Einstweilige Verfügung bei häuslicher Gewalt

Einweilige Verfügungen – Schutz vor häuslicher Gewalt

Eine einstweilige Verfügung ist ein Rechtsmittel, mithilfe dessen eine gerichtliche Anordnung auf schnellstem Wege ohne vorangegangenes Verfahren getroffen wird. Dadurch können dringliche Maßnahmen sofort eingeleitet werden. Wenn Sie von einer anderen Person bedroht, oder durch deren Verhalten gefährdet werden, können Sie diesen Rechtsweg nützen, um sich vor dieser Person zu schützen. Ziel ist, dass jeglicher Kontakt zwischen Täter und Opfer unterbunden wird. Um das zu gewährleisten, muss derjenige, der mit dieser richterlichen Anordnung belegt wurde, sich an folgende Regeln halten: 

  • Er darf die Wohnung des Opfers nicht mehr betreten
  • Er darf die unmittelbare Umgebung des Wohnsitzes des Opfers nicht betreten.
  • Er darf sich an bestimmten Orten nicht mehr aufhalten, wo das Opfer häufig anzutreffen ist
  • Er darf das Opfer nicht mehr kontaktieren; weder telefonisch noch per SMS, noch persönlich

Oft sind es Gewalttäter, Kriminelle oder Stalker, gegen die sich dieser vorläufige Gerichtsbeschluss richtet. Häufig entschließen sich auch Menschen gegen bestimmte Mitmenschen, die eigentlich aus ihrem engeren Umfeld stammen eine gerichtliche Verfügung zu erwirken, so wie etwa Eheleute, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind. Hier erfahren Sie, wie Sie der Ehehölle mithilfe des vorläufigen Rechtsschutz entkommen können.

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt gehört zu den schrecklichsten Dingen die in einer Familie passieren können. Wenn Sie sich in Ihrem eigenen Zuhause nicht mehr sicher fühlen und jemand, der Ihnen ursprünglich nahestand, körperliche oder psychische Gewalt anwendet, so sollten Sie erwägen, einen vorübergehenden Rechtsschutz vor Gericht zu erwirken, um Ihrem Peiniger die Stirn zu bieten und sicherzustellen, dass die Gewalt ein Ende nimmt. Um eine einstweilige Verfügung zu erwirken, wenden Sie sich an das jeweilige Bezirksgericht und reichen Sie den Antrag mündlich oder schriftlich ein. Es ist angeraten, Beweise bzw. so genannte Bescheinigungsmittel vorzulegen, wobei hierzu auch die Aussage des Opfers gezählt wird. Weitere Bescheinigungsmittel sind:

  • Zeugenaussagen
  • Ärztliche Befunde
  • Fotos von Verletzungen und beschädigten Sachen
  • Berichte über Polizeieinsätze
  • Aktuelle und frühere Strafanzeigen gegen den Täter
  • Beschädigte Gegenstände
  • Berichte von Opferschutzeinrichtungen

Sind die Bescheinigungsmittel stichhaltig, so ist es möglich, die einstweilige Verfügung ohne großen gerichtlichen Aufwand zu erwirken. Dies ist insofern wichtig, da so dem Gewalttäter angeordnet wird, die gemeinsame Wohnung mit sofortiger Wirkung zu verlassen. Dabei ist es nicht notwendig, dass die Person, gegen die sich die richterliche Anordnung richtet, angehört wird. Damit Sie Ihre Sicherheit gewährleisten und böse Überraschungen vermeiden, ist es angeraten, sich Unterstützung eines Anwaltes holen, etwa wenn die gerichtliche Verfügung missachtet wird oder wenn es darum geht, Ihre Situation vor Gericht glaubhaft zu vermitteln.

Fristen des einstweiligen Rechtsschutz

In Österreich wird die Dauer einer einstweiligen Verfügung nach ihrem Erlass unterschiedlich gehandhabt, in der Regel besteht diese jedoch nicht länger als ein Jahr. Die Dauer ist davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt der Antrag auf diese richterliche Anordnung eingereicht wird:

  • wird dieser vor einer Anzeige gegen den Täter eingebracht, ist diese maximal 6 Monate wirksam
  • wird der Antrag nach Eingehen einer Klage eingereicht, besteht der vorläufige Rechtsschutz bis zum Ende der gerichtlichen Verhandlungen, im Falle einer Scheidung heißt das etwa, dass ein Kontaktverbot höchstens bis zum erfolgreichen Abschluss des Scheidungsvergleiches besteht.

