Scheidungsvergleich in Österreich

Scheidungsvergleich – Ablauf, Inhalt und Voraussetzung in Österreich

Alles zum Thema Scheidungsvergleich – Tipps zum Ablauf, den Inhalten und den Voraussetzungen für eine sogenannte Trennungsvereinbarung. Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie Ihre Position in einer Scheidung stärken und unangenehme Streitereien vermeiden.

Mittlerweile werden 90 Prozent der Scheidungen einvernehmlich vollzogen. Denn welches Ehepaar wünscht sich nicht ein Auseinandergehen ohne Rosenkrieg, Hass und Zank? Einvernehmliche Scheidungen sind oftmals die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, sich von seinem Ehepartner scheiden zu lassen. Doch oftmals gibt es auch hier Probleme, in den unterschiedlichsten Bereichen auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.

Hier hilft ein Scheidungsvergleich. Ein Scheidungsvergleich, auch Trennungsvereinbarung genannt, ist die schnellere und definitiv günstigere Alternative im Vergleich zu einer streitigen Scheidung. Aber auch bei einvernehmlichen Scheidungen wird empfohlen, einen Scheidungsvergleich mit dem Ehepartner zu treffen.

Den auch beim Einreichen einer Scheidung gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Zur Vorsorge bestimmte Regelungen und Vereinbarungen mittels Scheidungsvergleich zu treffen, unterstützt enorm beim Umgang mit den Folgen einer Scheidung.

Folgende Vorteile kann ein Scheidungsvergleich mit sich bringen:

  • Ersparnis von Zeit
  • Ersparnis von Kosten durch geringere Gerichts- und Anwaltskosten
  • Weniger nervenaufreibend als eine streitige Scheidung
  • Bildet die Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung

Das Gesetz stoppt natürlich auch beim Scheidungsvergleich nicht mit der Bürokratie. Denn Trennungsvereinbarungen müssen von einem Notar bekundet werden. Damit soll der schwächere Partner geschützt werden. Durch einen Notar können die Ehepartner durch eine professionelle und unabhängige Person beraten werden. Dadurch kann es beim Aufstellen eines Scheidungsvergleichs zu einer besseren Klärung und einem schnelleren Ergebnis kommen.

Beachten Sie: Selbst erstellte Trennungsvereinbarungen verlieren vor Gericht Gültigkeit!

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Scheidung einreichen

Sie möchten die Scheidung einreichen und sich von Ihrem Ehepartner trennen? Keine Person, die bis dato keine Erfahrung mit Scheidungen gemacht hat, kann sich vorstellen, welch bürokratischer Aufwand das bedeutet.

Wichtig: Bedenken Sie unbedingt die rechtlichen, finanziellen Folgen und die Auswirkungen für die gemeinsamen Kinder! Ein Scheidungsvergleich kann nervenaufreibende Streitigkeiten und Probleme vermeiden.

Um eine Scheidung einreichen zu können, müssen Sie und der Ehepartner seit mindestens einem halben Jahr getrennt voneinander sein und die Ehe muss als unheilbar zerrüttet gelten. Einvernehmliche Scheidungen werden im Außerstreitverfahren geklärt. Mehr Informationen zur einvernehmliche Scheidung erhalten Sie übrigens hier.

Folgende Dokumente müssen Sie vorlegen, wenn Sie eine Scheidung einreichen:

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldebestätigung
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Ehevertrag
  • Scheidungsvergleich

Ein Scheidungsvergleich kann Ihnen, wie bereits zuvor erwähnt, viel Ärgernis, Streit und Kosten ersparen.

Trennungsvereinbarung

Eine Trennungsvereinbarung sollte unbedingt verschiedene Punkte enthalten, um Streitereien und Probleme vorbeugen zu können. Folgendes ist daher Pflichtbestandteil einer Trennungsvereinbarung:

  • Kinder:

Sie haben gemeinsame Kinder mit Ihrem Partner? Im Normalfall bleibt die Obsorge für die Kinder bei beiden Elternteilen automatisch bestehen. Ein Scheidungsvergleich kann allerdings den Hauptwohnsitz des Kindes nach der Scheidung klären. Auch die Besuchszeiten des anderen Elternteils und die Berechnung der Alimente werden in einer Trennungsvereinbarung geklärt.

  • Ehegattenunterhalt:

In einem Scheidungsvergleich werden außerdem die Unterhaltsansprüche der Ehepartner geklärt. Dabei sind verschiedene Varianten möglich: Einerseits können die Ehegatten beide auf den Unterhalt verzichten.

