Gerichtskosten Scheidung – Damit muss man in Österreich rechnen

Eine Scheidung ist ohne Zweifel ein dramatischer Einschnitt im Leben – doch sie ist auch eine bürokratische Angelegenheit und mit entsprechenden Gebühren verbunden. Doch mit welchen Gerichtskosten muss man bei einer Scheidung in Österreich rechnen? Und was, wenn man sich den finanziellen Aufwand, der damit verknüpft ist nicht leisten kann?

Gerichtskosten bei einvernehmlicher Scheidung

Wie hoch die Gerichtsgebühren bei einer Scheidung letztendlich ausfallen werden, hängt ab von der Art der Scheidung. Am günstigsten steigt man aus, wenn man sich einvernehmlich scheiden lässt. In diesem Fall muss man sich auf folgende Gebühren einstellen:

  •  293 € für den Scheidungsantrag beide Ehepartner gemeinsam)
  • 293 € für die Verhandlung

Im günstigsten Fall werden also 586 € an Gerichtsgebühren für den Scheidungsprozess fällig.

Gerichtsgebühren: Ausnahmen

Wenn man kurz vor einer Scheidung steht und sich in der Situation befindet, dass man sich die Gerichtsgebühren einfach nicht leisten kann, so besteht die Möglichkeit, sich von den Kosten befreien zu lassen. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die vorwiegend mit den finanziellen Verhältnissen der involvierten Personen verbunden sind. Wenn es der Fall ist, dass beide Ehegatten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten – momentan liegt diese bei 13.244 € (Stand 2019) und das Vermögen nicht höher ist als 4.414 €, dann entfallen die Gerichtsgebühren.

Wichtig: Um von den Gebühren befreit zu werden, muss ein Antrag gestellt werden. Zudem entfallen die Kosten nur dann, wenn diese Vermögens- und Einkommensverhältnisse auf beide Ehegatten zutreffen. Hat zumindest eine der beteiligten Parteien ein höheres Einkommen, so muss dieser für die gesamten Gebühren aufkommen.

Werden diese Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt, z.B. weil zumindest einer der beiden Ehegatten mehr verdient und man sich die Gebühren dennoch nicht leisten kann, besteht die Möglichkeit, Verfahrenshilfe zu beantragen. Das erforderliche Formular zur Beantragung von Verfahrenshilfe ist hier erhältlich.

Gerichtskosten bei streitiger Scheidung

Teurer wird es, wenn es sich um eine streitige Scheidung handelt. Dabei kann es im ungünstigsten Fall soweit kommen, dass sich der Trennungsprozess in die Länge zieht, da sich die beteiligten Parteien nicht einig werden und eine Verhandlung der nächsten folgt. Grundsätzlich kommen im Falle einer streitigen Scheidung folgende Kosten auf die involvierten Personen zu:

  • Scheidungsklage: 312 €
  • Scheidungsvergleich: 293 €

Im günstigsten Fall muss man bei einer streitigen Scheidung also 612 € begleichen. Allerdings kann die beklagte Partei eine Gegenklage einreichen, die mit weiteren 312 € zu Buche schlägt. Hier ist anzumerken, dass jeder der beteiligten Parteien seinen Teil, der für die Prozesskosten fällig wird zunächst selbst begleichen muss. Das heißt etwa, dass jene Person, welche die Scheidungsklage eingereicht hat diese auch bezahlen muss.

Zusätzliche Kosten bei Scheidung

Oft ist es bei einer Trennung der Fall, dass Vermögenswerte im Spiel sind, die im Zuge des Scheidungsvergleichs den Besitzer wechseln. Ein gutes Beispiel dafür sind etwa Wohnobjekte, wie Häuser oder Wohnungen, die übertragen werden. Auch hier können zusätzliche Kosten entstehen: Für die Übertragung einer Liegenschaft beträgt die Gebühr 439 €.

Nicht bei den oben stehenden Kosten angeführt, ist das Anwaltshonorar, dass bei vielen Scheidungen natürlich ebenfalls beglichen werden muss. Wie hoch die finanziellen Aufwendungen für die Dienstleistungen eines Anwaltes letztendlich sein werden ist unterschiedlich – es gibt unterschiedliche Methoden, mit denen das Anwaltshonorar beglichen wird, wie Stundensätze, Pauschalhonorar, oder auf Basis des österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetz, sowie den Allgemeinen Honorarkriterien. Mehr über dieses Thema finden Sie in diesem Artikel.

Doch die Investition in einen Scheidungsanwalt lohnt sich: zwar herrscht in Österreich bei Scheidung kein Anwaltszwang und man kann die Verhandlungen theoretisch auch ohne Anwalt durchführen, allerdings ist die Entscheidung, auf einen Rechtsbeistand zu verzichten mit einigen Risiken verbunden. Eine Scheidung ist ein kompliziertes juristisches Verfahren, das von Laien nur schwer zu durchschauen ist und mit vielen Hürden und schwerwiegenden Folgen verknüpft sind, die das gesamte weitere Leben beeinflussen können. Auch kann ein Anwalt dabei helfen, dass etwa eine streitige Scheidung nicht ausartet oder dass es im besten Fall gar nicht zu einer Scheidungsklage kommt, sondern dass man sich einvernehmlich scheiden lässt – etwa, indem der Anwalt zwischen den beteiligten Parteien vermittelt und als Mediator fungiert.

Grundsätzlich sind die Gerichtskosten bei einer Scheidung überschau- und bezahlbar. Bei einer streitigen Scheidung, die sich in die Länge zieht und aus mehreren Verhandlungen besteht, kann es jedoch sein, dass sich die Gebühren anhäufen und mit erheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist. Um dies zu verhindern, empfiehlt es sich, auf die Unterstützung eines kompetenten Scheidungsanwalts zu vertrauen, um eine rasche und reibungslose Abwicklung des Scheidungsverfahrens sicherzustellen.

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