Wenn Sie in Ihrer Ehe vor einer Scheidung stehen oder eine Trennung ins Haus steht, ist das zuerst natürlich ein einschneidendes emotionales Ereignis und eine existentielle Veränderung in Ihrem Leben. Aber neben der emotionalen Ebene kommen erhebliche steuerrechtliche Veränderungen und unter Umständen Belastungen auf Sie zu. Um in dieser emotional angespannten Ausnahmesituation keinen Fehler zu machen, sollten Sie professionelle Beratung nutzen. Steuern bei Trennung und Scheidung? – Tipps vom Steuerberater Wien helfen Ihnen in dieser Krise. Kompetenter Rat vom Fachmann ist in solchen Fällen und Situationen objektiv die beste Wahl.
Splittingtarif nur im Jahr der Trennung möglich
Wenn ein Splittingtarif bei der Eheschließung vereinbart wurde und weiterhin bis zur Trennung gilt, kann dieses Privileg dabei ausschließlich in dem Jahr, in dem die Trennung tatsächlich stattfindet und bekannt wird, noch in Anspruch genommen werden (das ist ausdrücklich dabei nicht das sogenannte „Trennungsjahr,“ das kalendarisch über 2 Jahre gehen kann!). Somit hat die Trennung bereits vor einer rechtsgültigen Scheidung steuerrechtliche Auswirkungen. Steuern bei Trennung und Scheidung? – Tipps vom Steuerberater aus Wien helfen auch bei komplizierten steuerrechtlichen Fragen. Generell gilt aber, dass die Splittingtarif-Option nur dann Vorteile bringt, wenn es große Einkommensunterschiede bei den Ehepartnern gibt. Sonst ist bei vergleichbaren Einkommen die sofortige Umstellung auf Einzelveranlagung ohne Nachteile. Grundsätzlich gibt es aber die Verpflichtung durch Rechtsprechung, dass die Ehepartner die für beide günstigste steuerliche Veranlagung wählen, wenn eine Trennung ansteht. Ansonsten kann es zur Schadensersatzpflicht gegenüber dem benachteiligten Ehegatten kommen. Um sich über etwaige derartige Folgen einer Entscheidung für eine steuerliche Veranlagung im Voraus zu informieren hilft.
Trennungsunterhalt als Sonderausgaben unter Umständen absetzbar
In vielen Fällen muss einer der Ehegatten dem anderen Ehepartner infolge der Trennung den Trennungsunterhalt zahlen, damit ein einseitiger Verlust an Lebensstandard ausgeglichen wird. Diese Aufwendungen sind unter Umständen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Weitere wichtige steuerrechtliche Fragen bei Trennung und Scheidung
Nach der Trennung müssen mit dem nächsten Steuerjahr die Steuerklassen neu bestimmt werden. Das hat ebenfalls weitreichende Konsequenzen auch beim Trennungsunterhalt. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ist auch deren steuerrechtliche Berücksichtigung ein Thema. Die Frage des Kinderfreibetrages muss ebenfalls bei beiden Ehepartnern neu geregelt werden. Von großer Bedeutung ist auch der Zugewinnausgleich, der in Form von Geld oder Sachwerten geschehen kann. Auch das hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Unter Umständen muss der Geldbetrag bei der Einkommenssteuer veranlagt werden. Bei Sachwerten ist unter Umständen die Spekulationssteuer relevant. Insgesamt gibt es in diesem Kontext Trennung und Scheidung viele Spezialprobleme wie Unternehmensbeteiligungen, Steuerschulden und die steuerliche Veranlagung der Scheidungskosten insgesamt.
Unverbindlich Mandatsanfrage stellen
Der Steuerberater aus Wien kann fachlich kompetent helfen. Sie sollten unverbindlich so schnell wie möglich im Vorfeld eine Mandatsanfrage stellen. Steuern bei Trennung und Scheidung? – Tipps vom Steuerberater aus Wien sparen Geld und entlasten Sie objektiv von rechtlichen Fragen im emotionalen Ausnahmezustand.