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Unterhalt und Unterhaltszahlungen an Ehepartner und Kinder in Österreich

Unterhalt und Unterhaltszahlungen an Frau und Ehefrau in Österreich

(Aktualisiert am 5.7.2019)

Der Unterhalt ist eins der häufigsten Themen nach einer Scheidung. In vielen Partnerschaften ist das Einkommen während der Ehe sehr ungleichmäßig verteilt. Gerade, wenn sich einer der Partner beispielsweise um Kinder kümmert oder mehr Aufgaben im Haushalt übernimmt. Die Regelungen dazu sind in Österreich nicht einheitlich und verbindlich. Wer vor einer Trennung steht, sollte sich informieren. Wir haben die wichtigsten Informationen hier zusammengestellt.

In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Grundlagen zu Unterhaltszahlungen im Allgemeinen und den Fundamenten der Regelungen zum Thema. Dementsprechend finden Sie Details zum Ehegattenunterhalt mit oder ohne Schuldspruch und dem Einfluss von Kindesunterhalt auf die sonstigen Ansprüche.

Unterhaltszahlung

Die Unterhaltszahlung ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Je nach Ausgangslage kommen unterschiedliche Faktoren zusammen, die bestimmen, wie viel des Einkommens ein Partner an den anderen abgeben muss. Pauschale Urteile oder Rechner sind deswegen höchstens für Richtwerte zu gebrauchen.

Es ist enorm wichtig, sich schon vor oder während des Endes der Ehe mit Fragen zum Thema zu beschäftigen. Denn durch die Art der Scheidung beispielsweise wird mitbestimmt, wie sich dann die Anteile berechnen, die dem Ex-Partner zustehen.

Allgemein gibt es zwei große Kategorien: Einerseits die vertraglich geregelten Scheidungen, andererseits solche ohne vertragliche Absprache. Ein Scheidungsanwalt kann vom ersten Schritt an helfen, nach Möglichkeiten eine vertragliche Einigung einzuleiten. Eine Alternative sind Mediatoren, die bei einer Einigung helfen.

Die zweite Gruppe stellen Ex-Paare, die sich nicht vertraglich geeinigt haben. Hier wird der Unterhaltsanspruch unterschiedlich berechnet, jenachdem, ob:

Vertraglich geregelte Unterhaltszahlungen nach der Trennung

Die vertragliche Einigung zwischen Ehepartnern über Unterhaltszahlungen ist beiden nach der Scheidung völlig frei gestellt. Das bedeutet, dass sich einer der Partner zu sehr hohen Zahlungen verpflichten kann oder der andere vollkommen auf Unterstützung verzichtet.

Eine sinnvolle Regelung für beide zu finden ist nicht immer einfach. Auch wenn die Trennung eigentlich gütlich verlaufen ist, ist Geld kein einfaches Thema. Der bisherige „Hauptverdiener“ hat vielleicht wenig Einsehen, weiterhin für den anderen „mitzuarbeiten“. Auf der anderen Seite hat sich der zweite bis dahin vielleicht hauptberuflich um Haushalt und Kinder gekümmert. Oder er oder sie hat berufliche Chancen ausgeschlagen. Jetzt eine eigene Zukunft aufzubauen, ist oft nicht einfach.

Es ist empfehlenswert, sich unbedingt rechtliche Beratung zu suchen. Entweder durch einen Anwalt oder zwei Scheidungsanwälte. Oder einen Mediator. Diese können auch Erfahrung dazu beisteuern, wie die Zahlungen geregelt sein sollen. Vorstellbar sind „Staffellösungen“, sodass der unterstützte Partner eine gewisse Zeit hat, um auf eigenen Beinen zu stehen.

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt unterscheidet sich, wenn es keinen Vertrag gibt, weiter danach, wie das Scheidungsverfahren ausgegangen ist. Wenn es einen Schuldspruch gab, hängt der Unterhalt von diesem ab. In den seltenen Fällen, dass es keinen Schuldspruch gab, gibt es eine weitere Sonderregelung. Die letzte Kategorie, die etwas gesondert steht, ist dann relevant, wenn einer der Partner durch Kindererziehung oder Pflege etc. Ansprüche erlangt hat. Die Unterhaltsansprüche sind dann unabhängig von einem Schuldspruch.

Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung mit Schuldspruch

Der Ehegattenunterhalt nach einem Schuldspruch wird von dem Partner, der „allein oder überwiegend schuldig“ war an den anderen gezahlt, wenn der sich nicht allein unterhalten kann.

Es gibt für die Höhe des Unterhalts nur grobe Richtlinien: Ein Partner ohne eigenes Einkommen erhält ca. 33 % (ein Drittel) des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Exehepartners.
Komplizierter ist es, wenn beide verdienen: Dann stehen dem Unterhaltsberechtigen 40% des Gesamteinkommens zu.
Ein Beispiel dazu:

Wurde beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen Schuld an der Scheidung zugesprochen, erhält ein Ehepartner nur dann Zahlungen zugebilligt, wenn er oder sie sich nicht selbstständig finanzieren kann.

Gab es eine Scheidung mit Ausspruch des Zerrüttungsverschuldens, hat der andere Ehegatte Anspruch auf Unterhalt, wenn er oder sie den Haushalt geführt hat und nicht erwerbstätig war.

Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung ohne Schuldspruch

Auch wenn dieser Fall eher selten vorkommt, gibt es hier spezifische Regeln: Nur der Partner, der die Klage nicht eingereicht hat, kann Unterstützung verlangen. Er oder sie bekommt ihn außerdem nur in sogenannter „billiger“ Höhe zugesprochen.

Ehegattenunterhalt durch Kindererziehung und Pflege

In jedem Fall gibt es die Möglichkeit, dass einem Ehepartner – unabhängig vom Schuldspruch – Geld zugeschrieben wird. Das ist der Fall wenn er oder sie sich um gemeinsame Kinder kümmert, vorwiegend die Haushaltsführung übernommen hatte oder einen Angehörigen pflegen musste.

Wichtig ist allgemein zu beachten, dass es keine festen Regelungen gibt. Sie können den genauen Betrag also nicht über eine Tabelle oder einen Online-Rechner bestimmen – nur schätzen. Rechtsberatung ist in jedem Fall wichtig.

Kindesunterhalt

Unterhaltsansprüche sind auch von der Zahl der Kinder abhängig und dem Kinderunterhalt, den der Unterhaltspflichtige zahlen muss. Daneben beeinflussen auch Zahlungen an frühere Partner die Ansprüche. Insgesamt wird die Berechnung durch Kinder, zu pflegende Angehörige, neue Ehen oder andere Verpflichtungen komplizierter.

Trotzdem bleibt es auch hier dabei, dass es keine eindeutigen Vorgaben, sondern nur Richtlinien für den Unterhalt in Österreich gibt. Es gibt die Möglichkeit, sich bei kostenpflichtigen oder kostenlosen Anbietern über diese Richtwerte zu informieren oder selbst nachzurechnen.

Wenn Sie persönliche Beratung wünschen oder brauchen, zögern Sie nicht, unseren Anwälten eine Anfrage zuzusenden. Rechtsanwälte mit Fachkenntnissen können Sie beraten oder Ihnen in einem Verfahren zur Seite stehen. Lassen Sie sich einen möglichen Vorteil nicht durch Zögern entgehen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Scheidung? Hier finden Sie auch Informationen über:

Scheidungsinfo.at arbeitet mit Rechtsberatern für Familienrecht in diesen Orten in Österreich

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