder während des Verfahrens, sich nicht früher einen Anwalt gesichert zu haben. Die hochemotionalen Themen – gerade der Kontakt zum Kind – machen manchmal blind für rationale Vorgänge. Auch Experten wenden sich dann selbst meist an einen anderen Anwalt. Die Erfahrung zeigt, dass das sicherer ist.

Den richtigen Anwalt finden

Es ist nicht leicht, jemanden zu finden, dem man nicht nur die eigene Zukunft, sondern auch die seiner Kinder anvertrauen möchte. Ein Anwalt mit Erfahrung und zusätzlicher Fachkenntnis im Bereich Familienrecht kann helfen.

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