Tipp: Beachten Sie allerdings die Tatsache, dass oftmals minderjährige Kinder betreut werden müssen oder die andere Partei keinen eigenen Pensionsanspruch hat. Hier sollten Sie in der Trennungsvereinbarung unbedingt einvernehmlich vorsorgen! Ein weiteres Problem ist, dass nach dem Einreichen der Scheidung die Mitversicherung des Ehepartners wegfällt.

Übrigens: Der Ehegattenunterhalt in einem Scheidungsvergleich kann unbefristet, aber auch befristet beschlossen werden! Die Regelung steht Ihnen natürlich völlig frei – solange es einvernehmlich geschieht, ist alles okay. Dadurch kann der Unterhalt auch problemlos abhängig von der Höhe des Einkommens festgesetzt werden.

  • Ehewohnung:

Neben diesen Punkten zählt natürlich auch die eheliche Wohnung zu den Inhalten eines Scheidungsvergleichs. Die Ehewohnung ist die Wohnung oder auch das Haus, das während der Ehe der Lebensmittelpunkt des Paares war.

Falls es sich dabei um eine Mietwohnung handelt, kann auch hier das Mietrecht in der Trennungsvereinbarung übertragen werden. Im Falle einer Eigentumswohnung oder eines Hauses, muss in der Scheidungsvereinbarung eine sogenannte „Aufsandungsklausel“ beschlossen werden. Nur dadurch wird die Übertragung des Eigentums auch im Grundbuch geltend gemacht.

Tipp: Regeln Sie im Scheidungsvergleich unbedingt auch den Termin, an dem die Wohnung oder das Haus vom Partner geräumt werden muss.

  • Offene Kreditverpflichtungen:

Haben Sie gemeinsame Kreditverpflichtungen mit Ihrem Ehepartner? Auch hier müssen Sie unbedingt im Scheidungsvergleich regeln, wer künftig für die Kredite haften soll. Diese Vereinbarung ist übrigens für den Kreditgeber nicht verbindlich – denn für die Bank gilt nach wie vor der bestehende Kreditvertrag. Der Ehegatte kann nur daraus gelöscht werden, indem die Bank eine Zustimmung gibt.

Merke: Falls Sie die Zustimmung in Ihrem Scheidungsvergleich nicht erreichen können, können Sie mit dem Fall nochmal vor das Scheidungsgericht gehen.

  • Versorgungsausgleich:

Oftmals muss im Rahmen einer fairen Vermögensaufteilung ein Partner dem anderen einen Ausgleich zahlen. Auch diese Ausgleichzahlung sollte unbedingt in der Trennungsvereinbarung geklärt werden.

  • Zugewinnausgleich:

Zum Vermögen, welches bei einer Scheidung gerecht aufgeteilt gehört, zählen zudem alle Ersparnisse, die während der Ehe angehäuft wurden. Auch Lebensversicherungen oder das Erbe eines Verwandten muss in einem Scheidungsvergleich geregelt werden. In wessen Eigentum das Vermögen steht, ist dem Gericht prinzipiell egal. Wichtig ist dabei nur, dass dieser Wert während der Ehe geschaffen wurde – denn nach dem Einreichen der Scheidung kommt es zu einem Zugewinnausgleich.

Aber: Falls im Scheidungsvergleich keine Regelungen diesbezüglich getroffen werden, bleibt das Sparbuch, die Lebensversicherung oder die Aktie im Besitz des zuvor schriftlich festgehaltenen Inhabers.

Bei diesen Punkten handelt es sich um die wichtigsten Punkte in einem Scheidungsvergleich. Natürlich können Sie noch individuell einvernehmliche Regelungen und Themenfelder mit Ihrem Ehepartner im Vorfeld treffen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Scheidung? Hier finden Sie auch Informationen über:

Scheidungsinfo.at arbeitet mit Rechtsberatern für Familienrecht in diesen Orten in Österreich

Comments 2

  1. Lebe seit Juli 2015 von meinen Mann getrennt, möchte gerne die Scheidung. Wir haben in der Ehe ein Haus gebaut, aber ich stehe nicht im Grundbuch. Steht mir trotzdem die Hälfte des Hauses zu. Möchte gerne eine Einvernehmliche Scheidung! Danke!

  2. Ich habe 28 Jahre Eigentumswohnung abbezahlt, aber erst 12 Jahre verheiratet , keine Unterlagen und nicht im Grundbuch. Wert ca.200000Euro. Jetzt soll ich froh sein 40 000Euro zu bekommen .in 30Jahren 8500 Überstunden geleistet und jetzt steht man da mit 55 Jahren und hat alles verloren.
    Danke Gesetz in Österreich!!

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