Scheidungsrecht in Österreich

Scheidungsrecht in Österreich

In Österreich unterliegt die Scheidung dem Ehegesetz (EheG), das auf dem Zerrüttungsprinzip basiert. Ein separates Scheidungsrecht existiert nicht. Dies bedeutet, dass die Zerrüttung der Ehe als entscheidender Grund für die Scheidung angesehen wird, im Gegensatz zum Verschuldensprinzip, das in einigen anderen Ländern Anwendung findet. Wenn Sie sich mit dem Gedanken an eine Scheidung tragen, ist es wichtig zu wissen, dass die Dauer des Scheidungsverfahrens von der Art der Scheidung abhängt. Eine einvernehmliche Scheidung kann in der Regel deutlich schneller durchgeführt werden, während bei strittigen Scheidungen oft komplexere Fragen zu klären sind, wie etwa Unterhalt und Sorgerecht.

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Ein weiterer wesentlicher Punkt einer Art Scheidungsrecht ist, dass das Trennungsjahr in Österreich nur sechs Monate beträgt. Dies bedeutet, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Scheidung relativ zügig vollziehen können, im Vergleich zu Ländern wie Deutschland, wo ein längeres Trennungsjahr erforderlich ist. Bei strittigen Scheidungen wird in Österreich zwischen der Versagung einer Schuld und der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft unterschieden. Diese Unterscheidung hat unterschiedliche verfahrenstechnische Ansprüche und Auswirkungen auf den Verlauf Ihrer Scheidung.

Wenn Sie in einer bi-nationalen Ehe leben, sollten Sie auch beachten, dass je nach Staatsangehörigkeit der Ehepartner entweder österreichisches Recht oder das Heimatrecht des ausländischen Ehepartners auf Ihre Scheidung Anwendung finden kann. Dies kann den Ablauf und die Bedingungen der Scheidung erheblich beeinflussen. Es ist ratsam, sich in diesen Fällen rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen, um die für Sie geltenden Bestimmungen und Möglichkeiten zu verstehen.

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