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Kosten einer Scheidung in Österreich

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Mit welchen Kosten muss man in Österreich für eine Scheidung rechnen?

Eine der wichtigsten Fragen, die mit einer ehelichen Trennung verbunden ist, ist zweifellos die nach den Kosten, die eine Scheidung verursacht. Wie viel eine Scheidung letztendlich kosten wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und von mehreren Faktoren abhängig. Den genauen finanzielle Aufwand kann man im Vorhinein nur ungefähr und in den seltensten Fällen mit absoluter Genauigkeit bestimmen. Mit kluger Planung kann man die Kosten jedoch übersichtlich und überschaubar halten. Was man dabei beachten muss, zeigen wir Ihnen hier.

Gerichtskosten 

Die Gerichtskosten in Österreich bestehen aus bestimmten Gebühren, die für den gerichtlichen Prozess und den Verwaltungsaufwand verrechnet werden. Sie schlüsseln sich folgendermaßen auf (Stand 2018):

Befreiung der Gebühren oder Verfahrenshilfe

Sollte das Jahreseinkommen eines Ehegatten unter € 13.912 liegen und sein Vermögen maximal bei € 4.637 liegen, so ist dieser von den Gerichtsgebühren befreit. Besteht der Fall, dass man diese Voraussetzungen erfüllt, aber die Gebühren dennoch nicht begleichen kann, ohne davon finanziell maßgeblich beeinträchtigt zu werden, so besteht die Möglichkeit, eine Verfahrenshilfe zu beantragen.

Anwaltskosten 

„Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich einen Anwalt beauftrage?“ Es gibt unterschiedliche Kriterien, nach denen Scheidungsanwälte ihr Honorar berechnen. Im Großen und Ganzen gibt es drei unterschiedliche Herangehensweisen:

Scheidung und Steuern: Womit muss man rechnen? Was ist steuerlich absetzbar? 

Bei allen Angelegenheiten, in denen größere Summen im Spiel sind, stellt sich die Frage nach den steuerrechtlichen Konsequenzen. Grundsätzlich ist es ratsam, sich bei derartigen Angelegenheiten an einen Steuerberater oder einen Anwalt für Steuerrecht zu wenden. Als Faustregel gilt jedoch, dass man insbesondere bei der Übertragung von Vermögenswerten oder Liegenschaften damit rechnen muss, dass Steuern anfallen. Das liegt daran, dass diese als Veräußerungs- und Tauschgeschäfte gehandhabt werden.

Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, können bestimmte Kosten, die mit der Scheidung verknüpft sind, steuerlich angesetzt werden:

  1. Zwangsläufige Entstehung von Kosten
  2. Außergewöhnliche Kosten
  3. Erhebliche finanzielle Belastung durch Entstehung von Kosten

So halten Sie die Kosten gering 

Die wichtigste und effektivste Methode, damit der finanzielle Aufwand der mit einer Scheidung verknüpft ist möglichst übersichtlich und gering bleibt, ist gute Planung. Das bedeutet, dass man sich schon möglichst zu Beginn über die Scheidungskosten informieren soll. Zudem ist es vor allem hilfreich, sich zu überlegen, wie man vorgehen kann, damit das Scheidungsverfahren möglichst flott und reibungslos abgewickelt wird. Dabei kann ein kompetenter Anwalt Unterstützung leisten: Dieser hilft bei der Planung der Trennung, da er über die rechtliche Situation informiert ist und weiß, wie man ein Scheidungsverfahren schnell und unkompliziert durchführt. Im Laufe des Beratungsgespräches sollte man sich zudem über das Anwaltshonorar und dessen Konditionen absprechen. Weiterhin ist es ratsam, Rosenkriege mit dem Ex-Partner zu vermeiden und etwaige Streitpunkte außergerichtlich zu klären, im Idealfall auch im Beisein des Rechtsbeistandes, um so zu verhindern, dass das Gerichtsverfahren mit mühseligen und kostenintensiven Folgeprozessen verknüpft ist.

Die Kosten einer Scheidung müssen nicht unbedingt mit astronomischen Summen verknüpft sein. Gute Vorbereitung und die Unterstützung durch einen kompetenten Scheidungsanwalt tragen dazu bei, dass der finanzielle Aufwand übersichtlich und erschwinglich bleibt.

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