Eine der schwierigsten Angelegenheiten bei einer Scheidung ist mit Sicherheit die Regelung der Aufteilung des Hausrates. Wenn der Ehegatte, in dessen Eigentum sich die Liegenschaft ursprünglich befand, unbedingt weiterhin darin wohnen möchte und der andere Ehegatte ausziehen soll, so besteht die Möglichkeit, diesem in Falle von Scheidung das Haus auszuzahlen. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen, wenn Sie in einem Scheidungsverfahren sind und sich entweder in der Situation befinden, dass Sie aus Ihrem bisherigen Wohnsitz ausziehen müssen, weil Ihr Ehegatte dieses in die Ehe mitgebracht hat oder dass Sie derjenige sind, der das Wohnobjekt ursprünglich besessen hat und nun wieder als alleiniger Eigentümer im Grundbuch stehen wollen. Außerdem erfahren Sie, wie eine Auszahlung erfolgt und wie man die Höhe von dieser berechnen kann.
Haus verlassen?
Eine der wichtigsten Fragen nach einer Scheidung und bei Beginn eines neuen Lebensabschnittes ist mit Sicherheit die, wo man in Zukunft leben wird. Bei einer Trennung muss mindestens einer der beiden Eheleute aus seinem bisherigen Wohnsitz ausziehen und sich eine neue Bleibe suchen. Wie dieser Umstand gehandhabt wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In Österreich ist es jedoch so, dass bei einem Scheidungsverfahren berücksichtigt wird, ob beim betroffenen Wohnobjekt der Fall besteht, dass dieses sich bereits vor der Ehe im Besitz von einem der Ehegatten befunden hat. Hierbei ist es egal, ob er es durch Erbe, durch Erwerb oder durch Schenkung erworben hat. Zudem spielt es eine Rolle, ob der andere Ehegatte auf den Wohnsitz unbedingt angewiesen ist und keine Alternative hat, wo er übersiedeln könnte. Sollte also eine Notwendigkeit des anderen Ehegatten auf das Haus bestehen, so sind im österreichischen Recht einige Regeln verankert, die sicherstellen sollen, dass der betroffene Ehegatte nicht in eine Notsituation gerät.
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Das Eigenheim und gemeinsame Kinder
Die Entscheidung, was mit der Liegenschaft nach einer Scheidung passieren soll sollte sorgfältig abgewogen werden. Hier stellt sich die Frage, ob es verkauft wird, oder ob man sich dazu entschließt, dass einer der beiden Eheleute darin wohnen bleibt und der andere sich einen neuen Wohnsitz sucht. Diese Dinge sollten gemeinsam abgeklärt werden. Wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, sollte deren Wohlergehen etwa Priorität haben. Dabei ist zu berücksichtigen, bei welchem Elternteil der gemeinsame Nachwuchs in Zukunft wohnen wird. Da Kinder möglichst in einer vertrauten Umgebung aufwachsen sollten, wäre es etwa günstig, wenn diesen die Möglichkeit geboten wird, weiterhin in jener Liegenschaft bleiben können, in der sie vor der Trennung zusammen mit ihren Eltern gewohnt haben. Insofern ist es angeraten, bei der Klärung der Frage, wer das Haus verlässt und wer darin wohnen bleibt, auch zu berücksichtigen, welcher der Beteiligten die hauptsächliche Betreuung der Kinder in Zukunft übernehmen wird.
Scheidung Haus auszahlen?
Bei einer Scheidung gehört die Vermögensaufteilung zu den wichtigsten Angelegenheiten die es zu regeln gilt. Eine Ausnahme stellt hier der gemeinsame Hausrat dar, denn selbst wenn ein Ehegatte das Haus in die Ehe mitgebracht hat und es gewissermaßen ihm gehört, so kann er das Wohnobjekt nicht automatisch für sich selbst beanspruchen. Dies hat mehrere Gründe:
- Der andere Ehegatte ist auf das Haus angewiesen, weil er noch keinen anderen Wohnsitz gefunden hat
- Der andere Ehegatte ist für die hauptsächliche Betreuung der gemeinsamen Kinder zuständig und diese sollen nicht aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden.
Im Falle einer Scheidung muss also sichergestellt werden, dass jener Ehegatte, der auf das Haus angewiesen ist, keinen Nachteil erleidet. Deshalb gibt es zwei Möglichkeiten:
- Dem im Haus ansässigen Ehegatten wird das Haus übertragen
- Der Ehegatte, der bereits vor Beginn der Ehe Eigentümer des Hauses war behält dieses auch nach der Scheidung, muss den anderen jedoch eine Entschädigungszahlung leisten.
Wenn man sich also darauf einigt, dass der andere Ehegatte, der erst durch die Ehe zum Miteigentümer des Wohnobjektes wurde das Haus verlässt und sich einen neuen Wohnsitz sucht, muss der andere diesen im Falle von Scheidung das Haus auszahlen. Die Höhe dieser Zahlung sollte es demjenigen, der auszieht, ermöglichen, sich ein neues Leben aufzubauen, bzw. sich einen neuen Wohnsitz zu finanzieren. Über das Ausmaß der Zahlung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle.
Scheidung Haus auszahlen Berechnung
Wie hoch die Ausgleichzahlung, der der eine Ehegatte dem anderen zahlen muss, letztendlich ausfällt, ist unterschiedlich. In Österreich gilt jedoch, dass nach dem Grundsatz der Billigkeit entschieden wird, welchen Betrag der zahlende Part zu leisten hat. Grundsätzlich gilt hier, dass die Summe hoch genug sein muss, dass sich derjenige, der aus dem Haus auszieht, von der Ausgleichzahlung eine Eigentumswohnung leisten können soll. Darüber hinaus spielen folgende Faktoren eine Rolle für die Höhe der Zahlung:
- Wert der Liegenschaft, sofern dieser messbar ist
- Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Eigentümers der Immobilie
- Einkommens- und Vermögenverhältnisse desjenigen der ausgezahlt werden muss
- Unterhaltsverpflichtungen des Eigentümers
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Die Frage, was mit dem Wohnobjekt bei einer Scheidung passiert und ob der eine Partner dem anderen das Haus auszahlen soll, sollte sorgsam abgewogen werden, damit eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten gefunden werden kann. Wenn Sie sich nicht einigen können, was mit dem Objekt, in dem Sie während der aufrechten Ehe gemeinsam gewohnt haben geschehen soll, empfiehlt es sich, die Dienste eines Scheidungsanwaltes zur Rate zu ziehen, der Ihnen in dieser Frage weiterhelfen kann und Sie im Falle einer strittigen Scheidung dabei unterstützt, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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Wir sind bereits seit 8 Jahren geschieden. Damals wurde beschlossen, dass mein Exmann das Haus behält und ich mir mit den beiden Kindern etwas suchen muss. Ich wurde mit 60.000 euro abgespeist … habe mindestens 150 000 Euro damals ins Haus gesteckt. Jetzt hat mein Exmann das Haus ohne Vorwarnung verkauft. Was steht den Kindern zu und wann?