gleichgeschlechtliche ehe für alle in österreich

Gleichgeschlechtliche Ehe für alle in Österreich

Am 1.1.2019, nur wenige Minuten nach Mitternacht, gaben sich Nicole Kopaunik und Daniela Paier als erstes gleichgeschlechtliches Paar in Österreich offiziell das Ja-Wort. Bis Ende 2018 war die gleichgeschlechtliche Ehe nicht möglich. Wenige Monate vor der gesetzlichen Grundlage durften noch vier weitere Paare heiraten, was jedoch nur mit einer Sondergenehmigung möglich war. Darunter befand sich auch das Paar, dass die Ehe für Alle in Österreich vor dem Verfassungsgerichtshof erstritten hat. Dadurch gehört auch Österreich zu den 18 EU-Ländern, die eine gleichgeschlechtliche Ehe ermöglichen. Neun weitere Mitgliedsstaaten erkennen gleichgeschlechtliche Paare in Form von eingetragenen Partnerschaften an und sechs Länder weigern sich gleichgeschlechtliche Paare in jeglicher Form anzuerkennen. Bis die Ehe für Alle ermöglicht wurde, war auch der Weg in Österreich weit.

Finden Sie Ihren passenden Scheidungsanwalt!

Entwicklung der gleichgeschlechtlichen Ehe für Alle

Bis die gleichgeschlechtliche Ehe möglich war, ging ein langer Prozess voraus, der fast zehn Jahre dauerte. Ende 2009 wurde der Grundsteine für die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare gelegt. Erstmals war es möglich, dass sich gleichgeschlechtliche Paare in ein Register eintragen lassen konnten, wodurch die Partner rechtlich besser gestellt wurden. Die eingetragene Partnerschaft war jedoch nicht mit der Ehe gleichgesetzt.

Mit der eingetragenen Partnerschaft hatten die Paare erstmals bessere rechtliche Grundlagen etwa beim Erbrecht, beim Wohn- bzw. Mietrecht aber auch beim Sozialversicherungs- bzw. Pensionsrecht. Im Vergleich zum Eherecht konnten die Paare den Bund nicht beim Standesamt schießen, benachteiligt war die eingetragene Partnerschaft auch im Bezug auf die Familienplanung, denn gleichgeschlechtlichen Paaren war die künstliche Befruchtung untersagt.

Obwohl die eingetragene Partnerschaft ein erster wichtiger Schritt für gleichgeschlechtliche Paare war, waren sie nach wie vor stark gegenüber Ehepaaren benachteiligt. Seit 2013 haben verschiedene österreichische Parteien versucht Anträge im Parlament einzubringen, damit auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können und dadurch auch heterosexuellen Paaren gleichgestellt werden. Die erste Partei waren Die Grünen 2013, gefolgt von den NEOS 2014. 2015 starteten Die Grünen einen erneuten Versuch, der ebenfalls vom Nationalrat abgelehnt wurde. Offiziellen Befragungen, die seit 2013 durchgeführt wurden, ergaben jedoch immer, dass eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung für die Ehe für Alle ist.

Gleichgeschlechtliche Paare waren zwar rechtlich besser gestellt, wurden jedoch noch immer diskriminiert. Dies erkannte auch der österreichische Verfassungsgerichtshof, der nach einer Klage eines gleichgeschlechtlichen Paares entschied, dass die Verweigerung einer Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung darstellen würde. Am 4. Dezember 2017 erging das Urteil des Verfassungsgerichtshofs und damit wurde offiziell auch der Grundstein für die Ehe für Alle gelegt.

Bis das Gesetz endgültig auf Schiene gebracht wurde, vergingen noch mehrere Monate. Da es rechtlich ab dem Urteilsspruch bereits erlaubt war, gleichgeschlechtlichen Paaren zu heiraten, konnten dies einige wenige Paare bereits durch eine Ausnahmeregelung für sich in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Grundlage für die Ehe für Alle trat am 1. Jänner 2019 in Kraft.

Die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft besteht aber weiterhin und wurde auch vom Verfassungsgerichtshof in seiner ursprünglichen Form gekippt. Der Verfassungsgerichtshof stellte klar, dass die eingetragene Partnerschaft, die nur gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten war, eine Diskriminierung heterosexueller Paare darstellt. Daher ist es seit 1. Jänner 2019 auch für heterosexuelle Paare eine eingetragene Partnerschaft möglich. Diese Möglichkeit wurde auch von vielen heterosexuellen Paaren angenommen und bereits 2019 verdreifachte sich fast die Anzahl eingetragener Partnerschaften.

