In Österreich leben derzeit mehr als 30 Prozent der verheirateten Menschen in einen internationalen Ehebündnis. Oftmals stammt ein Partner aus dem Ausland oder beide Ehepartner verfügen über eine ausländische Staatsbürgerschaft. Zusätzlich wurden viele Ehen bereits im Ausland geschlossen. Ist Ihr Ehebündnis international, kann es im Falle einer Scheidung zu zahlreichen Unklarheiten kommen. Kommt es zu Streitigkeiten und zur Scheidung stellt sich schnell mal die Frage, welches Recht denn eigentlich Gültigkeit hat. Und diese Frage scheint auch auf den zweiten Blick nicht einfach zu beantworten zu sein. Leben Sie in einer internationalen Ehe, sind einige Dinge zu beachten.
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Allgemeine Informationen zur internationalen Scheidung
Für alle Mitgliedstaaten der EU regelt die Rom III Verordnung, welche Zuständigkeit bei einer Scheidung in Kraft tritt. Ausnahme stellt hier Dänemark dar, das nicht in dieser Verordnung enthalten ist. Hier gibt es außerordentliche Regelungen, wenn eine internationale Ehe besteht, und geschieden wird. Leben Sie und Ihr Partner in Dänemark und führen eine internationale Ehe, dann sollten Sie sich schon im Vorfeld über die dort geltende Rechtslage ausgiebig informieren.
Leben Sie in einer internationalen Ehe, liegt die Zuständigkeit bei einer Scheidung bei jenem Gericht, das für die Eheleute zuständig ist. Hier wird auf den gewöhnlichen Aufenthalt Bezug genommen. Ist die Ehe international und wird geschieden, spielt demnach nicht mehr die Staatsbürgerschaft die tragende Rolle, sondern der ordentliche Wohnsitz.
Sollte der Partner nach der Trennung in sein Heimatland zurückkehren, kann die Scheidung auch in diesem Land erfolgen. Ist das Ehebündnis international und wird in Österreich geschieden, bedeutet das aber nicht zwingendermaßen, dass österreichisches Recht zur Anwendung kommt. Es kann durchaus vorkommen, dass die Scheidung zwar in Österreich stattfindet, dass aber nach dem Heimatrecht entschieden werden muss. Dies kann Unklarheiten mit sich bringen, wenn die Ehe international ist.
Welche Zuständigkeiten gibt es?
Leben Sie und Ihr Ehepartner in Österreich oder war Ihr letzter gewöhnlicher Aufenthalt in diesem Land, dann kommt österreichisches Recht zur Anwendung, wenn Sie sich scheiden lassen. Dieses Recht kommt auch zur Anwendung, wenn Ihre Ehe international ist, und Sie oder Ihr Partner immer noch einen ordentlichen österreichischen Wohnsitz haben.
Der Scheidungsantrag kann demnach eingereicht werden, wenn Sie oder Ihr Partner österreichischer Staatsbürger sind, und mindestens sechs Monate in Österreich wohnhaft waren, bevor der Antrag eingereicht wird. Sollte die Ehe international sein, und Sie sind kein österreichischer Staatsbürger, müssen Sie mindestens ein Jahr einen österreichischen Wohnsitz nachweisen können. Diese Bestimmungen sind für alle Mitgliedstaaten der EU bindend, wobei Dänemark die Ausnahme bildet.
Österreichische Scheidung von Ausländern
Wenn die Ehe international ist und in Österreich rechtsgültig geschieden wurde, bedeutet das nicht, dass auch österreichisches Recht zur Anwendung kommen muss. Ist die Ehe international spielt vor allem die Staatsbürgerschaft des Ehepartners eine tragende Rolle. Hieraus erschließt sich nämlich, welches Recht zur Anwendung kommen muss.
Dies wird auch als gemeinsamer Personalstatut bezeichnet. Das impliziert, das jenes Recht zur Anwendung kommen muss, das Ihrem oder dem Herkunftsland Ihres Ehepartners entspricht. Sind Sie und Ihr Partner beide österreichische Staatsbürger findet das hier geltende Recht Anwendung. Ist Ihr Ehebündnis international und Sie stammen beide aus dem Ausland, gilt das Recht Ihres Herkunftslandes.
Stammen Sie und Ihr Partner aus dem gleichen Land und haben die gleiche Staatsbürgerschaft gestaltet sich Ihre Scheidung folgendermaßen: Sie reichen Ihre Scheidung in Österreich ein, und Sie werden nach jenem Recht geschieden, das in Ihrem Land Gültigkeit hat. Das Recht Ihres Landes findet bei einem österreichischen Gericht auch dann Anwendung, wenn Sie und Ihr Partner in der Vergangenheit die gleiche Staatsbürgerschaft hatten.
Ist das Ehebündnis von Ihnen und Ihrem Partner international, aber Sie haben unterschiedliche Staatsbürgerschaften, findet jenes Recht des Landes Anwendung, in dem Sie und Ihr Ehepartner zuletzt den ordentlichen Wohnsitz hatten. Sie stammen aus England und sind mit einem Österreicher verheiratet? Wenn Sie in den letzten 12 Monaten in Österreich gelebt haben, werden Sie nach österreichischem Recht geschieden.
Gibt es internationale Zuständigkeiten?
Die EU hat das Scheidungsrecht mit zwei Verordnungen vereinheitlicht. Dieses Recht hat für die meisten Mitgliedsstaaten Gültigkeit. Diesem Gesetz folgend, ist nur noch der gewöhnliche Wohnsitz von Ihnen und Ihrem Ehepartner relevant, aber nicht mehr Ihre Staatsbürgerschaft.
Die sogenannte Rom III Verordnung trat mit 21.06.2012 in Kraft. Mit dieser wurde das anzuwendende Recht festgelegt, nach dem eine internationale Ehe geschieden wird. Wenn Sie die Scheidung einreichen, hat nur noch das Land Relevanz, in dem Sie leben. Ihre Staatsbürgerschaft wird bei der Rechtsanwendung nicht mehr bedacht.
Die Rom III Verordnung tritt allerdings nur dann in Kraft, wenn Ihr ordentlicher Aufenthalt nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Sollte Ihr Partner seinen Wohnsitz noch in jenem Land haben, in dem Sie gemeinsam lebten, findet das jeweilige Recht des Landes Anwendung. Sollten Sie beide nicht mehr in diesem Land leben, findet das Recht jenes Landes Anwendung, dessen Staatsangehörigkeit Sie und Ihr Partner haben.
Sollten Sie und Ihr Partner nicht die gleiche Staatsbürgerschaft haben, dann tritt das Gesetz jenes Landes in Kraft, in dem die Scheidung eingereicht wurde.
Das anwendbare Recht
Ist Ihr Ehebund international, sollten Sie das anwendbare Recht auf jeden Fall im Blick haben. Hierunter ist das materielle Scheidungsrecht zu verstehen. Mit dem anwendbaren Recht werden sowohl die Scheidungsarten wie auch die Voraussetzungen hierfür begründet. Ist Ihre Ehe international, sollten Sie sich über die Vorgaben des jeweiligen Landes informieren. In Österreich ist das Trennungsjahr mit einem vollen Jahr datiert. In Deutschland und Italien beträgt das Trennungsjahr drei volle Jahre. Ist Ihr Ehebund international können sich bereits bei den Vorgaben des jeweiligen Landes gravierende Unterschiede zeigen.
In der österreichischen Rechtsordnung setzt die einvernehmliche Scheidung keine Trennungszeit voraus. Ist Ihr Ehebund international und wird in Österreich geschieden, wird die Scheidung aus Verschulden noch berücksichtigt. In anderen Ländern wiederum muss bedacht werden, dass für die Scheidung einer internationalen Ehe bestimmte Gründe vorgelegt werden müssen.
Kann ich mich in einem anderen Land scheiden lassen?
Die Rom III Verordnung regelt innerhalb der EU das anwendbare Recht bei der Scheidung. Hier stellt lediglich Dänemark eine Ausnahme dar, da dieses Land in der Rom III Verordnung nicht eingebunden ist. Ist Ihr Ehebund international und Sie wollen sich im Ausland scheiden lassen, können unterschiedliche Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit haben.
