Scheidungsgründe nach Österreichischem Recht

Scheidungsgründe – Arten und Stellung nach dem Österreichischen Scheidungsrecht

Der Bruch einer Ehe erfolgt nicht von heute auf morgen – in der Regel hat das Scheitern dieser Lebensgemeinschaft ernstzunehmende Ursachen. Bei der Scheidung spielen deshalb die Scheidungsgründe eine wesentliche Rolle, denn diese können den Ablauf des Trennungsprozesses maßgeblich beeinflussen. Die Gründe der Trennung sind ausschlaggebend dafür, wem im Falle einer strittigen Scheidung das Verschulden zugesprochen wird und nehmen oft Einfluss auf Faktoren wie Vermögensaufteilung, Unterhaltszahlung wie Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt.

Scheidungsgründe Österreich

Zwar gibt es im österreichischem Trennungsrecht kein Regelwerk, in dem verschiedene Scheidungsgründe fix verankert sind, allerdings gibt es einen intersubjektiven Konsens darüber, welche Verhaltensweisen und Ursachen als ausschlaggebend empfunden werden, die Ehe zu beenden. Einige dieser negativen Handlungsweisen sind folgende:

  • Ehebruch
  • Häusliche Gewalt
  • Die Auflösung der gemeinsamen Wohnsituation, wie etwa durch Auszug oder dem Rauswurf des Ehepartners aus dem Wohnsitz
  • Vernachlässigung oder Verweigerung der Unterhaltspflicht des Ehepartners oder des gemeinsamen Kindes
  • Manipulatives Verhalten gegenüber dem gemeinsamen Kind um dieses gegen den Ehepartner aufzuhetzen
  • Mutwillige Beeinträchtigung des Ehegatten in Bezug auf das Sorgerecht (z.B. indem der Kontakt zum Kind verweigert wird)
  • Vernachlässigung der Kinder, wie etwa durch unzureichende Erziehung oder mangelnde Pflege
  • Missbräuchliche Nutzung des gemeinsamen Vermögens, wie etwa indem Geld vom Konto des Partners abgehoben wird oder ohne Rücksprache auf gemeinsame Rücklagen zurückgegriffen wird.
  • Anhäufung von Schulden
  • Übertriebener Geiz
  • Verschweigen einer finanziellen Notlage
  • Dauerhafte Vernachlässigung der häuslichen Pflichten
  • Feindseliges und liebloses Verhalten dem Partner gegenüber
  • Verweigerung der Unterstützung des Partners wenn dieser sie benötigt
  • Falls vorhanden: Verstöße gegen im Ehevertrag festgesetzte Regeln
  • Generell: Kein Bemühen beim Gestalten der Ehe
  • Sexuelle Vernachlässigung
  • Respektloses Verhalten dem Partner gegenüber

Jene oben aufgelisteten Punkte sind als negative Verhaltensweisen zu beurteilen, die ausreichend Grund dafür geben, die Scheidung einzureichen. Derartige Umstände haben oftmals zur Folge, dass man sich nicht einvernehmlich trennt, sondern eine strittige Scheidung stattfindet. Um näheres zum Ablauf einer strittigen Scheidung zu erfahren, klicken Sie hier!
Negatives Verhalten kann dazu führen, dass jenem Ehegatten, der für die Zerrüttung verantwortlich ist, das Verschulden zugesprochen wird. Im Unterschied dazu, gibt es Scheidungshintergründe, wo dem Ehegatten kein Verschulden trifft, wie etwa wenn dieser eine ansteckende oder schwere Krankheit hat und sich der Partner sich dieser Situation nicht gewachsen fühlt. In diesem Fall muss der Ehepartner, dessen Kondition ausschlaggebend für das Scheitern der Ehe war, nicht befürchten, vom Familiengericht abgestraft zu werden.

Finden Sie Ihren passenden Scheidungsanwalt!

