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Rechtsanwälte für Familienrecht in Salzburg

Einen Anwalt für Ihre Ehescheidung suchen Sie wahrscheinlich nicht ohne Grund. Auch wenn eine Ehetrennung selten ein angenehmes Erlebnis ist: Sich jetzt den richtigen Rechtsanwalt zu suchen, ist das klügste, was Sie machen können. Hier finden Sie Tipps zur Wahl des richtigen Scheidungsanwalts und vieles mehr zum Thema Scheidung.

Scheidung Rechtsanwalt Salzburg

Von: Paulo Maurício (56501) (Own work (Taken by me)) [CC BY-SA 2.5 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5)]

Die Suche nach der geeigneten Scheidungsberatung kann oft unnötig Zeit und Geld kosten. Vor allem dann wenn man nicht den richtigen oder schlicht erstbesten Anwalt beauftragt hat. Das Angebot ist meist ziemlich überwältigend und viele verlassen sich leider auf den subjektiven Rat und Empfehlung von Freunde und Bekannten. Scheidungsinfo.at will Ihnen helfen den passenden Rechtsanwalt in ihrer Nähe zu finden. Alle Anwälte im Verzeichnis sind Mitglied der Österreichischen Rechtsanwaltskammer. Hier erfahren Sie auch mit welchen Scheidungskosten und Kosten für den Scheidungsanwalt Sie rechnen müssen.

Anwälte in Salzburg helfen bei der Scheidung

Ob Sie sich sehr mit Ihrem Ex zerstritten haben, oder eine einvernehmliche Trennung ansteht: Es ist immer eine gute Idee, sich einen Anwalt zu suchen. Ein guter Scheidungsanwalt befasst sich damit, was genau Sie während und nach der Scheidung brauchen. Scheuen Sie sich also nicht, nach Rechtsberatung zu Familienrecht zu suchen. Sie können Ihrem Ex-Partner das freundlich und neutral oder einfach über den Anwalt mitteilen.

Außer für die obligatorische Rechtsberatung benötigt man zur Durchsetzung streitiger Scheidungen die fachkundige Hilfe eines Scheidungsanwalts. Der Ratgeber wird eingeschaltet, wenn ein Ehepartner versucht, den anderen in Bezug auf Unterhaltszahlungen zu benachteiligen.

Ein weiterer Grund, den Scheidungsanwalt zu bemühen, besteht darin, dass der Ehepartner versucht, sich Vorteile bei der Obsorge-Pflicht zu sichern. Der Anwalt für Scheidung ist auch dann eine große Hilfe, wenn eine Partei die andere zur Aufrechterhaltung der ehelichen Beziehung zwingt.

Beleidigungen, Kränkungen und tatsächlich ausgeübte physische Gewalt sollte man ebenfalls seinem Scheidungsanwalt mitteilen. Auch die Verweigerung des Rechts auf den Kontakt mit den gemeinsamen Kindern ist ein Grund, den Rechtsanwalt für Scheidung einzuschalten.

Der Scheidungsanwalt ist außerdem für den Streit über die Höhe der zu zahlenden Alimente der richtige Ansprechpartner. Umfangreiche Vermögensaufteilungen sollten ebenfalls zuvor von einem Rechtsanwalt für Scheidung formuliert und überprüft werden.

Rechtsberatung für Ihre Scheidung in Salzburg finden

Eine Scheidung ist nicht nur ein schmerzlicher Umbruch im Leben eines Menschen, sondern auch mit vielen rechtlichen Fragen und Unklarheiten verbunden. Obwohl in Österreich kein Anwaltszwang für Scheidungen besteht, ist es doch ratsam, sich Unterstützung von einem Scheidungsanwalt zu holen, denn für einen Laien sind die rechtlichen Konsequenzen, die mit einem solchen Schritt verbunden sind, nicht einfach zu durchschauen. Anwälte, die sich auf Familienrecht und Scheidungsrecht spezialisiert haben, unterstützen Sie bei Ihrer Ehescheidung, geben Ihnen Rechtsberatung und vertreten Sie bei Gericht. Sind sich die Parteien über manche Punkte uneinig und kommt es zum Konflikt, ist der Beistand eines Rechtsanwaltes gefordert.

