Scheidungsurteil

Das Scheidungsurteil, ein immer noch im Volksmund gebräuchlicher Begriff, heißt schon seit 2009 Scheidungsbeschluss. Mit diesem endet das Scheidungsverfahren und damit die Ehe.

Was bedeutet das Scheidungsurteil?

Dieses Urteil – heute ein Beschluss – wird die endgültige Scheidung besiegelt. Der Beschluss kann sofort rechtskräftig sein, wenn beide Ehegatten ihren Verzicht auf Rechtsmittel noch im Verfahren erklären. Ansonsten haben sie einen Monat Zeit für das Einlegen von Rechtsmitteln. Wenn sie darauf verzichten, ist der Beschluss danach rechtskräftig. Ansonsten hätten Rechtsmittel, sofern das Gericht sie zulässt, eine aufschiebende Wirkung.

Der Weg vom Scheidungsurteil zum Scheidungsbeschluss

Das Familienrecht wurde 2009 reformiert, aus dem Urteil wurde damit ein Beschluss. Aus Klägern und Beklagten wurden Antragsteller und Antragsgegner. Das hat durchaus einen Sinn, um das Verfahren psychologisch etwas zu entschärfen. Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass die Scheidungsverfahren etwas weniger kontrovers ablaufen. Das ist mit Erkenntnisstand 2020 allerdings nur teilweise gelungen.

Rechtsmittel, Rechtsmittelverzicht und Rechtskraft von Scheidungsurteilen

Das Gericht fällt das Scheidungsurteil bzw. erlässt den Scheidungsbeschluss, wenn alle Voraussetzungen für eine Scheidung der Eheleute erfüllt sind. Den Rechtsmittelverzicht müssen die Anwälte der Ehegatten wirksam erklären, was eine sofortige Wirksamkeit der Scheidung auslöst. Ansonsten gilt eine einmonatige Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln. Diese Rechtsmittelfrist beginnt mit der Zustellung des vorläufigen Scheidungsbeschlusses, die postalisch oder digital mit der beA (besondere elektronische Ausfertigung) erfolgen kann. Wenn die einmonatige Einspruchsfrist ohne das Einlegen von Rechtsmitteln verstrichen ist, wird die Scheidung automatisch rechtskräftig. Damit erhalten die nunmehr geschiedenen Ehegatten eine erneute Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk.

Bedeutung des Scheidungsurteils als Dokument

Das rechtskräftige Scheidungsurteil – eigentlich: die Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk – ist als Dokument für Sie sehr wichtig. Bewahren Sie es also gut auf. Sie benötigen dieses Dokument, wenn Sie wieder heiraten oder Ihren Namen nach der Scheidung ändern möchten. Sie können auch in anderer Hinsicht Ihre Scheidung belegen, die immerhin für Sie wichtige Folgen hat:

  • Der Zugewinnausgleichsanspruch wird ab der Rechtskraft der Scheidung fällig. Er ist gegebenenfalls bei unpünktlicher Zahlung zu verzinsen.
  • Es erlöschen Ansprüche auf Trennungsunterhalt. Sie können (müssen aber nicht) durch Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt ersetzt werden.
  • Ein Familienname, der mit der Heirat geändert wurde, kann nun erneut geändert werden (sehr unkompliziert zurück in den vorherigen Namen).
  • In der Familienversicherung erlischt die Mitversicherung des vormaligen Ehepartners.

Wie entsteht das Scheidungsurteil?

Das Gericht fällt es in der Verhandlung zur Scheidung (oder auch nicht). Diese Verhandlung, die als Scheidungstermin bezeichnet wird, dient dazu, beide Ehegatten anzuhören und durch Ihre Anwälte die wesentlichen Anträge vorzutragen. In der Verhandlung sind diese Anträge abschließend zu klären. Grundsätzlich strebt kein Familiengericht mehrere Verhandlungen wegen einer Scheidung an. Denkbar wäre das immerhin, wenn es sich um einen sehr komplexen Fall handelt. Von diesen gibt es genügend, wenn beispielsweise ein Ehepartner unternehmerisch tätig ist oder gar beide Partner an einem Unternehmen beteiligt sind, wenn es um das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder geht und wenn viel Vermögen oder viele Schulden im Spiel sind. Es gibt Eheverträge, es gibt aber auch den gesetzlich festgelegten Zugewinnausgleich. Eheverträge können diesen nicht grundsätzlich aushebeln. Das bedeutet: Eine Scheidung kann wirklich sehr kompliziert sein. Die Eheleute sind aber gehalten, im Vorfeld diese Fragen miteinander oder auch gegeneinander und auf jeden Fall mit ihren Anwälten zu klären, sodass eine Verhandlung genügt. Danach haben sie immerhin noch einen Monat Zeit, diese Rechtsmittel einzulegen.

Wer also mit dem Ergebnis des Scheidungsverfahrens nicht zufrieden ist, muss diese Frist nutzen. Hierbei ist anwaltliche Unterstützung sehr nützlich.

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