Unterhalt Ehegattin Ehegatten

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt gehört wohl zu den konfliktreichsten Angelegenheiten während einer Ehe. Um die Unterhaltszahlungen ranken sich regelrechte Horrorgeschichten. So besteht das Vorurteil, dass vor allem der männliche Part den Löwenanteil seines Einkommens an seine Ex-Frau abtreten muss. Was es mit den Zahlungen auf sich hat, wie diese in Österreich geregelt sind und wie Sie bei einer Scheidung vorgehen müssen, damit der nacheheliche Unterhalt fair geregelt wird, erfahren Sie hier.

Ehegattenunterhalt im Österreichischen Scheidungsrecht

Ähnlich wie beim Kindesunterhalt besteht auch für den Ehegattenunterhalt während der aufrechten Ehe eine Unterhaltspflicht.

Diese ist in der österreichischen Gesetzeslage so verankert, dass beide Ehegatten ihren Kräften gemäß für die gemeinsame Haushaltsführung aufkommen und ihren Beitrag leisten müssen.

Das gilt nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch für bestimmte Handlungen und Aktivitäten, die gesetzt werden, um das gemeinsame Leben aufrecht zu erhalten: so wird die Führung und Wartung des Haushalts als Beitrag für den Unterhalt gewertet.

Ein Vorurteil, dass sich bis heute hartnäckig hält ist, dass ein geschiedener Ehemann in jedem Fall auch nach der Scheidung weiterhin Unterhaltszahlungen an seine Frau leisten muss.

Tatsächlich war es in Österreich bis 1976 der Fall, dass der Mann für seine Ex-Frau unterhaltspflichtig war, unabhängig davon, ob diese ein eigenes Einkommen hatte oder.

Mittlerweile gibt es allerdings den Gleichheitsgrundsatz. Dieser besagt, dass jener Ehegatte, der über ein höheres Einkommen verfügt dem anderen Part Unterhalt zahlen muss, sofern dies notwendig ist, damit dieser den bisherigen Lebensstandard weiterhin aufrechterhalten kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob der besserverdienende Ehegatte männlich oder weiblich ist.

Unterhaltsanspruch besteht für jenen Ehegatten, der aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage ist, seinen Beitrag zu leisten (z.B. durch Krankheit) oder der nicht erwerbstätig ist. Wenn einer der Eheleute nicht arbeiten geht, so hat dieser in der Regel die Haushaltsführung inne.


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Der Ehegattenunterhalt und die Schuldfrage

Sollte es sich bei der Trennung um eine streitige Scheidung handeln, so hat die Frage, welchen der Beteiligten die Schuld an der unwiderruflichen Zerrüttung der Ehe trifft, ebenfalls Einfluss auf die Entscheidung, wie der nacheheliche Unterhalt geregelt wird.

Das könnte etwa der Fall sein, wenn derjenige Ehegatte, der eigentlich Anspruch auf Unterhalt hat durch ein schwerwiegendes Fehlverhalten an der Zerrüttung der Ehe schuld ist und deswegen seinen Unterhaltsanspruch verwirkt. Damit es dazu kommt, müssen die Handlungen, die der betroffene Part gesetzt hat, jedoch als besonders schwerwiegend gewertet werden. Solche Verhaltensweisen können etwa sein:

  • Immer wieder stattfindender Ehebruch und eine über längere Zeit andauernde Affäre.
  • Einer der Ehegatten zieht während der bestehenden Ehe aus dem gemeinsamen Haushalt aus und lebt mit einem anderen Menschen zusammen.
  • Schwere körperliche Misshandlungen

Sollte es jedoch der Fall sein, dass einer der Ehegatten aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht, weil ein Leben mit dem Ehepartner aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr zumutbar ist, so ist dies legitim und wird nicht als besonders schwerwiegendes Fehlverhalten gewertet.

Da diese Angelegenheiten immer mit sehr vielen Emotionen verknüpft sind und im schlimmsten Fall zu unlösbaren Konflikten und langwierigen Scheidungsverfahren führen können, ist es empfehlenswert, sich in einem solchen Fall an einen vertrauenswürdigen Anwalt zu wenden. Dieser kann Ihnen, bei Konflikten bezüglich des Ehegattenunterhalts auf folgende Weise weiterhelfen:

  • Er kann als Vermittler und Mediator zwischen den Ehegatten agieren
  • Er klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf
  • Er kann Ihnen bei aussichtslos erscheinenden Situationen helfen: Etwa, wenn Sie Anspruch auf Unterhalt haben, Ihr zukünftiger Ex-Partner allerdings versucht, Ihnen das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe in die Schuhe zu schieben
  • Er hilft Ihnen, eine Strategie, wie Sie Ihre Ziele erreichen können
  • Er vertritt Sie vor Gericht

Sie stehen vor einer Scheidung, wären eigentlich unterhaltspflichtig, sind aber in der Situation, vom Partner massiv betrogen worden zu sein und dieser streitet nun sein Fehlverhalten ab?

Oder Sie haben Anspruch auf Unterhalt, allerdings versucht Ihr Partner Ihnen die Schuld ab Aus der Beziehung in die Schuhe zu schieben?

Egal in welcher Position Sie sind, Sie sind gut damit beraten, sich juristische Unterstützung zu holen.


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Ehegattenunterhalt berechnen

Hat einer der beiden Gatten Anspruch auf Unterhalt und diesen auch nicht durch schwerwiegendes Fehlverhalten verwirkt, so gibt es bestimmte Parameter, mit denen sich berechnen lässt, wie hoch der Trennungsunterhalt ausfallen wird. Als Basis werden hier die Nettoeinkommen der Beteiligten verwendet.

Generell gilt: je höher die Differenz zwischen den Gehältern der beiden Ehegatten ist, umso höher fallen die Unterhaltszahlungen aus. Dies können bis zu 40% des Gesamtverdienstes beider Parts sein und maximal 33% des Nettoeinkommens des besser verdienenden Ehepartners.

Die Berechnung und endgültige Festlegung des Unterhalts (die in Zahlen erfolgt) ist eine komplizierte Angelegenheit. Folgende Faktoren haben Einfluss auf die Höhe der Zahlungen:

  • Wie viel Geld wurde während der aufrechten Ehe für den Unterhaltsberechtigten aufgewendet? Dies muss oft erst mühevoll aufgedröselt werden
  • Gibt es weitere Personen mit Anspruch auf Unterhalt? (z.B. Kinder, Ex-Partner aus früheren Ehen)
  • Verfügt die Person mit Unterhaltsanspruch über regelmäßige Einkünfte, abgesehen vom Nettoeinkommen?
  • Sollte die Scheidung bereits vorbei sein und sich etwas an den Einkommensverhältnissen beider Ehegatten geändert haben, so muss der nacheheliche Unterhalt neu berechnet werden.

Mehr zum ehelichen Vermögen erfahren Sie hier

Die Klärung der Unterhaltspflicht ist eine schwierige Angelegenheit, die für einen Laien nicht leicht zu durchschauen ist.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, einen Scheidungsanwalt aufzusuchen, der auf Trennungsunterhalt spezialisiert ist und der Sie darüber aufklären kann, wie hoch die Zahlungen aller Wahrscheinlichkeit nach ausfallen werden. Das bewahrt Sie vor bösen Überraschungen und hilft Ihnen dabei, Ihr weiteres Leben nach der Trennung zu planen.