Bei der Wahl des geeigneten Scheidungsanwaltes ist zu beachten, wo die Streitpunkte liegen, ob sie den Unterhalt, das Sorgerecht die Vermögensaufteilung etc. betreffen und welche Rechtsanwälte für Scheidungsrecht sich gerade auf Ihre Streitfragen spezialisiert haben. Auch wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, lohnt es sich, einen Anwalt aufzusuchen, denn dieser kann unparteiische Scheidungsberatung bei rechtlichen Angelegenheiten fungieren. Viele Scheidungsanwälte haben zusätzlich eine Ausbildung als Mediator und vermitteln in dieser Funktion zwischen den Parteien. Zu Beginn einer jeden Zusammenarbeit mit einem Scheidungsanwalt steht ein Erstgespräch, bei dem Sie herausfinden können, ob Ihr Ansprechpartner die richtige Wahl für Ihre Bedürfnisse ist. Bei Ihrer Suche nach dem geeigneten Rechtsbeistand sollten Sie darauf achtgeben, dass dieser individuell auf ihre Bedürfnisse eingeht und vertrauenswürdig ist.


Beratung bei der Scheidung in Salzburg

Egal, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig wird: Suchen Sie sich einen Anwalt für die Scheidung. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen alle wichtigen Punkte geklärt werden: Unterhalt, Schulden, Kinder, Verbindlichkeiten, Vermögen und so weiter. Bei einer streitigen Scheidung ist es natürlich um so wichtiger, jemanden auf seiner Seite zu haben, der die Gesetze kennt.

Das Scheidungsrecht, Eherecht und Unterhaltsrecht bilden die Grundlage für Ehescheidungen in Salzburg und regeln die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie sowie zwischen Ehepartnern und Lebensgemeinschaften. Die Salzburger Rechtsanwaltskanzleien bieten umfassende Unterstützung bei allen Fragen rund um Ehescheidungen, Ehegattenunterhalt, Unterhaltsrecht und die Betreuung von Kindern. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie in allen relevanten Rechtsgebieten des Familienrechts und entwickeln individuelle Lösungen für Ihre persönliche Situation. Die Kanzlei ist auf die Bedürfnisse von Familien, Kindern und Menschen in schwierigen Lebenssituationen spezialisiert und bietet maßgeschneiderte rechtliche und emotionale Unterstützung.

Im Familienrecht betreuen unsere Anwälte Sie in verschiedenen Rechtsgebieten, wie Eherecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Ehegattenunterhalt, Obsorge und Fragen rund um Kinder. Die unkomplizierte Kontaktaufnahme ist per E-Mail, Telefon oder persönlich in der Kanzlei möglich – gerne bieten unsere Anwälte eine unverbindliche Erstberatung oder ein Erstgespräch an. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären unsere Anwälte Ihre individuellen Fragen und zeigen Ihnen passende Lösungen auf. Ein Scheidungsanwalt begleitet Menschen bei Ehescheidungen und Trennungen von Lebensgemeinschaften mit lösungsorientierter Beratung und individueller Unterstützung.

Ablauf von Scheidungen in Salzburg

Beginnt das Verfahren, wird die Richterin oder der Richter zunächst auf eine Versöhnung hinwirken. Ihnen werden entsprechende Beratungsangebote angeboten, wobei hier der Fokus vor allem auf der Mediation liegt. Gemeinsam erörtern Sie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung. Das Scheidungsverfahren ist ein rechtlicher Prozess, der nach den Vorgaben des österreichischen Gesetzes abläuft. Dabei können sowohl das Verschulden als auch die Zerrüttung der Ehe als Scheidungsgründe maßgeblich sein. Kommt es zu keiner Einigung, kann dem Scheidungsantrag bei entsprechender Beweislast stattgegeben werden – etwa dann, wenn es in der Ehe zu häuslicher Gewalt kam. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu einer Fortsetzung des streitigen Scheidungsverfahrens.