Paare, die eine eingetragene Partnerschaft haben, können gegen einen minimalen Aufpreis im Rahmen einer Zeremonie die Partnerschaft auf eine Ehe „upgraden“.

Voraussetzungen für eine gleichgeschlechtliche Ehe

Bei der Ehe für Alle gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie bei der Eheschließung heterosexueller Paare. Neben dem freiwilligen Ja-Wort, gehört zu den Voraussetzungen, dass die Partner volljährig und geschäftsfähig sein müssen. Ist dies nicht der Fall, muss der gesetzliche Vormund eine Einverständniserklärung unterzeichnen, dass die Person die Ehe eingehen darf.

Die Lebenspartner dürfen, um die gleichgeschlechtliche Ehe eingehen zu können, keine aufrechte Ehe führen. Die Partner dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein, sowie auch keine voll- oder halbblütigen Geschwister sein. Es darf auch kein Adoptivverhältnis zwischen den beiden Partnern bestehen.

Die gleichgeschlechtliche Ehe in Österreich ist nicht möglich, wenn einer oder beide Partner eine Nationalität haben, in der die Ehe für Alle nicht anerkannt ist. Selbst wenn die Personen in Österreich ihren Wohnsitz haben, ist gibt es keine Möglichkeit, wenn dies durch ihre Nationalität ausgeschlossen wird. Die einzige Möglichkeit wäre, die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine Staatsbürgerschaft eines Landes anzunehmen, in dem die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt ist.

Nachträgliche Anerkennung

Viele gleichgeschlechtliche Paare hegten schon lange den Wunsch eine richtige Hochzeit zu feiern. Sie nutzten daher Möglichkeiten im Ländern, in denen die Ehe für Alle bereits umgesetzt war, noch bevor die Ehe für Alle in Österreich legal war. Viele Paare nutzten dann gleich ein Land, das auch ideal für Flitterwochen war.

Paare die noch vor der rechtlichen Grundlage in Österreich die Ehe im Ausland eingegangen sind, haben jedoch den Nachteil, dass die Ehe nicht anerkannt wird. Erst Eheschließungen nach dem 1.1.2019 im Ausland in denen die gleichgeschlechtliche Ehe möglich ist, werden von österreichischen Standesämtern anerkannt und können auch nachträglich eingetragen werden.

Paare die vorher im Ausland geheiratet haben, müssen in Österreich oder einem Land, in dem die Ehe für Alle möglich ist noch einmal heiraten, damit der Bund anerkannt wird.

Adoption bei der Ehe für Alle

In Österreich war eine Adoption auch ohne eine eingetragene Ehe möglich. Es war sowohl Einzelpersonen als auch Menschen in einer homo- oder heterosexuellen Lebensgemeinschaft ohne Heirat möglich. Lange Zeit wurden jedoch heterosexuelle Ehepaare sogar noch vor heterosexuellen Lebensgemeinschaften bevorzugt. Mittlerweile herrscht hier jedoch ebenfalls ein Umdenken und entscheidend ist nicht mehr der Familienstand des Adoptivvaters oder der Adoptivmutter bzw. des Paares, sondern lediglich, wo das Kind das beste Umfeld hat.

Was jedoch nur heterosexuellen Paaren vorbehalten war, war die Stiefkindadoption. Dies war auch mit der eingetragenen Partnerschaft rechtlich nicht möglich.

Künstliche Befruchtung bei Ehe für Alle

Die gleichgeschlechtliche Ehe ermöglicht es auch, die künstliche Befruchtung bei rein weiblichen Paaren. Dies war bis zum 1. Jänner 2015 nur rein heterosexuellen Paaren möglich, egal, ob sie verheiratet waren oder nicht. Auch hier musst erst ein Urteil des Verfassungsgerichtshof ergehen, in dem festgestellt wurde, dass eine Samen- bzw. Eizellenspende nur für heterosexuelle Paare eine Diskriminierung darstellt. Das benachteiligt indirekt in Österreich jedoch rein männliche Paare, denn eine sogenannte Leihmutterschaft ist nicht zulässig. Für männliche Paare bleibt aktuell nur der Weg ins Ausland, in ein Land, wo die Leihmutterschaft erlaubt ist. Kommt eine legale Leihmutterschaft zustande, kann das Kind auch in Österreich nachträglich rechtlich als Kind eines männlichen Paares anerkannt werden.

Pflegekinder

Obsorge von Pflegekindern war für gleichgeschlechtliche Paare schon vor der Ehe für Alle möglich, sofern ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Weitaus interessanter war die Frage, was passiert nach dem Tod eines leiblichen Elternteils in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, mit dem Stiefkind.

