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Obsorge – So regeln Sie das Sorgerecht Ihrer gemeinsamen Kinder nach einer Trennung

Sorgerecht und Obsorge von Kinder nach der Scheidung in Österreich

(Aktualisiert am 9.7.2019)

Nach einer Trennung ist eine der wichtigsten Angelegenheiten die es zu regeln gilt, die Obsorge der gemeinsamen Kinder. Da man nur das beste für den gemeinsamen Nachwuchs will, sollte bei der Regelung der weiteren Betreuung immer das Wohl der Kinder oberste Priorität haben. Hier erfahren Sie, wie das Sorgerecht in Österreich nach einer Scheidung gehandhabt wird, welche Dinge man als Eltern nach einer Scheidung beachten muss und was einem Elternteil zusteht, wenn dieser plötzlich alleinerziehend ist

Sorgerecht

Laut österreichischen Recht ist es vor allem wichtig, dass beide Elternteile die Möglichkeit haben, den Kontakt mit ihren Kindern aufrechtzuerhalten. Dies besteht unabhängig davon, auf welche Art und Weise die Betreuung der gemeinsamen Kinder im Falle einer Trennung zukünftig gehandhabt wird, ob es sich um eine gemeinsame Erziehung handelt, in die beide Eltern gleichermaßen in die Pflege des Kindes eingebunden werden oder sich das Kind lediglich in der Obhut eines Elternteils befindet. Oft besteht das Vorurteil, dass nach einer Trennung einem Elternteil aus diesen oder jenen Gründen der Kontakt zu den eigenen Kindern verwehrt wird. Tatsächlich besteht aber aus juristischer Hinsicht Interesse daran, dass das Kinder ein gutes Verhältnis zu beiden Eltern hat. Diese haben ein Grundrecht darauf, Umgang mit dem eigenen Kind zu haben.


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Alleiniges Sorgerecht

Obwohl es der Idealfall ist, dass nach einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht der Kinder für beide Eltern bestehen bleibt, gibt es dennoch Fälle, in denen einem Elternteil die alleinige Obsorge zugesprochen wird. Das kann etwa einvernehmlich erfolgen, etwa, weil ein Elternteil aus bestimmten Gründen sich nicht in der Lage fühlt, das Sorgerecht für sein Kind auszuüben. In besonders bedauerlichen Fällen kann es sein, dass einer der Eltern aufgrund verschiedener Begebenheiten das Kindeswohl negativ beeinträchtigen könnte. Ursachen dafür können beispielsweise folgende sein:

Das alleinige Sorgerecht kann bereits im Zuge der Trennung vereinbart werden. Auch zu einem späteren Zeitpunkt kann ein Elternteil Antrag auf das alleinige Sorgerecht beantragen, z.B. wenn sich herausstellen sollte, dass der andere Erziehungsberechtigte nicht in der Lage ist, sich vollumfänglich um die gemeinsamen Kinder zu kümmern. Unabhängig davon sollte für beide Elternteile ein Kontaktrecht mit dem Kind bestehen.

Kontaktrecht

Unter „Kontaktrecht“ versteht man das Recht von Eltern, Kontakt zum eigenen Kind zu haben. Die Möglichkeit, sein Kind zu sehen und mit ihm Umgang haben besteht unabhängig davon, ob ein gemeinsames Sorgerecht besteht, bei dem sich beide Elternteile gleichermaßen um ihr Kind kümmern oder im Falle von alleinigen Sorgerecht, für jenen Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind nicht befindet. Auf welche Weise und in welchem Maße der Umgang mit dem Kind erfolgt, ist meistens von der Familie selbst zu entscheiden. Sollte jedoch Uneinigkeit bestehen, kann es in manchen Fällen dazu kommen, dass das Gericht bestimmte Zeiten festlegt, an welchen sich der betroffene Elternteil mit dem Kind trifft. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Person auch in den Alltag und die Erziehung des Kindes eingebunden wird und es sich nicht lediglich um Freizeitsaktivitäten handeln soll. Das kann etwa so aussehen, dass man die Betreuung der Hausaufgaben übernimmt. Darüberhinaus verfügt der Elternteil, der nicht mit der vollumfänglichen Pflege des Nachwuchses betraut wurde über ein sogenanntes Vertretungsrecht. Das heißt, dass er sich um alltägliche Angelgenheiten im Leben des Kindes kümmern kann und für dessen Fürsorge und Pflege verantwortlich ist, wenn es sich in seiner Obhut befindet. Ein Kontaktrecht kann lediglich dann eingeschränkt werden, wenn ein Elternteil das Kindeswohl gefährdet.

