scheidung zurückziehen in österreich

Scheidung zurückziehen in Österreich

Wenn Sie Ihre Scheidung eingereicht haben, ist mit diesem Schritt in Österreich noch nicht alles besiegelt. Es gibt für Sie immer noch die Möglichkeit, dass Sie die Scheidung zurückziehen. Allerdings müssen Sie hierfür in Österreich einige Dinge beachten.

Scheidung zurückziehen: In aller Kürze das Wichtigste rund um das Scheidungsverfahren

Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, stellen Sie einen Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Familiengericht. Mit diesem Scheidungsantrag können Sie kundgeben, dass Sie Ihre Ehe gesetzlich auflösen lassen wollen. Allerdings müssen Sie im Scheidungsantrag bereits Ihre Beweggründe anführen, weswegen Sie die Ehe auflösen wollen. Sie reichen den Scheidungsantrag bei jenem Familiengericht ein, bei der Ihr letzter ordentlicher Hauptwohnsitz war. Auch, wenn Sie bereits von Ihrem Ehepartner getrennt leben sollten, können Sie den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.

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Gibt es ein Trennungsjahr?

In Österreich gibt es das sogenannte Trennungsjahr, allerdings ist dies in der Judikatur genau festgelegt. Das österreichische Gesetz fordert im Falle eines Scheidungsantrags, dass sich die Ehe bereits sechs Monate in einem zerrütteten Verhältnis befindet. Eine räumliche Trennung ist hierbei nicht zwingend erforderlich. Sie können demnach das Scheidungsverfahren auch dann einreichen, wenn das Trennungsjahr nicht abgeschlossen wurde.

Sie haben in Österreich das Recht, dass Sie die Ehe jederzeit beenden, wenn Ihr Ehepartner ein ehezerstörendes Verhalten an den Tag legt. Um die Scheidung einzureichen, müssen Sie die Ehe als gescheitert deklarieren, Sie sehen keine weitere Zukunft mit Ihrem derzeitigen Partner. Bedenken Sie allerdings, dass es ohne das Trennungsjahr das Einvernehmen Ihres Partners braucht. Stimmt dieser nicht zu, kann es zu einem strittigen Scheidungsverfahren kommen.

Was, wenn sich alles ändert?

Es kann vorkommen, dass scheidungswillige Partner die Ehe doch fortsetzen wollen, obwohl der Scheidungsantrag bereits eingereicht wurde. Keine Sorge: In Österreich sind Hopfen und Malz in so einem Fall noch nicht verloren. Denn Sie haben die Möglichkeit, dass Sie die Scheidung zurückziehen. Im Familiengesetz ist dies im Paragraf 141 gesetzlich verankert.

Wer kann den Scheidungsantrag zurückziehen?

Sie sollten bedenken, dass Sie den Scheidungsantrag in Österreich nur zurückziehen können, wenn Sie auch der Antragssteller sind. Sollte Ihr Scheidungsantrag von einem Anwalt eingereicht worden sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu ihm auf.

Sollten Sie den Scheidungsantrag nicht eingereicht haben, können Sie diese auch nicht zurückziehen. Wird die Scheidung entgegen Ihrem Willen zurückgezogen, müssen Sie dies nicht hinnehmen. Dann haben Sie die Möglichkeit einen neuen Scheidungsantrag einzureichen. Das Scheidungsverfahren ist dann wieder aufrecht.

Sollten Sie die Scheidung gemeinsam mit Ihrem Partner eingereicht haben, können Sie diese nur gemeinsam zurückziehen. Nimmt Ihr Ehepartner den Scheidungsantrag nicht zurück, läuft das Scheidungsverfahren unbeeinflusst weiter, sofern alle Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt werden.

Wie können Sie den Scheidungsantrag zurückziehen?

Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, um den von Ihnen eingereichten Scheidungsantrag in Österreich zurückzuziehen. Sie können in Form eines Schriftsatzes jederzeit den Antrag beim zuständigen Familiengericht widerrufen. Sie haben auch die Möglichkeit, dass Sie den Antrag beim Scheidungstermin mündlich widerrufen.

Entscheiden Sie sich, dass die Scheidung nicht vollzogen wird, sind auch sämtliche bis dahin getroffene Vereinbarungen als nichtig anzusehen. Gibt es bereits Entscheidung bezüglich des Kindesunterhaltes oder der Aufteilung des Vermögens, finden diese kein Gehör mehr, sondern werden ad acta gelegt.

Wie lange kann man eine Scheidung in Österreich zurückziehen?

Grundsätzlich besteht für Sie die Möglichkeit, dass Sie den Scheidungsantrag zurückziehen können. Sie können sich demnach auch nach der Antragsstellung noch umentscheiden. Sollte es zu veränderten Lebensumständen kommen, kommt es in Ihrer Ehe wieder zu einer Aussöhnung, dann haben Sie bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses die Möglichkeit Ihre Meinung zu ändern. Demnach können Sie selbst am Tag des Scheidungsverfahren den Antrag immer noch mündlich widerrufen.

Sollten Sie sich mit Ihrem Ex-Partner nach dem Scheidungsverfahren wieder verstehen, wurden Dinge aus der Welt geschaffen, die bisher belastend und für die Ehe nicht tragbar waren, haben Sie auch einen Monat nach dem Verfahren die Möglichkeit eines Rückzugs. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur, wenn kein Rechtsmittelverzicht ausgesprochen wurde. Sie sollten allerdings bedenken, dass Kosten, die während des laufenden Verfahrens bereits entstanden sind, von Ihnen getragen werden müssen.

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Prinzipiell ist ein Scheidungsverfahren in Österreich stets mit hohen Kosten verbunden. Bedenken Sie, dass bei Rückzug des Scheidungsverfahrens nicht nur die bereits entstandenen Gerichtskosten gedeckt werden müssen. Wenn Ihre Trennung strittig wurde, haben Sie mit Sicherheit einen Anwalt für Rat und Tat zur Hilfe geholt. Sollten Sie den Scheidungsantrag widerrufen, müssen Sie auch die bereits entstandenen Anwaltskosten begleichen.

Hier gibt es kein finanzielles Polster, der für Sie angelegt wird. Entscheiden Sie sich wider Erwarten nach einigen Monaten dennoch für ein Scheidungsverfahren, müssen Sie mit neuerlichen Kosten rechnen.

Sie können das Scheidungsverfahren auch ruhen lassen

Sie brauchen etwas Bedenkzeit? Sie sind sich Ihrer Sache noch nicht sicher? Dann müssen Sie den Scheidungsantrag nicht sofort zurückziehen. Sie oder Ihr Anwalt können einen Antrag auf Aussetzung stellen. Dadurch wird das Scheidungsverfahren für ein Kalenderjahr ruhend gestellt. Sollten Sie sich nicht dazu entscheiden das Verfahren zu widerrufen, können Sie die Scheidung innerhalb des Kalenderjahres jederzeit wieder geltend machen.

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