Website-Icon ScheidungsInfo.at

Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung (§95)

Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung

Gibt es in Oesterreich eine verpflichtende Elternberatung? Wie läuft diese ab?

§95, Abs 1a, Außerstreitgesetz

Möchten sich Eltern minderjähriger Kinder einvernehmlich scheiden lassen. so sind sie seit 1. Februar 2013 verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder zu informieren. Eltern erhalten Informationen, Anregungen und Tipps wie sie ihr Kind in dieser Zeit bestmöglich unterstützen. Beratungen sind als Einzel-, Elternpaar- oder Gruppenberatung möglich. Die TeilnehmerInnen erhalten am Ende der Beratung die erforderlichen Bestätigung für das Gericht denn ohne einen dementsprechenden Nachweis ist eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Teilnehmer (Einzel, Paar oder Gruppe) und reichen von ungefähr 30 Euro bis rund 100 Euro. Die Beratungsdauer schwankt zwischen 1 Stunde für eine Einzelberatung und etwa 2.5 Stunden in der Gruppe.

Inhaltlich soll in der Elternberatung vor allem vermittelt werden:

Für weitere Informationen, suchen Sie nach Anwälten in unser Datenbank mit Mediatorenausbildung oder wenden Sie sich bitte an Anbieter wie Rainbows.at, ein österreichweiter Verein der seit über 20 Jahren Kinder und Jugendliche nach der Trennung/ Scheidung ihrer Eltern begleitet. Eine Liste aller anerkannten BeraterInnen finden Sie auch auf der Homepage des Justizministeriums.

Scheidungsinfo.at arbeitet mit Rechtsberatern für Familienrecht in diesen Orten in Österreich

Die mobile Version verlassen