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Gemeinsame Obsorge

Wenn man Kinder hat, so sind beide Elternteile in gleichen Maße für die Fürsorge und Erziehung der gemeinsamen Kinder verantwortlich. Sie sind den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, wobei man zwischen finanziellen Unterhalt und Naturalunterhalt unterscheidet. Unter letzterem versteht man vor allem die Verpflegung der Kinder mit Nahrung, Kleidung, Bildungsmaterial und ähnlichem. Die Eltern haben für das Wohlbefinden des Kindes Sorge zu tragen.

Rechtliche Regelung der Kindesobsorge nach einer Scheidung

Im Falle von Scheidung müssen sich die Eltern darüber einigen, wie sie die Erziehung und Pflege der gemeinsamen Kinder in Zukunft weiterhin handhaben. Dabei haben sie die Möglichkeit, die elterlichen Pflichten auf individuelle Art und Weise zu gestalten, also so, wie es optimal für beide ist. Das Gericht greift erst dann ein, sollten sich die Eltern nicht einigen, wie sie die Obsorgepflichten handhaben. In diesem Fall setzt der zuständige Richter, nachdem er die Betroffenen angehört hat und auch die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt, eine vorläufige Sorgerechtsregelung von der Dauer von sechs Monaten fest. Durch diese wird festgelegt, in wessen Haushalt das Kind in Zukunft leben wird und wie das Kontaktrecht gehandhabt wird. Folgende Faktoren spielen dabei eine Rolle:

Sofern der Wohnsitz an dem sich das Kind bislang aufgehalten hat weiterhin besteht, stellt sich die Frage, welcher Elternteil dort weiterhin wohnen bleibt
Wer von den Eltern hat mehr Zeit sich um die gemeinsamen Kinder zu kümmern?
Bei wem möchte das Kind lieber wohnen?
Ab wann kann ein Kind entscheiden, wo es leben will?

Sollte das Kind 14 Jahre alt oder älter sein, so kann es selbst entscheiden bei wem es in Zukunft wohnt und das Gericht kann daraus auch keinen Einfluss nehmen. Nach der sechsmonatigen Frist wird dann festgelegt, ob die bisherige Regelung zur Betreuung des Kindes weiterhin auf diese Weise bestehen bleibt oder Änderungen getroffen werden. Endgültig ist die Entscheidung in keinem Fall, denn wenn sich die Lebensumstände so ändern, dass das Kindeswohl davon beeinträchtigt wird, kann jederzeit eine Änderung der bisherigen Verhältnisse beantragt werden.

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Geteiltes Sorgerecht

Nach einer Trennung ist es in einem großen Teil der Fälle so, dass sich die Eltern dazu entscheiden, ein geteiltes Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder zu beantragen. Wie die weitere Betreung weiterhin erfolgt, obliegt den Eltern, so kann es sein, dass die Kinder die meiste Zeit über bei einem Elternteil leben, wobei der andere ein ungeschränktes Kontaktrecht hat und beide Eltern über die selben Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber verfügen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In manchen Fällen wird es auch so gehandhabt, dass die Kinder zu gleichen Teilen abwechselnd bei beiden Elternteilen wohnen und diese die Betreuung also zu gleichen Alteilen übernehmen.

Unterhaltsansprüche und Alimente

Wenn die Eltern getrennt leben, so ist jener Elternteil verpflichtet, Alimente zu zahlen, der nicht mit der hauptsächlichen Betreuung des Kindes betraut wurde. Dabei handelt es sich um die Person, in dessen Haushalt das Kind nicht lebt. Im österreichischen Recht gibt es ein fixes Regelwerkt, wie hoch die Höhe des Kindesunterhalts nun tatsächlich ausfällt. Dieser ist von folgenden Faktoren abhängig:

Die Höhe nimmt einen bestimmten Prozentsatz des Gehaltes des unterhaltspflichtigen Elternteils ein und besteht so lange, bis das Kind in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Die Alimente können unter Umständen vermindert werden, etwa, wenn sich der zahlende Elternteil mehr als üblich in die Erziehung der Kinder einbringt.

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