Unterhalt und Unterhaltszahlungen an Frau und Ehefrau in Österreich

Unterhalt und Unterhaltszahlungen an Ehepartner und Kinder in Österreich

(Aktualisiert am 5.7.2019)

Der Unterhalt ist eins der häufigsten Themen nach einer Scheidung. In vielen Partnerschaften ist das Einkommen während der Ehe sehr ungleichmäßig verteilt. Gerade, wenn sich einer der Partner beispielsweise um Kinder kümmert oder mehr Aufgaben im Haushalt übernimmt. Die Regelungen dazu sind in Österreich nicht einheitlich und verbindlich. Wer vor einer Trennung steht, sollte sich informieren. Wir haben die wichtigsten Informationen hier zusammengestellt.

In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Grundlagen zu Unterhaltszahlungen im Allgemeinen und den Fundamenten der Regelungen zum Thema. Dementsprechend finden Sie Details zum Ehegattenunterhalt mit oder ohne Schuldspruch und dem Einfluss von Kindesunterhalt auf die sonstigen Ansprüche.

Unterhaltszahlung

Die Unterhaltszahlung ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Je nach Ausgangslage kommen unterschiedliche Faktoren zusammen, die bestimmen, wie viel des Einkommens ein Partner an den anderen abgeben muss. Pauschale Urteile oder Rechner sind deswegen höchstens für Richtwerte zu gebrauchen.

Es ist enorm wichtig, sich schon vor oder während des Endes der Ehe mit Fragen zum Thema zu beschäftigen. Denn durch die Art der Scheidung beispielsweise wird mitbestimmt, wie sich dann die Anteile berechnen, die dem Ex-Partner zustehen.

Allgemein gibt es zwei große Kategorien: Einerseits die vertraglich geregelten Scheidungen, andererseits solche ohne vertragliche Absprache. Ein Scheidungsanwalt kann vom ersten Schritt an helfen, nach Möglichkeiten eine vertragliche Einigung einzuleiten. Eine Alternative sind Mediatoren, die bei einer Einigung helfen.

Die zweite Gruppe stellen Ex-Paare, die sich nicht vertraglich geeinigt haben. Hier wird der Unterhaltsanspruch unterschiedlich berechnet, jenachdem, ob:

  • die Scheidung mit Schuldspruch endete.
  • die Scheidung ohne Schuldspruch ausging.
  • einer der Partner während der Ehe vorwiegend die Kindererziehung oder Pflege übernommen hat.

Vertraglich geregelte Unterhaltszahlungen nach der Trennung

Die vertragliche Einigung zwischen Ehepartnern über Unterhaltszahlungen ist beiden nach der Scheidung völlig frei gestellt. Das bedeutet, dass sich einer der Partner zu sehr hohen Zahlungen verpflichten kann oder der andere vollkommen auf Unterstützung verzichtet.

Eine sinnvolle Regelung für beide zu finden ist nicht immer einfach. Auch wenn die Trennung eigentlich gütlich verlaufen ist, ist Geld kein einfaches Thema. Der bisherige „Hauptverdiener“ hat vielleicht wenig Einsehen, weiterhin für den anderen „mitzuarbeiten“. Auf der anderen Seite hat sich der zweite bis dahin vielleicht hauptberuflich um Haushalt und Kinder gekümmert. Oder er oder sie hat berufliche Chancen ausgeschlagen. Jetzt eine eigene Zukunft aufzubauen, ist oft nicht einfach.

Es ist empfehlenswert, sich unbedingt rechtliche Beratung zu suchen. Entweder durch einen Anwalt oder zwei Scheidungsanwälte. Oder einen Mediator. Diese können auch Erfahrung dazu beisteuern, wie die Zahlungen geregelt sein sollen. Vorstellbar sind „Staffellösungen“, sodass der unterstützte Partner eine gewisse Zeit hat, um auf eigenen Beinen zu stehen.

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt unterscheidet sich, wenn es keinen Vertrag gibt, weiter danach, wie das Scheidungsverfahren ausgegangen ist. Wenn es einen Schuldspruch gab, hängt der Unterhalt von diesem ab. In den seltenen Fällen, dass es keinen Schuldspruch gab, gibt es eine weitere Sonderregelung. Die letzte Kategorie, die etwas gesondert steht, ist dann relevant, wenn einer der Partner durch Kindererziehung oder Pflege etc. Ansprüche erlangt hat. Die Unterhaltsansprüche sind dann unabhängig von einem Schuldspruch.

Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung mit Schuldspruch

Der Ehegattenunterhalt nach einem Schuldspruch wird von dem Partner, der „allein oder überwiegend schuldig“ war an den anderen gezahlt, wenn der sich nicht allein unterhalten kann.

Es gibt für die Höhe des Unterhalts nur grobe Richtlinien: Ein Partner ohne eigenes Einkommen erhält ca. 33 % (ein Drittel) des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Exehepartners.
Komplizierter ist es, wenn beide verdienen: Dann stehen dem Unterhaltsberechtigen 40% des Gesamteinkommens zu.
Ein Beispiel dazu:

  • Verdient der schuldige Partner 2400 € netto, werden dem Unterhaltsberechtigten Partner, wenn er nichts verdient, meist etwa 800 € zugesprochen.
  • Verdient der schuldige Partner 2400 € netto und der andere selbst 1000 € netto, beträgt das zusammen 3400 €. 40 % davon (x0,4) sind 1 360 €. Dem Unterhaltsberechtigten Partner werden also in der Regel etwa 360 € zugesprochen.

Wurde beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen Schuld an der Scheidung zugesprochen, erhält ein Ehepartner nur dann Zahlungen zugebilligt, wenn er oder sie sich nicht selbstständig finanzieren kann.

Gab es eine Scheidung mit Ausspruch des Zerrüttungsverschuldens, hat der andere Ehegatte Anspruch auf Unterhalt, wenn er oder sie den Haushalt geführt hat und nicht erwerbstätig war.

Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung ohne Schuldspruch

Auch wenn dieser Fall eher selten vorkommt, gibt es hier spezifische Regeln: Nur der Partner, der die Klage nicht eingereicht hat, kann Unterstützung verlangen. Er oder sie bekommt ihn außerdem nur in sogenannter „billiger“ Höhe zugesprochen.

Ehegattenunterhalt durch Kindererziehung und Pflege

In jedem Fall gibt es die Möglichkeit, dass einem Ehepartner – unabhängig vom Schuldspruch – Geld zugeschrieben wird. Das ist der Fall wenn er oder sie sich um gemeinsame Kinder kümmert, vorwiegend die Haushaltsführung übernommen hatte oder einen Angehörigen pflegen musste.

Wichtig ist allgemein zu beachten, dass es keine festen Regelungen gibt. Sie können den genauen Betrag also nicht über eine Tabelle oder einen Online-Rechner bestimmen – nur schätzen. Rechtsberatung ist in jedem Fall wichtig.

Kindesunterhalt

Unterhaltsansprüche sind auch von der Zahl der Kinder abhängig und dem Kinderunterhalt, den der Unterhaltspflichtige zahlen muss. Daneben beeinflussen auch Zahlungen an frühere Partner die Ansprüche. Insgesamt wird die Berechnung durch Kinder, zu pflegende Angehörige, neue Ehen oder andere Verpflichtungen komplizierter.

Trotzdem bleibt es auch hier dabei, dass es keine eindeutigen Vorgaben, sondern nur Richtlinien für den Unterhalt in Österreich gibt. Es gibt die Möglichkeit, sich bei kostenpflichtigen oder kostenlosen Anbietern über diese Richtwerte zu informieren oder selbst nachzurechnen.

Wenn Sie persönliche Beratung wünschen oder brauchen, zögern Sie nicht, unseren Anwälten eine Anfrage zuzusenden. Rechtsanwälte mit Fachkenntnissen können Sie beraten oder Ihnen in einem Verfahren zur Seite stehen. Lassen Sie sich einen möglichen Vorteil nicht durch Zögern entgehen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Scheidung? Hier finden Sie auch Informationen über:

Scheidungsinfo.at arbeitet mit Rechtsberatern für Familienrecht in diesen Orten in Österreich

Comments 5

  1. Der beste Weg Unterhaltszahlungen zu vermeiden ist – einfach nicht heiraten ! Ich hoffe die nächste Generation Männer hat das begriffen.
    Denn Tatsache ist, satistisch auch bewiesen aber natürlich geleugnet, das Frauen ’nach oben‘ heiraten und somit fast nie zu Unterhalt verurteilt werden.

    Fakt ist auch was im Artikel steht: “ …. während der Ehe vorwiegend die Kindererziehung oder Pflege übernommen hat“.

    Das diese Personen gerade die Zeit, welche zur „Kindererziehung und Führung des Haushaltes“ da wäre, dazu nutzen um die Ehe zu brechen
    bleibt bei unserer Justiz und unseren PolitikerInnen völlig
    außen vor. Diese werden also dann dafür auch noch belohnt.
    Und genau das sind die Konflikte !!

