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Leserfrage: Ausziehen vor der Scheidung?

„Wie gefährlich ist es wenn man die gewünschte Trennung ausspricht und vor der Scheidung auszieht? Ohne Auszug ist doch kein Trennungsjahr möglich!?“ Barbara, A-1140

Antwort von Dr. Clemens Gärner :

Es gibt in Österreich kein „Trennungsjahr“. Ein (unbegründeter) Auszug aus der Ehewohnung gegen den Willen des Partners stellt eine schwere Eheverfehlung dar, welche den Ehepartner zur Führung einer Verschuldensscheidungsklage berechtigen kann.

Die Ehe verpflichtet zum gemeinsamen Wohnen.

Wird diese Wohngemeinschaft einseitig aufgehoben, so ist dies ein Scheidungsgrund, der in Folge auch zu einer Unterhaltsverwirkung/Pflicht, je nachdem wer auszieht, führen kann.

Eine Trennung im Sinne der Österreichischen Scheidungsjudikatur ist auch bei gemeinsamen Wohnen möglich. Die Lebensgemeinschaft wird durch 3 Elemente definiert: Eine Wohn-, Wirtschafts-, und Geschlechtsgemeinschaft, wovon 2 Elemente erfüllt sein müssen, damit die Rechtsprechung von einer Lebensgemeinschaft ausgeht.

Werden sohin 2 dieser Elemente nicht erfüllt, so kann eine Trennung auch vorliegen, wenn man noch gemeinsam wohnt.

Zu Beweiszwecken sollte man die Umstände entsprechend dokumentieren oder eine Trennungsvereinbarung abschließen.

  –   Dr. Clemens Gärner

    Clemens Gärner (Dr.)

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