§95, Abs 1a, Außerstreitgesetz Möchten sich Eltern minderjähriger Kinder einvernehmlich scheiden lassen. so sind sie seit 1. Februar 2013 verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder zu informieren. Eltern erhalten Informationen, Anregungen und Tipps wie sie ihr Kind in dieser Zeit bestmöglich unterstützen. Beratungen sind als Einzel-, …