Sie und Ihr Partner haben die Wahl in welchem Land Sie sich scheiden lassen wollen. Die Zuständigkeit bei einer internationalen Trennung liegt bei jenem Gericht, in dessen Land Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz hatten. Sollten Sie oder Ihr Partner in Ihr Herkunftsland zurückkehren, kann der Scheidungsantrag unter bestimmten Umständen auch dort eingereicht werden. Allerdings kann der Scheidungsantrag erst nach einem bestimmten Zeitraum im Herkunftsland gestellt werden.
Sollten Sie und Ihr Ehepartner den Scheidungsantrag in unterschiedlichen Ländern einreichen, gilt jene Zuständigkeit des Gerichts, bei dem der Antrag zuerst eingetroffen ist.
Welches Recht gilt bei einer internationalen Scheidung?
Auf den ersten Blick wirkt alles sehr verwirrend. Und auch beim zweiten Blick wird es nicht unbedingt leichter. Innerhalb der EU gibt es mit der Rom III Verordnung durchaus einen roten Faden, der von den Scheidungsgerichten verfolgt wird, wenn ein Ehebund international ist, und geschieden wird.
Wird der Scheidungsantrag eingereicht, kommt jenes Recht des Landes zur Anwendung, in dem sich der ordentliche Wohnsitz befindet. Die Staatsbürgerschaft wird nicht mehr in erster Linie beachtet. Sollten Sie und Ihr Partner nicht mehr in dem Land leben, in dem der Scheidungsantrag eingereicht wurde, dann spielt Ihre Staatsbürgerschaft allerdings wieder eine Rolle. Haben Sie und Ihr Partner nicht die gleiche Staatsbürgerschaft werden Sie nach dem Gesetz des Landes geschieden, in dem der Scheidungsantrag gestellt wurde.
Scheidung in Österreich und Unterhalt
Ist Ihr Ehebund international werden bei der Trennung in Österreich mit Sicherheit die Fragen nach Unterhalt und Obsorge aufkommen. Die Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen können gravierend sein. In Österreich spielt das Verschulden, mit dem es zur Trennung gekommen ist, eine maßgebliche Rolle für den Unterhalt. In anderen Ländern wiederum wird auf diesen Umstand bei der Unterhaltsbemessung keine Rücksicht genommen. In Spanien, Kroatien, Deutschland und Bosnien wird das Verschuldungsprinzip nicht mehr bedacht. Der Unterhalt für die Kinder ist in Österreich an das Einkommen gebunden, und wird prozentuell berechnet. In der Schweiz wiederum gibt es eine fixe Formel, der nachgekommen wird.
Die Rechtswahl
Entschließen Sie sich für ein internationales Ehebündnis, sollten Sie schon im Vorfeld einiges bedenken. Die internationale Ehe ist dann gegeben, wenn Sie oder Ihr Partner aus dem Ausland stammen. Ihr Ehebund ist auch dann international, wenn Sie im Ausland leben, aber die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Informieren Sie sich schon vorab über die Rechtslage des jeweiligen Landes.
Leben Sie und Ihr Partner in einem internationalen Ehebündnis, können Sie sich für die Rechtswahl entscheiden. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung, die von Ihnen und Ihrem Partner bereits vor der Eheschließung unterzeichnet wird. Es handelt sich um eine Sonderform des Ehevertrages. Ist Ihr Ehebund international, können Sie mit der Rechtswahl festlegen, welches Recht im Falle einer Trennung zur Anwendung kommt. So können Sie das Recht jenes Staates wählen, dessen Staatsbürgerschaft Sie angehören, selbst, wenn Sie nicht mehr in diesem Land leben werden.
Bei einem internationalen Ehebündnis, kann sich die Rechtslage je nach Aufenthaltsort ändern. Wechseln Sie und Ihr Partner häufig den Wohnort kann es demnach sinnvoll sein, dass Sie die Rechtswahl bereits im Ehevertrag verankern. So können Sie für transparente und sichere Verhältnisse im Falle einer Scheidung sorgen.
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