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Vermögensaufteilung bei der Scheidung in Österreich

Denn so eine Vermögensaufteilung kann doch sehr kompliziert werden. Vor allem Streitigkeiten, Probleme und ein Besserverdiener unter den Ehepartnern, kann das ganze enorm erschweren. Im Prinzip richtet sich die durchzuführende Vermögensaufteilung nach dem Güterstand des Ehepaares. Dabei wird eine Gütertrennung vollzogen – also die Vermögensverhältnisse beider Parteien untereinander werden fair aufgeteilt.

Das heißt, dass bei einer Vermögensaufteilung also das Vermögen, dass von den Ehepartnern zwischen dem Datum der Heirat und dem Zeitpunkt der Vermögensaufteilung geschaffen oder bereits besessen wird, aufgeteilt wird. Übrigens: Bei einer Vermögensaufteilung wird unter anderem auch der Verbleib von etwaigen Schulden geklärt.

Bei einer Vermögensaufteilung wird also das eheliche Gebrauchsvermögen und vorhandene Ersparnisse geklärt. Das wären bewegliche und unbewegliche Sachen, die von beiden Teilen gebraucht wurden – sprich der Hausrat, ein Haus, ein gemeinsames Auto, Wohnung. Unter den Ersparnissen in der Vermögensaufteilung, versteht man alle verwertbaren Wertanlagen, die von den Ehepartnern während der Ehe angesammelt wurden, z.B. Sparbücher, Bargeld, Wertpapiere, Kunstsammlung.

Prinzipiell lässt sich sagen, dass das Vermögen, dass beide Ehegatten während der Ehezeit erworben haben, zwischen den Parteien zu gleichen Teilen aufgeteilt wird.

Doch es gibt auch einige Punkte, die einer Vermögensaufteilung nicht unterliegen:

  • Sachen, die einer der beiden Parteien mit in die Ehe gebracht hat
  • Geschenke von Dritten oder das Erbe einer Person
  • Dinge, die dem persönlichen Gebrauch oder der Berufsausübung gedient haben
  • Anteile an Unternehmen

Falls ein Ehepartner gegen die Regelungen ist oder sich beide Parteien nicht einigen können, kann es bei der Vermögensaufteilung zu einem sogenannten Aufteilungsverfahren kommen. Zuständig dafür ist, wie bei einvernehmlichen und streitigen Scheidungsverfahren, das jeweilige Bezirksgericht des letzten gemeinsamen Wohnorts. Bei einer Vermögensaufteilung sollten Sie unbedingt folgende Dinge beachten:

  • Der Antrag zur Vermögensaufteilung muss innerhalb eines Jahres nach der rechtskräftigen Scheidung eingebracht werden.
  • Falls diese Frist nicht eingehalten werden kann, verlieren Sie den Anspruch.
  • Auch hier ist kein Rechtsanwalt verpflichtend; eine Vermögensaufteilung kann allerdings sehr kompliziert werden – wir empfehlen also die Unterstützung eines Rechtsanwaltes.

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Gütertrennung

Die Gütertrennung nach Scheidungen in Österreich wird mit dem Ehegüterrecht geregelt. Prinzipiell gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Das heißt, dass das Vermögen, welches in die Ehe eingebracht und während der Ehe erworben wurde, dem Ehepartner gehört, der es tatsächlich auch gekauft oder bereits besessen hat. Das bedeutet auch, dass die jeweilige Partei nach der Scheidung auch nur für seine eigenen Schulden haften muss. Achtung: Hier gibt es eine Ausnahme – die Solidarhaftung. Bei der Solidarschuld haften nämlich mehrere Personen für die gesamte Förderungshöhe.

Wenn die Ehegatten es nicht anders vereinbart haben, kommt es also zur gesetzlichen Gütertrennung.

Kompliziert wird die ganze Thematik der Gütertrennung allerdings bei Ehewohnungen oder -häusern. Denn auch wenn ein Teil des Paares die Wohnung in die Ehe bringt, kann der andere Partner Recht darauf bekommen. Etwa dann, wenn dringender Wohnbedarf besteht – zum Beispiel, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.

Unterhalt nach Scheidung

Unterhalt nach der Scheidung – das ist ein weiterer Punkt, der bei einer Ehescheidung in Österreich beachtet werden muss. Prinzipiell gilt, dass geschiedene Paare frei vereinbaren können, ob und wenn ja, in welcher Höhe ein Ehepartner für den Unterhalt verantwortlich ist. Falls keine Vereinbarungen getroffen werden, kommt es zu den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen.

Folgende Punkte gibt es beim Unterhalt nach Scheidung:

  • Scheidungen mit Schuldausspruch
  • Scheidungen ohne Schuldausspruch
  • Unterhaltsanspruch aufgrund von Kindern

Bei Scheidungen mit Schuldausspruch ist der schuldige Partner für den Unterhalt nach der Scheidung verantwortlich. Der Unterhaltsanspruch muss allerdings den Lebensverhältnissen angemessen sein – den Verhältnissen beider Partner. Der Unterhalt nach der Scheidung muss also für die Deckung angemessener Bedürfnisse ausreichen.

Sind beide Ehegatten gleich schuldig, hat im Prinzip keine Partei einen Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung. Falls sich einer der beiden aber nicht erhalten kann, kann ihm ein gewisser Beitrag zugestanden werden.

Bei einem Auseinandergehen ohne Schuldausspruch besteht nur dann Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung, wenn der Ehegatte keinem Beruf nachgehen kann. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs muss der Billigkeit entsprechen.

Anrecht auf Unterhalt nach Scheidung kann auch aufgrund von Erziehung und Pflege eines gemeinsamen Kindes gestattet werden. Der Unterhaltsanspruch ist dabei unabhängig vom Verschulden der Scheidung.

Zugewinnausgleich

Neben einer Vermögensaufteilung und dem Unterhalt nach der Scheidung, müssen Sie auch dem Zugewinnausgleich Aufmerksamkeit schenken. Zugewinnausgleich heißt, dass nach der Scheidung der Zugewinn gerecht aufgeteilt wird. Beim Zugewinn handelt es sich um das Vermögen, das einer der Ehepartner oder beide gemeinsam während der Ehe erworben haben.

Der Zeitraum, der dabei von großer Bedeutung ist, liegt zwischen Datum der Heirat und dem Punkt der Vermögensaufteilung. Übrigens: Ist eine Partei schon vor der Scheidung ausgezogen, ist der Stichtag für einen Zugewinnausgleich der Tag der Auszug.

Bestehende Ausnahmeregelungen zur Vermögensaufteilung und zum Zugewinnausgleich wurden bereits oben erwähnt. Hintergrund dieser Bestimmungen ist, dass nur das Vermögen aufgeteilt werden soll, welches im weitesten Sinne als ein Beitrag beider Partner vorliegt.

Wichtig: Bei der Vermögensaufteilung ist nicht wichtig, wie das Eigentum während der Ehe aufgeteilt war! Falls ein Ehegatte während der Ehe Alleineigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Hauses war, muss dieses Vermögen dennoch nach der Scheidung fair aufgeteilt werden.

Vermögensaufteilung, Gütertrennung, Unterhaltsregelung und der Zugewinnausgleich nach einer Scheidung können komplizierter werden als man zunächst denken mag.

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Comments 1

  1. ich war 52 jahre verheiratet Ich habe von meinen Eltern immer wieder zuwendungen bekommen und es zur gänze in die familie eingebracht. Kann ich das angeben und bekomme ich das zurück wird es zu meinen gunsten angerechnet ?????

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