Leserfrage: Ausziehen vor der Scheidung?

Antwort von Dr. Clemens Gärner : Es gibt in Österreich kein „Trennungsjahr“. Ein (unbegründeter) Auszug aus der Ehewohnung gegen den Willen des Partners stellt eine schwere Eheverfehlung dar, welche den Ehepartner zur Führung einer Verschuldensscheidungsklage berechtigen kann. Die Ehe verpflichtet zum gemeinsamen Wohnen. Wird diese Wohngemeinschaft einseitig aufgehoben, so ist dies ein Scheidungsgrund, der in Folge auch zu einer Unterhaltsverwirkung/Pflicht, je nachdem …