Nach einer Trennung oder Scheidung wird das Besuchsrecht oder Kontaktrecht schnell ein Thema zwischen Paaren mit gemeinsamen Kindern. Sowohl Eltern als auch Kinder haben ein Recht auf Kontakt zueinander – das gilt grundsätzlich und wird nur in Ausnahmefällen eingeschränkt. In Österreich gibt es zum Besuchsrecht keine einheitlichen und starren Regeln, sondern viele verschiedene Fallunterscheidungen. Deswegen ist es nicht immer leicht …