Fremdgehen, Affäre, Ehebruch und Seitensprung

Fremdgehen als Scheidungsgrund: Diese Konsequenzen hat partnerschaftliche Untreue

Zu den größten Vertrauensbrüchen innerhalb einer Ehe gehört der Ehebruch. Es bleibt dem betrogenem Ehepartner selbst überlassen, wie er damit umgeht, ob er dem Partner verzeiht oder nicht. Fest steht jedoch, dass Fremdgehen als Scheidungsgrund bei Trennungsverfahren häufig eine Rolle spielt. In diesem Artikel geht es darum, inwiefern der Betrug auschlaggebend für den Scheidungsvergleich ist, welche Konsequenzen es für den untreuen Partner hat und wie sich der Seitensprung auf Unterhaltsangelegenheiten auswirken kann. Außerdem erfahren Sie, wie Ihnen ein Anwalt in diesen Fragen helfen kann und ob es nötig ist, einen Beweis für den Ehebruch des Partners vor Gericht vorzulegen, um vom Richter ernst genommen zu werden.

Finden Sie Ihren passenden Scheidungsanwalt!

Ehebruch

In Österreich galt Ehebruch bis 1997 als Straftat und wurde strafrechtlich verfolgt. Obwohl dieses Gesetz mittlerweile abgeändert wurde, gilt es noch immer als schwerwiegender Fehler, wenn innerhalb einer Ehe einer der Gatten ein außereheliches Verhältnis hat. Aus diesem Grund ist Ehebruch einer der wichtigsten Scheidungsgründe, der in vielen Fällen dazu führt, dass dem untreuen Ehepartner das alleinige Verschulden der Ehe zugesprochen wird. Dabei ist jedoch keinesfalls festgeschrieben, dass jede außereheliche Affäre gleich dazu führt, dass der Verantwortliche mit Schimpf und Schande abgestraft wird und beim Scheidungsvergleich immer den kürzeren zieht. Beim Scheidungsverfahren wird festgestellt, was zur unwiderruflichen Zerrüttung der Ehe geführt hat. In diesem Fall spielt ehelicher Betrug sicherlich eine gewichtige Rolle, doch es kann unter Umständen auch vorkommen, dass dieser nicht alleine für den Bruch einer ehelichen Beziehung ausschlaggebend ist, wenn etwa folgende Umstände vorliegen:

Privatdetektiv gesucht?

Schaffen Sie sich Gewissheit ob Ihr Partner untreu ist und holen Sie sich die notwendigen Beweise für eine Scheidung vor Gericht.
>>Zur Detektei

 

  • Der gehörnte Partner verzeiht dem anderen: In manchen Fällen ist der betrogene Ehegatte dazu bereit, dem anderen eine zweite Chance zu geben und den Seitensprung der Ehe als Anlass dafür zu nehmen, an der Beziehung zu arbeiten. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der untreue Partner seine Verfehlung bereut und bereit ist, aus seinen Fehlern zu lernen.
  • Der Seitensprung ist nicht Ursache sondern Symptom an der Zerrüttung der Ehe: Auch wenn außereheliche Verhältnisse ein schwerer Vertrauensbruch und Betrug am betrogenen Ehepartner sind, kann es dennoch sein, dass der gehörnte Ehegatte durch sein Verhalten erheblich dazu beigetragen hat, dass der Partner untreu geworden ist. So kann in der Partnerschaft etwa bereits vorher feindselige Stimmung geherrscht haben oder die Eheleute haben sich entfremdet.

Wenn es also dazu gekommen sein sollte, dass ein Ehegatte den anderen hintergangen hat, so ist es die Aufgabe eines Richters, im Laufe des Scheidungsverfahrens festzustellen, was nun die Gründe für den Ehebruch waren und ob dieser auschlaggebend für die Zerrüttung der Ehe war.

WICHTIG! Wenn Sie feststellen müssen, dass Ihr Ehepartner Sie hintergeht, so tun Sie gut daran, keine Rachefeldzüge zu starten und auch nicht zu versuchen, anstatt Ihres untreuen Partners die andere Person, die an der Affäre beteiligt ist zur Verantwortung zu ziehen.

Hier erfahren Sie, welche anderen Scheidungsgründe es noch gibt.