Beachten Sie, dass mithilfe eines streitigen Scheidungsverfahrens zunächst lediglich die Scheidung der Ehe erreicht wird. Bei einer streitigen Scheidung handelt es sich um einen Zivilprozess, in dem das Gericht über die Verfügung und die Aufteilung der ehelichen Sachen, insbesondere Immobilien, entscheidet. Alle Folgen, die daraus resultieren, müssen gesondert gerichtlich verhandelt werden. Hierzu gehören etwa Aufteilungsansprüche sowie die Regelung der Obsorge. Beachten Sie, dass Sie Ihre Ansprüche auf Aufteilung des ehelichen Vermögens lediglich innerhalb eines Jahres geltend machen können, nachdem die Scheidung rechtskräftig vollzogen wurde. Ehepakte und Verträge spielen bei der Vermögensaufteilung und der rechtlichen Gestaltung der Scheidungsfolgen eine wichtige Rolle.

Im Zuge der Trennung werden Vereinbarungen zu folgenden Punkten getroffen:

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens ist auch die Betreuung der Kinder und die gesetzliche Regelung der Betreuung ein zentraler Aspekt.

Einvernehmliche Scheidung in Salzburg

Einvernehmliche Scheidungen werden in einem sogenannten „Außerstreitverfahren“ entschieden. Grundlage dieser Scheidungsform ist das Einvernehmen beider Parteien, das heißt, sie sind sich über die Scheidung und die daraus entstehenden Konsequenzen einig. Sie treffen eine Vereinbarung, die sich aus den oben genannten Punkten zusammensetzt. Diese wird bei Gericht mündlich oder schriftlich zu Protokoll gegeben. Nachdem der Scheidungsantrag mit der Vereinbarung eingegangen ist, wird ein Termin festgesetzt, bei dem beide Parteien erscheinen müssen und bei dem ein Beschluss erfolgt. Nach Zustellung dieses Beschlusses tritt die Scheidung in kraft. Danach haben beide Parteien innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, Rekurs dagegen zu erheben.

Mediation bei Scheidung in Salzburg

Manche Rechtsanwälte sind geschult in der Mediation von Konflikten. Manchmal kann ein Mediator beide Seiten über rechtliche Konsequenzen aufklären und die Rolle des Schiedsrichters und Schlichters einnehmen. Dabei steht der Anwalt neutral zwischen den Parteien und versucht diese zu einer Vereinbarung zu bringen. Im Rahmen der Mediation wird gemeinsam nach individuellen Lösungen für die Scheidungsfolgen gesucht, um maßgeschneiderte und faire Ergebnisse für beide Seiten zu erzielen.

Egal, ob die Trennung im gegenseitigen Einverständnis mit Ihrem Partner erfolgt, oder etwaige Konflikte mithilfe eines Mediators geschlichtet werden: Eine juristische Beratung in Hinblick auf die Scheidungsfolgen bleibt zumeist nicht aus.

Scheidung einreichen in Salzburg

Bevor die Scheidung eingereicht werden kann, muss die Ehe als zerrüttet gelten und die Ehepartner müssen mindestens seit einem halben Jahr getrennt voneinander leben. Die Zerrüttung der Ehe ist nach österreichischem Recht die zentrale Voraussetzung für die Einreichung der Scheidung, unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt. Um sich scheiden zu lassen, müssen Sie sich an das Bezirksgericht des Sprengels wenden, in dem Sie zuletzt zusammen mit Ihrem ehemaligen Ehepartner gewohnt haben.

Einvernehmlich oder Streitig?

Sie können eine Scheidung einvernehmlich oder streitig durchführen lassen. Die Anforderungen für eine einvernehmliche Scheidung sind wesentlich niedriger und die Kosten meist auch. Wenn Sie sich mit Ihrem Expartner also einig sind, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist, können Sie sich einvernehmlich trennen. Wenn Sie sich nicht einig sind, dass die Ehe ohne besonderes Verschulden eines Partners zerrüttet ist, gibt es nur die Möglichkeit der streitigen Scheidung. Bei einer streitigen Scheidung wird im gerichtlichen Prozess das Verschulden eines Ehepartners geprüft und ist für die Entscheidung des Gerichts maßgeblich. Diese ist meist wesentlich aufwändiger als die einvernehmliche und findet vor Gericht statt – dadurch entstehen auch meist hohe Kosten. Ein Rechtsbeistand bleibt meist unverzichtbar!

Kosten einer Scheidung in Salzburg

Vor, während und nach einer Scheidung wird sich immer die Kostenfrage stellen. Doch hier liegen ganz besonders viele Unsicherheiten. Im Zuge der Trennung kommen grundsätzlich verschieden Arten von Kosten auf die Parteien zu: Die Höhe der zu erwartenden Kosten und Unterhaltszahlungen bei einer Scheidung in Salzburg hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa dem Streitwert, dem Einkommen der Ehepartner und dem Umfang der Vermögensaufteilung.

  • Gerichtsgebühren (für die Antragstellung der Scheidung bis zur Namensänderung)

  • Anwaltskosten

  • Unterhaltszahlungen

  • Alimente für Kinder

  • Vermögensaufteilung und Gütertrennung

Hier finden Sie den Unterhaltsrechner von Scheidungsinfo.at

Der günstigste Fall ist eine einvernehmliche Scheidung. Hierbei entstehen beiden Ehepartnern zusammen Kosten von 279 EUR für den Scheidungsantrag . Derselbe Betrag wird noch einmal für den notwendigen Abschluss eines Vergleichs fällig.

Die Kosten der streitigen Scheidung sind wesentlich höher als die des einvernehmlichen Scheidungsverfahrens. Hinzu kommen die Kosten der anwaltlichen Vertretung sowie etwaige Auslagen und vor allem zukünftige Unterhaltszahlungen. Üblicherweise hat derjenige, der im Ergebnis gänzlich unterliegt, die Kosten des anderen zu tragen.

Sorgerecht und Obsorge bei Scheidung in Salzburg

Das Sorgerecht und die Obsorge für Kinder zählen zu den sensibelsten Themen im Rahmen einer Scheidung in Salzburg. Ein erfahrener Scheidungsanwalt in Salzburg weiß, wie wichtig es ist, die Rechte und Pflichten beider Elternteile im Blick zu behalten und dabei stets das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Im Familienrecht wird zwischen gemeinsamer und alleiniger Obsorge unterschieden. In vielen Fällen ist eine gemeinsame Obsorge im Interesse des Kindes, doch manchmal ist es notwendig, die Obsorge einem Elternteil allein zu übertragen.

Die Klärung dieser Fragen erfordert nicht nur rechtliches Fachwissen, sondern auch viel Einfühlungsvermögen. Ein Scheidungsanwalt unterstützt Sie dabei, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu erarbeiten, die sowohl die Interessen der Eltern als auch die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt. Gerade bei Uneinigkeit über das Sorgerecht oder die Obsorge ist eine fundierte Beratung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht in Salzburg unerlässlich. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird und dem Kind Stabilität und Sicherheit bietet. So können langwierige und belastende gerichtliche Auseinandersetzungen oft vermieden werden.

Wohnung und Haus bei Scheidung in Salzburg

Die Frage, wer nach der Scheidung in der gemeinsamen Wohnung oder im Haus bleibt, ist für viele Ehegatten ein zentrales Thema im Scheidungsprozess. Gerade in Salzburg, wo Immobilien einen hohen Wert haben, ist die Aufteilung des ehelichen Vermögens oft mit komplexen rechtlichen und emotionalen Herausforderungen verbunden. Ein Scheidungsanwalt in Salzburg hilft Ihnen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten tragbar ist.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird geklärt, wie das Vermögen – insbesondere Immobilien – aufgeteilt wird. Dabei spielen sowohl die Eigentumsverhältnisse als auch die individuellen Lebenssituationen der Ehegatten eine Rolle. Ein erfahrener Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Verhandlung und Ausarbeitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt und eine faire Aufteilung des ehelichen Vermögens sicherstellt. Durch eine frühzeitige und kompetente Beratung können Konflikte vermieden und der Scheidungsprozess deutlich erleichtert werden. So wird gewährleistet, dass Sie auch nach der Trennung eine solide Grundlage für Ihren weiteren Lebensweg haben.

Scheidungsanwalt Salzburg: Scheidungslexikon

Wenn Sie einen Scheidungsanwalt in Salzburg suchen, sind Sie meistens mit den juristischen Grundlagen und Begrifflichkeiten der Scheidung noch wenig vertraut. Daher fassen wir diese in einem kleinen Scheidungslexikon zusammen, das natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit nur einen ersten Überblick liefert. Konsultieren Sie darüber hinaus recht zeitnah einen Scheidungsanwalt in Salzburg, denn diese Suche kann durchaus einige Zeit dauern. Sie müssen einen kompetenten Anwalt finden, der sich in Sie und Ihre Situation gut einfühlt und darüber hinaus die entsprechenden Referenzen mitbringt.

Scheidungslexikon – wichtige Begriffe rund um die Scheidung:

Familienrechts: Das Familienrechts ist das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie regelt. Es umfasst Themen wie Ehe, Ehescheidung, Obsorge, Adoption, Unterhaltsrecht und Kontaktrecht. Ziel ist es, die Interessen von Kindern, Eltern und anderen Familienmitgliedern zu schützen.

Familie: Im juristischen Kontext bezeichnet Familie die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern sowie anderen Verwandten. Das Familienrecht regelt die Rechte und Pflichten innerhalb der Familie, etwa bei Ehe, Lebensgemeinschaft, Obsorge und Unterhalt.

Eherecht: Das Eherecht ist ein Teil des Familienrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Eheschließung, Eheverträge (Ehepakt), Scheidung und die Rechte und Pflichten der Ehepartner in Österreich.

Ehescheidung/Ehescheidungen: Die Ehescheidung ist die rechtliche Auflösung einer Ehe. Es gibt einvernehmliche und strittige Ehescheidungen, bei denen das Gericht über Unterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge und Kontaktrecht entscheidet.

Ehegattenunterhalt: Nach einer Ehescheidung kann ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt bestehen. Das Unterhaltsrecht regelt, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen ein Ehepartner dem anderen Unterhalt zahlen muss.

Unterhaltsrecht: Das Unterhaltsrecht ist ein zentrales Teilgebiet des Familienrechts. Es regelt die finanziellen Ansprüche zwischen Ehepartnern und gegenüber Kindern, sowohl während der Ehe als auch nach der Scheidung.

Kontaktrecht: Das Kontaktrecht regelt den Umgang und das Besuchsrecht zwischen Eltern und Kindern nach einer Trennung oder Scheidung. Es stellt sicher, dass Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen haben können.

Scheidungsanwalts: Ein Scheidungsanwalts ist ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt, der Mandanten bei Ehescheidungen, Unterhaltsfragen, Sorgerecht und Vermögensaufteilung rechtlich vertritt.

Kanzlei/Rechtsanwaltskanzlei: Die Kanzlei oder Rechtsanwaltskanzlei ist der Ort, an dem Anwälte ihre rechtlichen Dienstleistungen anbieten. In Salzburg gibt es spezialisierte Kanzleien für Familienrecht und Scheidungsrecht, die persönliche und Online-Beratung anbieten.

Anwälte: Anwälte im Familienrecht beraten und vertreten Mandanten bei Ehescheidungen, Unterhalts- und Vermögensfragen sowie bei Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten.

Salzburger: Der Begriff Salzburger verweist auf die regionale Spezialisierung der Kanzlei oder Anwälte, die in Salzburg und Umgebung tätig sind.

Kindern: Im Familienrecht stehen die Rechte und das Wohl der Kindern im Mittelpunkt, insbesondere bei Obsorge, Betreuung und Kontaktrecht nach einer Scheidung.

Lebensgemeinschaft: Eine Lebensgemeinschaft ist eine eheähnliche Partnerschaft ohne Trauschein. Auch hier können familienrechtliche Ansprüche wie Unterhalt oder Vermögensaufteilung entstehen.

Verträge/Ehepakt: Verträge wie der Ehevertrag oder Ehepakt regeln individuelle Vereinbarungen zwischen Ehepartnern, etwa zur Vermögensaufteilung oder zum Unterhalt im Falle einer Scheidung.

Sache: Im Zusammenhang mit Scheidung bezeichnet Sache insbesondere Immobilien oder andere Vermögenswerte, deren Eigentum übertragen oder aufgeteilt werden muss.

Verfügung: Eine Verfügung ist eine rechtliche Anordnung oder Willenserklärung, etwa im Rahmen von Vollmachten oder bei der Gestaltung von Verträgen.

Prozess/Zivilprozess: Der Prozess ist das gerichtliche Verfahren, in dem über die Scheidung und deren Folgen entschieden wird. Bei strittigen Scheidungen handelt es sich um einen Zivilprozess, der vor dem zuständigen Gericht geführt wird.

Betreuung: Betreuung beschreibt die tatsächliche Fürsorge und den Alltag eines Kindes, insbesondere wer nach der Scheidung den Hauptanteil an der Betreuung übernimmt.

Rechts: Das Recht im Familienrecht umfasst insbesondere das Sorgerecht, das Kontaktrecht und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Obsorge und Betreuung von Kindern.

Zerrüttung: Die Zerrüttung der Ehe ist ein zentraler Scheidungsgrund. Sie liegt vor, wenn die Ehepartner nicht mehr in der Lage sind, die eheliche Lebensgemeinschaft aufrechtzuerhalten.

Verschulden: Verschulden bedeutet, dass einer der Ehepartner für das Scheitern der Ehe verantwortlich gemacht wird. Dies kann Auswirkungen auf Unterhaltsansprüche und die Scheidungsfolgen haben.

Lösungen: Im Familienrecht werden individuelle Lösungen für die Scheidungsfolgen, Vermögensaufteilung und das Wohl der Kinder entwickelt.

Unterstützung: Eine umfassende rechtliche und emotionale Unterstützung durch Anwälte und Kanzleien ist während des Scheidungsprozesses besonders wichtig.

Menschen: Scheidungen betreffen immer Menschen und deren persönliche Lebenssituationen. Die Beratung berücksichtigt daher auch emotionale und soziale Aspekte.

Rechtsgebieten: Familienrechtliche Kanzleien sind oft in mehreren Rechtsgebieten tätig, etwa im Eherecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Vertragsrecht.

Höhe: Die Höhe der Kosten, des Unterhalts oder anderer finanzieller Ansprüche wird im Scheidungsverfahren individuell festgelegt.

E-Mail: Die Kontaktaufnahme zur Kanzlei kann unkompliziert per E-Mail erfolgen, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren.

Kontakt/Kontaktaufnahme: Die Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei ist der erste Schritt zur rechtlichen Beratung. Sie kann telefonisch, per E-Mail oder über Online-Formulare erfolgen.

