Scheidung Steuer

Scheidungskosten und Steuer: Situation in Österreich

Ein Aspekt der Scheidung, der vielen Menschen Unbehagen verursacht, ist die Frage, wie Scheidungskosten von der Steuer behandelt werden. So muss man die Übertragung größerer Geldsummen von einer Person auf die andere steuerlich geltend machen. Bei Angelegenheiten wie Vermögensaufteilung und Gütertrennung sollte man sich vorher bei Experten erkundigen, wie der steuerliche Aspekt diesbezüglich gehandhabt wird.

Wie sieht es mit der Stellung von Scheidungskosten im österreichischen Scheidungsrecht aus? Kann man Anwaltskosten von der Scheidung absetzen? Was die Gesetzeslage in Österreich diesbezüglich vorsieht, und was Sie beachten müssen, um einen Teil der Anwaltskosten später vom Finanzamt zurückzuerhalten, das erfahren Sie hier.

Scheidung und Steuer: So wird es in Österreich gehandhabt

Wer sich gerade in Scheidung befindet, sollte sich vor dem Scheidungsvergleich unbedingt über die steuerliche Situation von Scheidungskosten in Österreich informieren. Wer sich rechtzeitig über diese Angelegenheiten schlau macht, der verhindert, dass er nach der Vermögensaufteilung überraschenderweise erhebliche finanzielle Verluste durch Steuerausgaben erfährt.

Sollte es bei der Vermögensaufteilung oder bei der Gütertrennung dazu kommen, dass eine größere Geldsumme vom Konto einer Person in den Besitz einer anderen Person übergeht, so muss man beachten, dass man dem Finanzamt eine schlüssige Erklärung abliefern muss, woher dieses Geld stammt.

Die Aufteilung des ehelichen Vermögens wird in Österreich als Tausch- und Veräußerungsgeschäfte gewertet.

Bei der Übertragung von bestimmten Liegenschaften ist zu beachten, dass hier unter Umständen ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn anfallen kann. Davon ausgenommen sind jedoch:

  1. Eigentumswohnungen und Eigenheime, die vom Veräußerer seit mindestens zwei Jahren als Hauptwohnsitz bewohnt worden sind.
  2. Selbst errichtete Gebäude

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bei diesen Angelegenheiten einen Scheidungsanwalt aufzusuchen, der in Sachen Scheidungskosten und Steuern bewandert ist. Dieser kann Auskunft darüber geben, wie man mit diesen finanziellen Angelegenheiten umgeht, um etwaige gröbere Verluste durch Steuerabgaben zu vermeiden.  Außerdem kann er sie darüber beraten, zu welcher Zeit es am günstigsten ist, Vermögensübertragungen vorzunehmen.

Grundsätzlich gibt es Möglichkeiten, um die steuerliche Belastung von anfälligen Scheidungskosten zu minimieren. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.

Welche Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar?

Hier erfahren Sie, wie folgende finanzielle Aspekte, die mit einer Scheidung einhergehen, steuerlich geregelt werden, und welche davon von der Steuer absetzbar sind.

Unterhaltszahlungen

In der Regel sind Unterhaltszahlungen nicht von der Steuer absetzbar. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn jener Ehepartner mit Unterhaltsanspruch aus bestimmten Gründen auf finanzielle Leistungen angewiesen ist, die seine Möglichkeiten übersteigen (z.B. Krankheit) und sich die Zahlungen aus diesem Grund für den unterhaltspflichtigen Part dementsprechend erhöhen.In diesem Fall kann man jene Kosten, die zusätzlich zum Unterhalt entstehen als außergewöhnliche Belastung geltend machen und so von der Steuer absetzen.

Kinderbetreuungskosten

Seit 2009 können Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht und so bis zu 2.300 € pro Jahr und pro Kind bis zum 10. Lebensjahr steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Betreuung in einer anerkannten Institution erfolgt, oder von einer pädagogisch qualifizierten Person vorgenommen wird.

Anwaltskosten

Bestimmte finanzielle Aufwendungen, können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Damit Ausgaben als solche außergewöhnlichen Belastungen gewertet werden, müssen folgende Punkte gegeben sein:

  • Die Kosten sind zwangsläufig enstanden
  • Die Kosten müssen außergewöhnlich sein
  • Die Person kann sich diesen Kosten nicht entziehen
  • Die Kosten müssen die finanzielle Situation der Person in erheblichen Ausmaße belasten

Ob die Kosten für einen Scheidungsanwalt als solche außergewöhnliche Belastung gewertet werden kann, hängt vom individuellen Fall ab.

Grundsätzlich ist in Österreich die Gesetzeslage so geregelt, dass es sich eher als kompliziert gestalten dürfte, die anfälligen Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Das liegt daran, dass eine Ehe aus der freiwilligen Entscheidung beider Eheleute erfolgt und die Kosten aus diesem Grund nicht zwangsläufig entstanden sind.

Dazu kommt noch, dass es in Österreich keine Anwaltspflicht bei einer Scheidung gibt.

Wenn die Trennung einvernehmlich geschieden wurde, gibt es keinerlei Möglichkeit, die Anwaltskosten als besondere Belastbarkeit geltend zu machen.

Bei einer strittigen Scheidung ist die Wahrscheinlichkeit dass man die Anwaltskosten absetzen kann, unter Umständen zwar gegeben, aber ebenfalls gering.

Wenn Ihnen eine strittige Scheidung bevorsteht empfiehlt es sich daher, sich zuvor mit Ihrem Anwalt sowie einen Steuerberater darüber auszutauschen, welche Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall gegeben sind.


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Scheidungskosten von der Steuer abschreiben

Um die Steuerbelastung gering zu halten, kann man bestimmte Paragraphen und Gesetzestexte als Argumentationshilfen heranziehen, die zu Gunsten des Steuerzahlers sprechen.

So kommt bei der Aufteilung des ehelichen Gebrauchvermögens §30 des EStGs zum Tragen, in dem es um Spekulationsgeschäfte geht. In diesem wird ausgeführt, dass das eheliche Gebrauchsvermögen, sowie die Ersparnisse, die bei einer Trennung aufgeteilt werden müssen, als Naturalteilung zu werten sind und deswegen genauso wie eine unentgeltliche Übertragung zu werten sind.

Beim Kindesunterhalt kann man zumindest die Hälfte des Betrages steuerfrei stellen. Wie das erfolgt, dazu kann ein Steuerberater nähere Auskunft geben.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es angeraten, sich vor einer Scheidung über die steuerrechtliche Lage zu informieren. Das ist vor allem bei Angelegenheiten wie der Vermögensaufteilung, Gütertrennung oder Unterhaltsfragen unabdingbar. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt oder Steuerberater, wie Sie in diesen Angelegenheiten am besten vorgehen sollen.

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