Dies war zwar theoretisch noch vor der Ehe für Alle möglich, jedoch wurden in diesem Fall obsorgeberechtigte leibliche Elternteile oder Großeltern bevorzugt, selbst wenn die Kinder nicht dauerhaft bei ihnen wohnten. Durch die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren wurde auch hier stärker berücksichtigt, wenn ein leibliches Kind Teil des Haushalts eines gleichgeschlechtlichen Paares war. Dadurch wurde es für den verbliebenen Partner nach dem Tod einfacher die Obsorge zu übernehmen, wenn es für das Kindeswohl besser ist.

Sonderfälle

Ein wenn auch seltener Sonderfall bei der gleichgeschlechtlichen Ehe und der Anerkennung der Elternschaft ist, wenn beide leiblichen Elternteile in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben. Durch den Umstand, dass die Samen- und Eizellenspende lange Zeit nur heterosexuellen Paaren vorbehalten war, gingen viele Frauen den Umweg einer privaten Samenspende. Die Anerkennung der Vaterschaft ist für den Samenspender problemlos möglich auch die Teilung der Obsorge zwischen den leiblichen Eltern. Die Anerkennung als eheliches Kind bzw. die Adoption oder Obsorge ist jedoch für rein männliche Paare in Österreich nur sehr schwer möglich.

Anerkennung von in Österreich geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen

Ähnlich wie bei der Anerkennung bei österreichischen Standesämtern von im Ausland geschossenen Ehen ist es auch umgekehrt die Anerkennung österreichischer gleichgeschlechtlicher Ehen im Ausland. Welche Regeln in Ländern gelten, die eine gleichgeschlechtliche Ehe erlauben, um die Ehe anzuerkennen kann unterschiedlich sein. Es ist jedoch von Vorteil, wenn Paare wissen, dass sie ins Ausland ziehen oder Paare nur zur Eheschließung nach Österreich kommen, gleich eine internationale Personenstandsurkunde mit der Eheschließung beantragt wird. Diese kann beim zuständigen Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wird, beantragt werden.

Heiraten im Ausland

Paare die eine gleichgeschlechtliche Ehe im Ausland schließen wollen, benötigen in einigen Ländern ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde, die ebenfalls beim Standesamt beantragt werden kann, bescheinigt, dass einer Eheschließung nichts im Wege steht.

Die Beantragung kann beim Standesamt maximal sechs Monate vor dem Trauungstermin gemacht werden. Das Ehefähigkeitszeugnis hat nach österreichischem Recht eine Gültigkeitsdauer von maximal sechs Monaten. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass die Fristen in anderen Ländern anders aussehen können. Sind die Voraussetzungen für eine Ehe gegeben, ist das Ehefähigkeitszeugnis eine reine Formsache. Wichtig für einen raschen Ablauf ist, dass auch die notwendigen Unterlagen lückenlos eingebracht werden. Welche Unterlagen erforderlich sind, variieren je nach Lebenssituation. Hat ein Partner bereits Kinder, werden auch Dokumente zu den Kindern wie Staatsangehörigkeitsnachweis oder Geburtsurkunde benötigt.

Gleichgeschlechtliche Ehe in Religionsgemeinschaften

Die gleichgeschlechtliche Ehe ist in vielen Religionsgemeinschaften ausgeschlossen. Dies gilt auch für in Österreich anerkannte Religionsgemeinschaften, von denen kaum eine Form die Ehe für Alle akzeptiert bzw. ermöglicht. Es gibt viele sogenannte Freikirchen bzw. Religionsgemeinschaften, die auch in Österreich tätig sind, jedoch vom Staat nicht als offizielle Religionsgemeinschaft anerkannt sind, die die Ehe für Alle ermöglichen.

Als eine der wenigen Religionsgemeinschaften überhaupt, bietet die Evangelische Gemeinschaft A.B. eine kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare an. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens einer der Ehepartner der Evangelischen Kirche A.B. angehört. In diesem Fall ist eine Trauung möglich und wird auch in das offizielle Register der evangelischen Kirche eingetragen. Dadurch ist das Ehebekenntnis auch weltweit in allen Gemeinden der Evangelischen Kirche A.B. gültig. Der Vorteil für gleichgeschlechtliche Paare, die eine kirchliche Zeremonie wünschen ist, dass die kirchliche Eheschließung auch problemlos in anderen Ländern geschlossen werden kann.

Finden Sie Ihren passenden Scheidungsanwalt!

Scheidungsinfo.at arbeitet mit Rechtsberatern für Familienrecht in diesen Orten in Österreich