Scheidungsgrund, Fremdgehen und Unterhalt

Egal ob nun konkret und erwiesenermaßen Ehebruch vorliegt, oder der Betrug eines Ehebruches als schwerwiegendes eheliches Vergehen gewertet wird, die Konsequenzen sind dieselben. Wenn durch das Gericht festgestellt wird, dass das außereheliche Verhältnis Ursache der unheilbaren Zerrüttung der Ehe ist, etwa, weil der Gehörnte nicht bereit ist, seinem Partner zu verzeihen, oder weil der untreue Partner das Verhältnis nicht aufgeben will und die Ehe deshalb aufgibt und durch das Gericht zudem auch keine schwerwiegenden Fehler des betrogenen Partners festgestellt wurden, so ist es sehr wahrscheinlich, dass dem untreuen Partner das alleinige oder überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe zugesprochen wird. In diesem Fall kann gerichtlich festgelegt werden, dass der Schuldige dazu verpflichtet wird, Unterhaltszahlungen an seinen geschiedenen Partner abzuleisten. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Einkünfte des gehörnten Ehepartners reichen nicht dazu aus, den Lebensstandard wie bisher weiterzuführen: Die Einkünfte des untreuen Ehepartners übersteigen die seines zukünftigen Ex-Partners, weshalb er dazu verpflichtet ist, einen Unterhalt in angemessener Höhe zu zahlen. Dieser kann, je nach dem Einkommen des anderen bis zu 40% von dessen Einkünften sein.
  • Die Höhe des Unterhalts bemisst sich an der Differenz, die dem Einkommen des unterhaltsberechtigen Ehegatten fehlt, um den bisherigen Lebensstandard weiterzuführen
  • In der Regeln sollten beide Parteien nach der Scheidung berufstätig sein. Hierbei wird aber berücksichtigt, ob die Ausübung einer Arbeit für den unterhaltsberechtigen Ehegatten auch zumutbar ist. Wenn er etwa gleichzeitig für ein oder mehrere Kinder zu sorgen hat, gilt die Ausübung eines Berufs nicht als zumutbar.

Fremdgehen Anwalt

Auch wenn Ehebruch als schwerwiegender Scheidungsgrund gilt, besteht das Problem darin, dass der Tatbestand Ehebruch einerseits sehr eng gefasst ist und andererseits vor Gericht bewiesen werden muss. Ehebruch liegt nur dann vor, wenn der untreue Ehepartner Geschlechtsverkehr mit einer anderen Person hatte. Andere sexuelle Aktivitäten, wie etwa Oralverkehr werden nicht als Ehebruch gewertet, sondern aus schweres eheliches Vergehen. Aus diesem Grund ist es schwer, Ehebruch wirklich nachzuweisen, wenn man nicht gerade Fotos hat, welche die Beteiligten in flagranti abbilden.

Als Nachweis gilt etwa eine Schwangerschaft einer Frau, die von einem außerehelichen Verhältnis herrührt. Wenn es sich bei der Schwangeren um diejenige handelt, die dem Ehemann Hörner aufgesetzt hat, muss nachgewiesen werden, dass dieser nicht der Vater des Kindes ist. Wenn ein Ehemann seine Frau betrogen hat und dessen Geliebt schwanger ist, muss wiederum festgestellt werden, ob er der Vater des Kindes ist. Im Idealfall sind die Verantwortlichen geständig, was ebenfalls als Beweis gilt.

Da es also schwer ist, Ehebruch wirklich nachzuweisen, plädiert der betrogene Partner also oft auf eine schwere eheliche Verfehlung, die vom untreuen Partner begangen wurde.Da diese Scheidungsverfahren oft mühselig sind und es leider nicht immer der Fall ist, dass sich der untreue Ehepartner kooperativ zeigt, empfiehlt es sich, einen kompetenten Scheidungsanwalt zu Rate zu ziehen, der auf Betrug innerhalb einer Ehe spezialisiert ist. Dieser weiß, mit welchen Methoden und Mitteln man die Verfehlungen des zukünftigen Ex-Partners beweist und vor Gericht darstellt, damit diesem die alleinige Schuld an der Zerrüttung der Ehe angelastet wird. Außerehliche Affären als schwerwiegende eheliche Verfehlungen haben die gleichen Konsequenzen wie Ehebruch.

Finden Sie Ihren passenden Scheidungsanwalt!

Scheidungsinfo.at arbeitet mit Rechtsberatern für Familienrecht in diesen Orten in Österreich

Sie suchen nach dem passenden Anwalt? Hier erfahren Sie, was Sie bei der Wahl des geeigneten Scheidungsanwaltes beachten müssen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert