Scheidung mit Kindern in Österreich

Scheidung mit Kindern in Österreich

Eine Scheidung mit Kindern ist in vielen Fällen noch schwieriger als eine Trennung, in der nur zwei Personen involviert sind. Man muss sich nicht nur über Besitztümer, Einrichtung und Unterhalt sorgen, sondern auch um Sorgerecht, Alimente und Besuchsreglungen. Es gibt viele Möglichkeiten, eine Scheidung auch für Kinder so angenehm wie möglich zu gestalten. Hier finden Sie viele wichtige Tipps und eine Erklärung, wieso Sie gerade in einer Scheidung mit Kindern auch an einen Anwalt denken sollten.

Scheidung mit Kind – was tun?

Wenn eine Trennung ansteht, ist das natürlich für das Paar selbst eine schwierige Zeit. Eine Scheidung mit Kind ist schwieriger, weil viele zusätzliche Herausforderungen bewältigt werden müssen. Auch wenn es vielleicht schwer fällt: In der komplizierten und schwierigen Zeit müssen Sie mehr denn je für Ihr Kind oder Ihre Kinder mitdenken und fühlen.

Organisatorisch ist einiges zu erledigen und muss bedacht werden. Viele der Punkte sind allein nur schwer zu bewältigen. Versuchen Sie, sich früh Hilfe zu suchen und suchen Sie auch unbedingt Rat bei einem juristischen Experten. Auch wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung planen: Unterhalt, Alimente und Besuchszeiten korrekt festzulegen ist gar nicht so leicht.

Das Wohl des Kindes

Sie werden in den nächsten Monaten sehr häufig die Phrase „Das Wohl des Kindes“ oder „Das Kindswohl“ hören. Denn bei allen Regelungen zu Besuchszeiten, Besuchsrecht und Alimenten, stellt der Gesetzgeber das Kindswohl in den Vordergrund. Das hat im Einzelnen ganz unterschiedliche Bedeutungen.

Im Allgemeinen wird es beispielsweise als gut für das Kind angesehen, wenn es nicht aus der gewohnten Umgebung gerissen wird. Das bedeutet, dass es weiter in die gleiche Schule gehen sollte, in Sportvereinen bleibt und Bekannte der Familie treffen kann. Das kann eine wichtige Grundlage sein, wenn Sie sich entscheiden müssen, wer beispielsweise eine Wohnung oder ein Haus behält.

Wichtig ist auch, dass Kinder weiterhin beide Elternteile sehen – und mögen dürfen. Es ist sogar im Gesetz festgeschrieben, dass Kinder dabei nicht von ihren Eltern gegen den jeweils anderen „aufgehetzt“ werden dürfen. Gönnen Sie Ihren Kindern auch ein wenig Naivität und haben Sie Verständnis, wenn die keinen Streit über Unterhalt verstehen.

Kinder haben ein Recht, auch nach einer Scheidung beide Elternteile zu sehen. Früher war dieses Recht als Besuchsrecht des Elternteils formuliert. Heute steht das Bedürfnis eines Kindes danach, beide Elternteile zu sehen, im Vordergrund. Das gilt auch, wenn das Kind eher missmutig ist oder quengelt, wenn es zu Besuch „muss“ – meist liegt darin eher Widerstand gegen die gesamte Trennungssituation.

Eine wichtige Ausnahme ist natürlich eine Scheidung mit Kind, der eine Gewaltsituation vorangegangen ist. Wenn die Trennung der Schritt aus einer Beziehung ist, in der ein Partner oder sogar das Kind misshandelt wurde, sollte man keinen Kontakt erzwingen. Weitere Treffen können in Anwesenheit einer Begleitperson passieren (wenn das nützlich scheint). Um sie ganz zu vermeiden, müssen die Gewalttaten vorher bereits irgendwie protokolliert sein (beispielsweise durch eine Anzeige).


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Beratung und Hilfe während der Trennung

Es gibt unterschiedliche Hilfs- und Beratungsangebote. Einige richten sich speziell an Frauen oder Männer. Beispielsweise gibt es Hilfevereine, in denen sich Alleinerziehende austauschen können oder Selbsthilfegruppen. Denn oft ist die (räumliche) Trennung von den Kindern schwerer zu verkraften, als die vom Partner.

Weitere Hilfsangebote gibt es direkt für Kinder. Auch die können sich in „Selbsthilfegruppen“ treffen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren können hier zusammen spielen und über ihre Gefühle sprechen. Sie verarbeiten die Trennung meist ganz anders als Erwachsene und haben viel von ein wenig Hilfe von außen.

Eltern versuchen meist instinktiv, ihren Nachwuchs während der schwierigen Zeit nicht zu belasten. Auch, um die Jungen nicht gegen einen Partner aufzubringen, behalten sie ihre Probleme und Sorgen für sich. Jungendliche machen das ähnlich. Alle Beteiligten merken natürlich häufig, dass „etwas“ am anderen nagt. Deswegen ist es meist wirklich hilfreich, sich an eine weitere Person oder eine Gruppe zu wenden.

Rechtsbeistand bei einer Scheidung mit Kind

Rechtlicher Beistand während einer Scheidung ist eigentlich nie schädlich. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es nicht mit einer „Kriegserklärung“ gleichzusetzen, wenn sich einer von beiden einen Anwalt sucht. Die Formalitäten sind nicht einfach und ein Experte sollte auf jeden Fall mit am Tisch sitzen. Bei einem sonst wirklich guten Verhältnis der Parteien kann ein Anwalt auch beratend für beide tätig werden.

Wenn es eher eine strittige Scheidung ist, ist der Anwalt unumgänglich. Selbst für eine größtenteils außergerichtliche Regelung ist wiederum Beratung das A und O. Ein Anwalt kann beispielsweise helfen, den Unterhalt und Alimente so zu berechnen, dass beide auskommen.

Auch Besuchszeiten sollten möglichst genau festgelegt werden. Solange man sich gut versteht, kann man die Regelungen trotzdem locker halten. Eine schriftliche Einigung bietet für beide Seiten Sicherheit für die Zukunft.

Besonders sollten sich das leider immer noch Väter zu Herzen nehmen: Die Rechtsprechung in Österreich neigt weiterhin zu einem Ungleichgewicht zu Ungunsten von Männern. Die Obsorge erhält zwar nicht mehr automatisch die Mutter allein, aber viele Väter machen die traurige Erfahrung, sehr um Kontakt zu ihren Kindern kämpfen zu müssen.

Viele bereuen auch einige Zeit nach der Scheidung oder während des Verfahrens, sich nicht früher einen Anwalt gesichert zu haben. Die hochemotionalen Themen – gerade der Kontakt zum Kind – machen manchmal blind für rationale Vorgänge. Auch Experten wenden sich dann selbst meist an einen anderen Anwalt. Die Erfahrung zeigt, dass das sicherer ist.

Herausforderungen bei Scheidungen mit Kindern

Eine Scheidung mit Kindern ist häufig komplexer als eine Scheidung ohne Kinder, da neben der emotionalen Trennung auch zahlreiche praktische Fragen zu Sorgerecht, Alimente und Besuchsregelungen geklärt werden müssen. In diesen schwierigen Zeiten ist es besonders wichtig, dass beide Elternteile sich bemühen, Konflikte zu minimieren und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Uneinigkeiten und Streitigkeiten können nicht nur die Eltern belasten, sondern auch die Kinder stark beeinträchtigen. Es ist entscheidend, dass sie während dieser turbulenten Phase Unterstützung von beiden Elternteilen erhalten, um die negativen Auswirkungen auf ihr emotionales Wohlergehen zu vermeiden. Eine harmonische Kooperationsbasis kann helfen, die Angst vor wiederholten familiären Problemen zu mindern und den Kindern Sicherheit und Stabilität zu bieten.

Zudem bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Scheidung bestehen, was bedeutet, dass Sie als Eltern weiterhin Verantwortung für das Wohl Ihres Kindes tragen sollten. Der Verlust der elterlichen Autorität kann zu ernsthaften Erziehungsproblemen führen, insbesondere wenn Kinder in die Rolle von Partnerersatz gedrängt werden und sich mit nicht altersgerechten Konflikten auseinandersetzen müssen. Es ist von größter Bedeutung, dass Sie sich bewusst machen, wie wichtig eine respektvolle Kommunikation und Zusammenarbeit im Interesse des Kindes sind, um dessen Entwicklung nicht zu beeinträchtigen und ein gesundes familiäres Umfeld aufrechtzuerhalten.

Rechtliche Aspekte der Scheidung

Eine Scheidung kann für alle Beteiligten eine äußerst herausfordernde Zeit darstellen, insbesondere wenn Kinder im Spiel sind. Bevor Sie einen Antrag auf einvernehmliche Scheidung stellen, ist es wichtig, eine Scheidungsvereinbarung zu treffen, die wesentliche Punkte wie gegenseitige Unterhaltsansprüche sowie die Obsorge für Ihre gemeinsamen Kinder regelt. Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für den weiteren Verlauf und hilft beiden Elternteilen, klare Erwartungen zu formulieren. Zudem ist es entscheidend, dass Sie Ihre Kinder nicht gegen den jeweils anderen Elternteil aufhetzen, denn sie haben das Recht, eine Beziehung zu beiden Eltern zu pflegen.

Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder bestehen, was bedeutet, dass wichtige Entscheidungen bezüglich ihrer Erziehung, Gesundheit und Ausbildung weiterhin gemeinsam getroffen werden müssen. Die Regelungen zur Trennung und Scheidung haben tiefgreifende rechtliche Konsequenzen, die nicht nur die sozialen und finanziellen Aspekte betreffen, sondern auch die emotionalen Belastungen für die gesamte Familie erheblich beeinflussen können. Daher ist es unerlässlich, offen und respektvoll miteinander umzugehen, um das Wohlergehen Ihrer Kinder zu gewährleisten und ihnen zu helfen, diese schwierige Zeit bestmöglich zu überstehen.

Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Bei einer Scheidung mit Kindern bleibt das gemeinsame Sorgerecht für beide Elternteile bestehen, um das Kindeswohl zu gewährleisten und eine verantwortungsvolle elterliche Beziehung zu fördern. Das bedeutet, dass beide Elternteile gleichberechtigt über wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes mitwirken, auch wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das regelt, bei welchem Elternteil das Kind lebt, möglicherweise nur einem Elternteil zugesprochen wird. Hierbei steht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund, sodass die Eltern in der Lage sein sollten, einvernehmlich über den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes zu entscheiden. Sollte dies nicht gelingen, können Konflikte vor einem Familiengericht geklärt werden, welches im Streitfall die Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht treffen kann.

Das Sorgerecht umfasst nicht nur die allgemeinen Rechte und Pflichten zur Sorge um das Kind, sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das Umgangsrecht. Letzteres gewährleistet, dass das Kind Kontakt zu beiden Elternteilen hat, unabhängig davon, bei welchem Elternteil es lebt. Auch wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einem Elternteil liegt, bleibt das Sorgerecht in der Regel bei beiden Elternteilen, was bedeutet, dass sie in wichtigen Belangen, wie medizinischen Entscheidungen oder Bildungsfragen, gemeinsam Verantwortung tragen und Entscheidungen treffen müssen. Es ist ratsam, sich in Sorgerechtsfragen beraten zu lassen, um die bestmöglichen Lösungen im Sinne des Kindes zu finden.

Unterhaltsregelungen

Wenn Sie eine Scheidung mit Kindern durchlaufen, ist es wichtig, die Unterhaltsregelungen klar zu verstehen. Der Unterhalt für Kinder wird in der Regel am Lebensstandard während der Ehe bemessen, wobei jedoch Abstriche berücksichtigt werden müssen, die durch die Scheidungssituation entstehen. Der nicht betreuende Elternteil ist unterhaltspflichtig und muss den Kindesunterhalt in Bargeld leisten. Dieser wird gemäß der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Hier sind einige wesentliche Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Kindesunterhalt wird bis zur Volljährigkeit des Kindes oder bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung gezahlt.
  • Das Existenzminimum des zahlenden Elternteils muss bei der Festlegung des Unterhalts berücksichtigt werden.
  • Der Betreuungsunterhalt wird normalerweise nur bis zum dritten Lebensjahr des jüngsten Kindes gezahlt.
  • Der reguläre Kindesunterhalt besteht über das dritte Lebensjahr hinaus fort.
  • Im Falle von finanziellen Schwierigkeiten oder Zahlungsverweigerung des nicht betreuenden Elternteils kann ein Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden, der bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt wird.

Es ist ratsam, eine klare und faire Vereinbarung hinsichtlich des Unterhalts zu treffen, um zukünftige Konflikte zu vermeiden und das Wohl des Kindes zu sichern.

Namensänderung nach der Scheidung

Nach einer Scheidung ist es wichtig, klare Unterhaltsregelungen zu treffen, um das Wohlergehen der Kinder sicherzustellen und mögliche Konflikte zu vermeiden. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Gemeinsames Sorgerecht: Nach der Scheidung haben beide Elternteile in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Es ist entscheidend, dass Sie gemeinsam entscheiden, bei welchem Elternteil die Kinder leben sollen.
  • Unterhaltsverpflichtung: Um Streitigkeiten über den Unterhalt zu vermeiden, können Sie Ihre Unterhaltspflicht in einer Jugendamtsurkunde anerkennen. Dies bietet eine rechtliche Grundlage für die Unterstützung Ihres Kindes.
  • Unterhaltsvorschuss: Wenn der nicht betreuende Elternteil nicht in der Lage ist, Kindesunterhalt zu zahlen, können Sie beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
  • Namensrecht: Ihr Kind behält den Namen, den es bei seiner Geburt erhalten hat, unabhängig davon, ob Sie oder der andere Elternteil Ihren Namen ändern. Eine Änderung des Namens könnte die Identität Ihres Kindes beeinträchtigen.
  • Umbenennung bei neuer Ehe: Sollten Sie erneut heiraten und einen neuen Nachnamen annehmen wollen, ist die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich, um das Kind umzubenennen. Alternativ können Sie eine additive Einbenennung in Erwägung ziehen, bei der der neue Nachname mit einem Bindestrich zum bisherigen Namen hinzugefügt wird.
  • Konflikte durch unterschiedliche Nachnamen: Es kann zu Konflikten kommen, wenn Kinder aus verschiedenen Ehen unterschiedliche Nachnamen tragen. Dies kann die Identität der Kinder sowie den Familienzusammenhalt beeinträchtigen.

Indem Sie diese Punkte berücksichtigen, können Sie dazu beitragen, dass die Unterhaltsregelungen klar und fair sind, was letztendlich dem Wohlergehen Ihrer Kinder dient.

Den richtigen Anwalt finden

Es ist nicht leicht, jemanden zu finden, dem man nicht nur die eigene Zukunft, sondern auch die seiner Kinder anvertrauen möchte. Ein Anwalt mit Erfahrung und zusätzlicher Fachkenntnis im Bereich Familienrecht kann helfen.

Scheidungsinfo.at arbeitet mit Rechtsberatern für Familienrecht in diesen Orten in Österreich