Scheidungsgründe im Scheidungsrecht

Im Scheidungsrecht werden keine Verhaltensweisen oder andere Ursachen gelistet, die als Scheidungsgründe zählen. Deshalb wird bei jeder Scheidungsverhandlung individuell festgestellt, welche Gründe zur Zerrüttung geführt haben. Dabei ist jedoch festgesetzt, dass die sich die Ehegatten auch nach dem Ende ihrer Beziehung gegenseitig nicht missachtend behandeln sollen, da dies in den Augen des Ex-Partners so empfunden werden könnte, dass die Diskrepanzen noch größer dadurch werden. Dies könnte sogar dazu führen, dass derjenige, der negatives Verhalten gezeigt hat, bei Angelegenheiten zur Vermögensaufteilung, zum Sorgerecht oder zum Unterhalt, vom Familienrichter abgestraft wird. Bei derartigen Trennungsverfahren handelt es sich selten um ein einvernehmliches Auseinandergehen, sondern um eine strittige Scheidung. Diese wird, im Unterschied zur einvernehmlichen Scheidung, mit einer sogenannten Eheklage eingeleitet und bevor das eigentliche Scheidungsverfahren abgewickelt wird, muss erst ein Gerichtsprozess stattfinden, indem entschieden wird, ob der Scheidungsklage stattgegeben wird und die Scheidung selbst eingeleitet wird, oder diese abgewiesen wird. Es ist daher möglich, dass sich ein Rosenkrieg oder ein konfliktreicher Gerichtsprozess entwickelt, der für beide Seiten belastbar ist. Daher ist es ratsam, die Dienste eines Anwaltes für Scheidungsrecht in Anspruch zu nehmen. Dieser steht Ihnen beratend zur Seite, klärt Sie über Ihre Rechte auf und vertritt Sie im Gerichtsprozess. Ein kundiger Scheidungsanwalt weiß zudem bestens Bescheid, welche speziellen Verhaltensweisen, seien es nun Ihre oder die Ihres Partners, als Scheidungsbeweggründe herangezogen werden können. Dabei muss unter anderem nachgewiesen werden, dass der klagende Ehepartner während der Ehe den beklagten Ehegatten auf seine negativen Verhaltensweisen hingewiesen hat, um einer Zerrüttung der Ehe entgegen zu wirken. Basierend auf diesem Wissen können Sie sich eine Strategie zurechtlegen, wie sie während des Scheidungsprozesses am besten verfahren, um an Ihr Recht zu kommen. Um eine strittige Scheidung einzureichen, müssen drei Voraussetzungen gegeben sein:

  • Vorliegen einer oder mehrerer Scheidungsgründe
  • Die Ehe muss unheilbar zerrüttet sein
  • Ursache der Zerrüttung ist das Verschulden des Partners

Diesem Verschulden liegen negative Verhaltensweisen zugrunde, die durch das Vorliegen der Scheidungsgründe näher erläutert werden.

Scheidungsantrag

Um die Scheidung einzureichen, benötigen Sie einen Scheidungsantrag. Falls es sich nicht um eine einvernehmliche, sondern um eine strittige Scheidung handeln sollte, können Sie im Zusammenhang mit diesem auch die Begründung angeben. Das ist notwendig, wenn Sie nachweisen wollen, dass die Ehe aufgrund des Verschulden Ihres Ehegatten zerrüttet ist, um so zu Ihrem Recht zu kommen. Da es sich in diesem Fall um eine schwierige Situation handelt und man mit einem mühseligen und schwierigen Scheidungsverfahren rechnen muss, ist es unbedingt angeraten, in einem derartigen Fall noch vor Einreichen des Scheidungsantrages einen Rechtsanwalt für Scheidung aufzusuchen, der Ihren Anforderungen entspricht und dem Sie vertrauen können. Dieser klärt mit Ihnen in ab, wie Sie den Scheidungsantrag am besten aufsetzen und wie Sie das Verschulden Ihres künftigen Ex-Partners am besten nachweisen um vor dem Familiengericht eine gute Position zu haben und schließlich einen für Sie optimalen Vergleich zu erreichen. Da zwischen der Ehe und dem Vollzug der Scheidung in der Regel ein halbes Jahr vorgeschrieben ist, in dem die Eheleute getrennt leben, ist es ratsam, dieses „Trennungsjahr“ zu nützen, um einen Scheidungsanwalt zu finden, dessen rechtliche Schwerpunkte gerade auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, um dann gemeinsam mit ihm den Scheidungsantrag aufzusetzen, eine Strategie zu entwickeln und die Formalitäten abzuklären, um so bestens für das Scheidungsverfahren vorbereitet zu sein, um böse Überraschungen zu vermeiden, zu verhindern und zu Ihrem Recht zu kommen. Der Scheidungsantrag darf erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten, nachdem man sich entschlossen hat den Ehepartner zu verlassen, eingereicht werden.

Wenn Sie Ihre Ehe beenden wollen und eine strittige Scheidung absehbar ist, ist es wichtig, dem Familiengericht Ihre Scheidungsgründe auf plausible Art und Weise deutlich zu machen. Um die Scheidung erfolgreich zu bestreiten ist es sinnvoll, einen kompetenten Experten für Scheidungsrecht aufzusuchen, der Sie währen der Vorbereitung berät und vor Gericht vertritt.

Comments 1

  1. In meinen Fall, fremd gehen, mehr als 1 mal. In meine Ehe, kam auch Gewalt vor, schlagen Treten und Phycologischen Gewalt. Beide kann ich nicht beweisen, nur 1 mahl waren Zeugen teilweise da

Schreibe einen Kommentar zu SH Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert