Strittige und streitige Scheidung in Österreich

Strittige oder Streitige Scheidung in Österreich

Strittige Scheidungen sind kompliziert, teuer und oftmals ein großes Ärgernis. Hier erfahren Sie alles zum Thema streitige Ehetrennungen: Wie ist der Ablauf? Welche Kosten kommen auf mich zu? Und was besagt überhaupt das Ehe- beziehungsweise Scheidungsrecht in Österreich? Wir erklären Ihnen, worauf es ankommt und wie Sie das beste aus einer oft sehr schwierigen und nervenaufreibenden Situation machen können.

Auch wenn beide Ehegatten garantiert eine reibungs- und problemlose Scheidung bevorzugen, kann es schneller als man vielleicht denken mag zu Streitigkeiten kommen. Dabei handelt es sich um strittige Scheidungen, bei denen, im Gegenteil zu den einvernehmlichen Scheidungen, sich das Ehepaar über die Scheidung und das Verfahren noch nicht einig ist. Das Prozedere erfolgt übrigens beim jeweiligen Bezirksgericht, bei dem beide Eheleute den letzten gemeinsamen Aufenthalt hatten.

Wichtig: Strittige Scheidungen sollten für Sie immer nur der letzte Ausweg aus einer Ehe sein. Probieren Sie es beide doch zunächst einmal mit einer Mediation – vielleicht hilft diese, um einige Punkte im Scheidungsverfahren schon im Vorfeld zu klären.

Folgende Scheidungsvarianten unterscheidet man bei einer strittigen Ehescheidung:

1. Streitige Scheidung aus Verschulden

Hier hat sich ein Ehepartner eine schwere Verfehlung geleistet, welche zu einer Zerrüttung der Ehe geführt hat. Eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft kann garantiert ausgeschlossen werden. Daraufhin kann der andere Partner auf Scheidung der Ehe aus Verschulden klagen. Folgendes wären unter anderem Gründe für schwere Eheverfehlungen:

  •      Ehebruch
  •      Körperliche Gewalt
  •      Andauernde Beleidigungen und Beschimpfungen
  •      Alkoholismus
  •      Beharrliches Schweigen ohne Grund
  •      Böswilliges Verlassen
  •      Desinteresse am Partner oder dessen Familie
  •      Mangelnde Rücksichtnahme
  •      Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner und den ehelichen Kindern
  •      Verschweigen des eigenen Einkommens

Die andere Partei kann daraufhin einen Mitverschuldensantrag oder eine Widerklage einbringen, wenn die Meinung besteht, dass der andere Ehepartner ebenso Schuld am Scheitern der Ehe hat. Ist das Gericht der Meinung, dass die beklagte Person kein Verschulden hat und die Widerklage auch keine Sinnhaftigkeit besitzt, hat das Gericht die Möglichkeit, die Scheidungsklage abzuweisen – somit kommt es zu keiner Scheidung.

Eine Berufung gegen dieses Urteil kann innerhalb von vier Wochen erhoben werden. Danach gilt die Ehe jeweils nach Ablauf der Rechtsmittelfrist als geschieden. Übrigens: Auch bei der strittigen Scheidung können Sie einen Vergleich über die Beendigung der Ehe schließen. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich während des Verfahrens auf eine einvernehmliche Scheidung zu einigen. Hier gelten die gleichen Regelungen und Voraussetzungen wie bei einer klassischen einvernehmlichen Scheidung.

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2. Scheidung aufgrund Auflösung einer häuslichen Gemeinschaft

Eine weitere Scheidungsvariante bei streitigen Scheidungen entsteht durch die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft. Kann dem Ehepartner kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden und willigt er nicht in eine einvernehmliche Scheidung ein, ist diese Variante zu wählen. Folgende Voraussetzungen sind notwendig:

  •      Die eheliche Gemeinschaft muss seit 3 Jahren aufgelöst sein
  •      Die Ehe ist unheilbar zerrüttet

Die klagende Partei muss nachweisen, dass die eheliche Gemeinschaft in dieser Art und Weise nicht mehr bestehen kann und auch nicht mehr zu retten ist. Das Gericht kann den Scheidungsantrag allerdings immer noch ablehnen, wenn nachweisbar ist, dass die Ehe nicht unheilbar zerrüttet ist, die klagende Partei die Scheidung verschuldet hat oder eine Beendigung der Ehe den anderen Ehepartner extrem hart treffen würde.

3. Streitige Scheidung aus anderen Gründen

Eine Ehe kann auch aufgrund anderer Gründe strittig geschieden werden. Andere Gründe wären zum Beispiel:

  •      Geisteskrankheit
  •      Ansteckende oder Ekel erregende Krankheit
  •      Auf geistiger Störung beruhendes Verhalten

Auch hier muss die Ehe als unheilbar zerrüttet gelten und die Wiederherstellung einer ehelichen Gemeinschaft als unvorstellbar.

Streitige Ehetrennung

Wenn Sie nun in der Lage sind, die passende Scheidungsvariante bei Ihrer strittigen Scheidung zu wählen, kann die Klage beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden.

Da streitige Ehetrennungen immer nur als letzter Ausweg vollzogen werden sollten, wird der Richter auch hier eine Mediation mit dem Ehepaar durchführen. Wenn dann festgestellt wird, dass eine einvernehmliche Scheidung tatsächlich nicht möglich ist, wird das Verfahren einer strittigen Scheidung in Angriff genommen.

Folgende Dokumente müssen Sie mit der Klage beim Bezirksgericht abgeben:

  •      Heiratsurkunde
  •      Staatsbürgerschaftsnachweis
  •      Meldezettel
  •      Geburtsurkunde ehelicher Kinder

Das Gericht leitet die Scheidungsklage an den anderen Ehepartner weiter und ladet ihn zur mündlichen Streitverhandlung. Strittige Scheidungen enden mit einem Scheidungsurteil, gegen welches innerhalb von vier Wochen Berufung erhoben werden kann. Nach Ablauf dieser Frist, ist die Scheidung rechtskräftig.

Wichtig: Bei strittigen Scheidungen wird nur die Scheidung der Partner erreicht. Heißt, dass Folgen – Unterhaltsansprüche, Obsorge, etc. – eventuell in einem weiteren Gerichtsverfahren geltend gemacht werden müssen.

Eherecht

So romantisch die Ehe auch schein mag – im Prinzip steckt dahinter ein Vertrag, eine rechtliche Beziehung. Die Konsequenzen einer Ehe sind übrigens im Eherecht normiert.

Im österreichischen Eherecht gibt es vier wichtige Punkte:

  •      Gemeinsames Wohnen
  •      Treue und Beistand
  •      Respektvoller Umgang
  •      Gemeinsame Lebensgestaltung (im Rahmen der jeweiligen Möglichkeit)

Vor allem eine gemeinsame Lebensgestaltung ist schwer zu interpretieren und führt dadurch wohl gerne zu Problemen und Streitigkeiten in der Ehe. Eine Scheidung, ob einvernehmlich oder streitig, ist neben einer Nichtigerklärung oder einer Aufhebung der Ehe, eine Art, die Ehe zu beenden. Scheidungen sind in Österreich im Scheidungsrecht geregelt.

Scheidungsrecht

Im österreichischen Scheidungsrecht ist die Scheidung eines Ehepaares geregelt – also die formelle juristische Auflösung. Neben Voraussetzungen, Ablauf und Varianten einer strittigen Scheidung, sind im Scheidungsrecht auch die Kosten eines solchen Verfahrens geklärt.

Die Kosten für eine Scheidungsklage betragen € 297,-. Bei einem Vergleich zwischen den Ehepartnern entstehen weitere Gebühren. Im Normalfall belaufen sich die Kosten bei einem Scheidungsfolgenvergleich abermals auf € 297,-. Falls es sich bei dem Gegenstand, um den es in dieser Vereinbarung geht, eine unbewegliche Sache ist, fällt eine Gebühr von € 418,- an (Stand 2016).

Übrigens: Bei streitigen Ehetrennungen besteht laut Scheidungsrecht keine Anwaltspflicht. Durch die daraus resultierenden Kosten kann der ganze Spaß nämlich sehr schnell recht teuer werden. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Streitwert und Aufwand. Falls die andere Partei sich anwaltlichen Beistand leistet, raten wir Ihnen, ebenso einen Anwalt zu beauftragen.

Bei strittigen Scheidungen muss jeder Ehepartner die Kosten des Prozesses zunächst selbst tragen. Wer endgültig dafür aufkommen muss, richtet sich nach dem Ausgang des Prozesses. Trägt ein Partner die alleinige Schuld, muss dieser die gesamten Kosten übernehmen.

Tipp: Geringes Einkommen könnte Sie dazu berechtigen, Verfahrenshilfe zu beantragen. Diese Unterstützung bei strittigen Scheidungen kann beim zuständigen Gericht eingeholt werden.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Scheidung? Hier finden Sie auch Informationen über:

Scheidungsinfo.at arbeitet mit Rechtsberatern für Familienrecht in diesen Orten in Österreich

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