Erstberatung/Beratungsgespräch/Erstgespräch: Die Erstberatung, das Beratungsgespräch oder Erstgespräch ist ein unverbindliches erstes Treffen mit einem Anwalt, um die individuelle Situation, den Ablauf des Scheidungsprozesses und die nächsten Schritte zu besprechen.


#1 Ablauf der Scheidung: Wenn ein Partner die Scheidungsklage oder beide Partner den Scheidungsantrag einreichen, beginnt die Scheidung. Das Gericht entscheidet über den Antrag bzw. die Klage per Beschluss. Eine einvernehmlichen Scheidung wird damit vollzogen, bei eine strittigen Scheidung werden die Scheidungsfolgen oft in Folgeprozessen geklärt.

#2 Scheidungsantrag einreichen: Jeder Partner kann den Antrag nach der 6-monatigen Trennungszeit einreichen. Für die strittige Scheidung müssen Sie den Klageweg beschreiten.

#3 Scheidungsunterlagen: Sie benötigen die Heiratsurkunde oder das Stammbuch, eine Vollmacht für Ihren Scheidungsanwalt in Salzburg, den Ehevertrag oder die Scheidungsfolgenvereinbarung (falls vorhanden) und den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, wenn Ihnen diese zusteht.

#4 Scheidungsantrag: Bei einvernehmlicher Scheidung genügt der gemeinsame Scheidungsantrag beider Eheleute, den diese beim zuständigen Bezirksgericht einreichen. Legen Sie Ihre Gründe für Ihre Scheidung dar.

#5 Scheidungsklage: Diese reicht ein Ehegatte ein. Er muss einen wichtigen Scheidungsgrund nennen. Auch beide Partner können die Klage getrennt einreichen.

#6 Scheidungsgericht: Das zuständige Gericht hat seinen in dem Sprengel, in welchem die Eheleute zuletzt gemeinsam wohnten.

#7 Trennungsjahr: In Österreich beträgt die vorgeschriebene Trennungszeit nur sechs Monate, auch wenn sich der Begriff „Trennungsjahr“ eingebürgert hat. Sie müssen in dieser Zeit getrennt von Tisch und Bett sein.

#8 Die einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn sich die Eheleute einig sind. Sie ist kostengünstig, Es reicht ein gemeinsamer Scheidungsantrag mit Scheidungsfolgenvereinbarung. Ihre Scheidungsanwalt in Salzburg berät Sie dazu. Diese Scheidung kann in vier bis sechs Monaten ab Scheidungsantrag vollzogen sein.

#9 Eine beschleunigte Trennung wäre durch Überspringen der vorgeschriebenen Trennungszeit (indem die Ehepartner diese gemeinsam bezeugen) und auch durch den Verzicht auf Unterhaltsansprüche möglich. Von beidem rät Ihnen Ihr Scheidungswanwalt in Salzburg ab. Sie benötigen den Unterhalt und auch die Trennungsphase für die Vorbereitung Ihrer Scheidung. Denken Sie auch daran, dass der andere Partner (die Partnerin) inzwischen eine gegnerische Position einnimmt. Diese könnte dazu führen, die Scheidung zu für Sie vernünftigen Konditionen doch noch zu sabotieren, wenn Sie sich nicht komplett an die Regeln gehalten haben.

#10 Kosten der einvernehmlichen Scheidung: Insgesamt lässt sich diese Form der Scheidung für rund 600 bis 1.000 Euro durchführen.

#11 Scheidungsfolgenvereinbarung: Diese Vereinbarung regelt bei der einvernehmlichen Scheidung den Unterhalt, das Umgangsrecht, das Sorgerecht und Vermögensfragen. Der Zugewinn lässt sich darin ausschließen.

#12 Die strittige Scheidung erfolgt per Klage, wenn die einvernehmliche Scheidung nicht möglich war. Sie dauert länger und kostet deutlich mehr Geld und Nerven.

#13 Dauer der strittigen Scheidung: Unter sieben Monaten ist diese Form kaum zu bewältigen. Mit Folgeprozessen aufgrund komplexer Vermögens- und Sorgerechtsverhältnisse kann sie noch länger dauern. In einigen Fällen zieht sie sich über Jahre hin.

#14 Kosten der strittigen Scheidung: Je nach aufzuteilenden Vermögenswerten geht man bei der strittigen Scheidung von Kosten zwischen rund 3.000 bis 5.000 Euro aus.

#15 Dauer bis zur Rechtsgültigkeit einer Scheidung: Einem Scheidungsbeschluss kann jeder Partner innerhalb einer Frist von 14 Tagen widersprechen. Ohne Widerspruch ist der Beschluss danach rechtskräftig. Wenn beide Seiten beim Scheidungstermin ihren Verzicht auf das Widerspruchsrecht erklären, ist die Scheidung sofort rechtskräftig.

#16 Kostenteilung: Die Kosten der Scheidung müssen die Ehegatten gemeinsam tragen. Sie können davon abweichende Vereinbarungen miteinander treffen. Ihr Scheidungsanwalt in Salzburg rät dazu, so eine Vereinbarung unbedingt schriftlich festzuhalten.

Wissenswerte Tipps

Wissenswertes über Salzburg

Die Stadt Salzburg ist die Hauptstadt vom gleichgenannten Bundesland Salzburg und mit rund 150,000 Einwohner die viert-größte Stadt in Österreich. Salzburg wurde im Jahre 1287 zur Stadt ernannt, hat eine Fläche von 65 km2 und liegt auf einer Seehöhe von 424 meter.
Die Alstadt von Salzburg ist seit 1997 UNESCO Weltkulturerbe. International ist die Stadt wohl am Ehesten bekannt als Geburtsort des berühmten Komponisten Wolfang Amadeus. Weiters ist Salzburg auch als der Ort vom Musical „Sound of Music“ bekannt.

Wichtige Orte in Salzburg sind:

Bediente Bezirke und Orte in Salzburg und Salzburg-Umgebung:

Aigen | Alpensiedlung | Altstadt | Elisabeth-Vorstadt | Gaisberg | Gneis | Gnigl | Hellbrunn | Herrenau | Heuberg | Itzling | Josefiau | Kasern | Langwied | Lehen | Leopoldskroner Moos | Liefering | Maxglan | Morzg | Mülln | Anif | Anthering | Bergheim | Berndorf bei Salzburg | Bürmoos | Dorfbeuern | Ebenau | Elixhausen | Elsbethen | Eugendorf | Faistenau | Fuschl am See | Göming | Grödig | Großgmain | Hallwang | Henndorf am Wallersee | Hintersee | Hof bei Salzburg | Koppl | Köstendorf | Lamprechtshausen | Mattsee | Neumarkt am Wallersee | Nußdorf am Haunsberg | Oberndorf bei Salzburg | Obertrum am See | Plainfeld | Sankt Georgen bei Salzburg | Sankt Gilgen | Schleedorf | Seeham | Seekirchen am Wallersee | Straßwalchen | Strobl | Thalgau | Wals-Siezenheim

Bediente Postleitzahlen in Salzburg und Salzburg-Umgebung:

5026 | 5020 | 5020 | 5020 | 5020 | 5020 | 5023 | 5020 | 5020 | 5023 | 5020 | 5020 | 5101 | 5023 | 5020 | 5020 | 5020 | 5020 | 5020 | 5020 | 5081 | 5102 | 5101 | 5164 | 5111 | 5152 | 5323 | 5161 | 5026 | 5301 | 5324 | 5330 | 5114 | 5082 | 5084 | 5300 | 5302 | 5324 | 5322 | 5023 | 5203 | 5110 | 5163 | 5202 | 5110 | 5110 | 5162 | 5325 | 5113 | 4854 | 5205 | 5164 | 5162 | 4894 | 5342 | 5303 | 5005