Wenn zuvor ein Betretungsverbot gegenüber der Person von der die Gefahr ausgeht erlassen wurde, muss man den Antrag auf einstweilige Verfügung innerhalb von 14 Tagen bei Gericht stellen. Mit dem Antrag sind grundsätzlich keine Kosten verbunden.

Gewalt in der Familie

Häusliche Gewalt ist unentschuldbar. Wenn ein Familienmitglied gegenüber Ihnen oder anderen Mitgliedern der Familie gewalttätig wird, so sollten Sie so rasch wie möglich Hilfe suchen. Sind sie mit dem Täter verheiratet oder in einer Lebensgemeinschaft, wendet er körperliche oder psychische Gewalt an und sollte auch Paarberatung oder Mediation keine Besserung bringen, ist es angeraten, sich zu trennen. Sollte Ihr Partner Ihre Entscheidung nicht akzeptieren und Ihnen weiterhin drohen, Ihre Nähe aufsuchen oder sogar Gewalt anwenden, so ist es ratsam, bevor oder nachdem Sie die Scheidungsklage einreichen, vor Gericht einen behelfsmäßigen Rechtsschutz zu erwirken, damit jeglicher weitere Kontakt vorläufig unterbunden wird. Voraussetzung für den Erlass dieser gerichtlichen Verfügung sind folgende Punkte:

  • das Zusammenleben wird durch den Täter durch folgende Verhaltensweisen unzumutbar gemacht: körperliche Gewalt oder Androhung von Gewalt, sowie auch Verhaltensweisen, die die psychische Gesundheit des Opfers beeinträchtigen
  • Das Opfer muss auf die betreffende Wohnung, die es sich mit dem Täter bis zum jetzigen Zeitpunkt geteilt hat, angewiesen sein.

Bei der Antragstellung muss über folgende Themen Auskunft gegeben werden:

  • wie ist das Verhalten des Täters?
  • inwiefern machen seine Verhaltensweisen das Zusammenleben unmöglich?
  • warum ist der Antragsteller auf die gemeinsame Wohnung angewiesen?
  • wurde bereits ein Betretungsverbot gegenüber dem Gefährder erlassen?

Sollte es der Fall sein, dass Ihr Ehepartner Gewalt gegen die gemeinsamen Kinder anwendet, so können Sie beim Familiengericht einen Antrag zur Entziehung der gemeinsamen Obsorge und des Besuchsrechts stellen.

Anwalt für einstweiligen Rechtsschutz

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, wo von Ihrem Partner oder einer anderen Person unmittelbare Bedrohung ausgeht und Sie keine andere Lösung sehen, als eine einstweilige Verfügung zu erwirken, ist es angeraten, sich zuvor beraten zu lassen. Um einen Antrag auf vorübergehenden Rechtsschutz zu stellen ist zwar kein Anwalt erforderlich, doch dieser kann Sie darüber auf klären, was zu tun ist, wenn Sie sich trotz der kommissarischen Verfügung nicht sicher fühlen oder aber darüber, was Sie bei Ihrer Antragstellung beachten müssen und welche Bescheinigungsmittel Sie vor Gericht vorlegen können. Außerdem kann ein Rechtsbeistand die Kommunikation mit der Gegenpartei bzw. dem Rechtsanwalt, der den Täter vertritt, übernehmen und so etwa den provisorischen Gerichtsbeschluss nach ihrer Erlassung zustellen. Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der Ihnen die zuständigen Organe keinen Glauben schenken, so kann ein Rechtsanwalt Ihnen helfen, Ihre unmittelbare Gefährdung vor Gericht glaubhaft zu vermitteln, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Wenn Sie Opfer von häuslicher Gewalt sind, so ist die einstweilige Verfügung ein gutes Rechtsmittel, um sich auf schnellem und unkomplizierten Weg von Ihrem Peiniger zu schützen.

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