  2. Habe mich scheiden lassen und ziehe aus dem gemeinsamen Haus aus. Habe Fixkosten incl. Auto von ca. 1000 euro. (ich verdiene 1500 netto, mein Mann 2250 netto) Mein Mann (der im Haus bleibt und mich mich nach 25 Jahren mit einem Fixbetrag abgefertigt hat) meint ich muss ihm für unser Tochter falls sie bei ihm bleibt laut Unterhaltsrechner 388 euro zahlen. Wovon soll ich den dann Leben. Haben noch eine Tochter die studiert!

    1. Auch Frauen muessen Kindesunterhalt zahlen, wenn das Kind nicht bei Ihnen ist. Ich muss uebrigens 1200 EUR Kindesunterhalt im Monat zahlen…mich fragt auch keiner, wie ich als Selbststaendiger damit zurande komme.

  3. Exfrau war zum Zeitpunkt der Scheidung ca.43 Jahre alt und gesund. Ich hatte einen Bürojob für sie mit einer Firma fix vereinbart und dies auch dem Gericht mitgeteilt. Die Richterin ging überhaupt nicht darauf ein. Kann man wirklich einen Job ablehnen damit der andere mehr zahlen muss?? Es waren keine Kinder unter 18 Jahre da und somit auch keine relevante Kinderbetreuung vorhanden. Warum muss Unterhalt von 33% bezahlt werden trotz Arbeitsverweigerung…So kommen Männer ganz schön unter die Räder!!!!! Nicht richtig und auch rechtlich bedenklich befinde ich persönlich so eine Gerichtsentscheidung und kann dagegen nichts machen.

  4. Haben uns einvernemlich scheiden lassen ohne das jemand schuld war bzw.keiner hat jemanden betrogen oder sonst was.Da wir keinen Anwalt genommen haben war die Scheidung sehr schnell ,während der Sitzung fragt die Richterin meine ex Frau ob sie Unterhalt haben will.hat sie gesagt ja,aber sie will mich nicht viel belasten,so,da wir einen kredit gehabt haben (heute noch immer)hat die Richterin beschlossen das ich ihr 200euro zahlen müsste obwohl ich 1500netto gehabt habe,OK.aber sie müsste mir helfen den Kredit abzuzahlen.dann hat sie verzichtet. Auf Unterhalt bis ich Kredit fertigzahle..so es ist ausgerechnet das ich in fünf Jahre fertig bin und mich dann melden muss wegen unterhalt.so das ich alles in der Wohnung der Ex Frau hinterlassen habe und Wohnung suchen musste und einrichten.brauch ich ja geld.das die Rate 700euro war aber 1500netto hatte da hab ich ja eine andere bank finden müssen und die Rate ist 530euro das ich irgendwie über die Runden komm.das heisst das der Kreditvertrag verlängert worden ist.Jetzt nach fünf Jahren will meine ex Frau trotzdem Unterhalt obwohl der Kredit noch immer nicht abbezahlt ist.Ich habe diese Frau mit zwei Kindern geheiratet und habe hauptsächlich diese Kinder ernährt und die Frau hat nur gelegentlich gearbeitet geringfügig und meistens schwarz.jetzt die Frage ,wie kann das sein das Mann alles selber zahlen muss und Unterhalt,?habe ich nicht dürfen den Kredit ein bisschen runtersetzen (Rate)das ich auch überleben kann?brauche natürlich auch ein Auto zum Arbeiten fahren obwohl das für Behörde Luxus ist usw.Die Richterin hat sogar das höchste Urteil ausgesprochen 40%von meinen Gehalt .das heisst ich brauche nicht mehr normal leben .das Beste ist ja sie bezieht socialhilfe hat Auto ,fährt Urlaub,hat Hunde,usw.mit was bezahlt sie das alles?und dann noch vom Mann Unterhalt verlangen?die Gesetze sind verrückt.jetzt arbeite ich als Leiharbeiter und habe kein fixes Einkommen da ab und zu weniger Arbeit ist dann kann Mann Zuhause bleiben ohne einkommen.kein Urlaubs Weihnachtsgeld.aber Gesetz rechnet für Unterhalt 14löhne usw.Also als Mann wirst nur beschissen .verstehe nicht das Männer nicht auf Barrikade gehen und das Mann das Gesetz ändern sollte auch zu Gunsten der männer.mann liest und hört viel das viele Männer unter der Brücke leben weil die Frauen so viel rechte haben und sie die Männer vernichten.ich hoffe das mein kleiner Brief gelesen wird .und das sich jemand meldet

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