Der wichtigste Erfolgsfaktor für mich ist die Zufriedenheit meiner MandantInnen. Und Zufriedenheit ist das Ergebnis aus Qualität, Vertrauen, Sicherheit und Verlässlichkeit. Gerade im Trennungsfall, der für MandantInnen immer emotional belastend ist, sind diese Werte noch wichtiger!
Meine MandantInnen sollen über ihre Rechte Bescheid wissen und können mit Hilfe meiner Beratung selbst entscheiden, wofür sie kämpfen wollen oder wo sie Kompromisse eingehen.
Durch meine einschlägige Erfahrung im Gesellschaftsrecht bringe ich auch viel Erfahrung mit bei Scheidungen, die nicht „nur“ eine Ehe sondern gleichzeitig auch ein Unternehmen betreffen. Daher berate ich Unternehmer gerne schon „in guten Zeiten“ bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, eherechtlichen Vorwegvereinbarungen und sonstigen Verträgen zwischen Ehegatten.
Als Ehemann und Vater habe ich für mich persönlich den Anspruch, dass sich (Ex-)PartnerInnen nach einer Trennung in die Augen schauen können – besonders dann, wenn auch Kinder von der Scheidung betroffen sind.
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+43 316 20 46 05Pauschalberatungshonorar für ein umfassendes Erstgespräch von € 150,00 zzgl. 20% USt (gesamt € 180.00); wird im Falle der Auftragserteilung
Beratungstermin ist innerhalb von zwei Werktagen möglich.