Scheidungsfolgenvereinbarung: Was passiert nach einer Scheidung?

Das Aufsetzen einer Scheidungsfolgenvereinbarung verhindert in Österreich eine langwierige, nervenaufreibende und vor allem teure Scheidung. Sie regelt alle Scheidungsfolgen, einschließlich des Unterhalts, des Sorgerechts und der Gewinnbeteiligung zwischen den Ehegatten. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Scheidungsvereinbarung, ihre Gültigkeit und die damit verbundenen Kosten.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Partnern, der ihre rechtliche und finanzielle Situation nach der Scheidung regelt. Sie regelt in Österreich im Prinzip alle Angelegenheiten, die im Ehevertrag enthalten sind. Nur die Situation ist eine andere: die Ehe steht kurz vor dem Ende. Der größte Vorteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung besteht darin, dass sich die trennenden Partner darüber einigen können, welche Rechte und Pflichten sie erhalten. Diese Angelegenheiten werden unabhängig und ohne Richter geregelt und vereinfachen den Scheidungsprozess insgesamt.

Ohne eine Scheidungsfolgenvereinbarung endet eine Scheidung oft in einem Streitfall. Dies verzögert die Regelung wichtiger Angelegenheiten und den Abschluss der Scheidung. Können sich die Ehegatten nicht einigen, muss einer der Partner einen Antrag beim Familiengericht für verbindliche Regelung stellen. Der Familienrichter entscheidet dann, wer z.B. die eheliche Wohnung, das Auto etc. erhält. Darüber hinaus entscheidet das Familiengericht auch über den Zugewinn- und Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung umfasst alle Scheidungsfolgen und Regelungen:

  • Sorgerecht: Wenn Sie ein gemeinsames Kind haben, muss das Sorgerecht für die Kinder geregelt werden. Das Sorgerecht wird nur selten entzogen und in der Regel bleibt das Umgangsrecht für die Kinder bei beiden Elternteilen. Die Scheidungsfolgenvereinbarung klärt jedoch den Hauptwohnsitz der Kinder und die Besuchszeiten.
  • Unterhaltszahlungen: Nach der Scheidung leben die Kinder in der Regel nur noch bei einem Elternteil. Hier sorgt der betreuende Elternteil, derjenige, bei dem die Kinder wohnen, weiterhin für den Naturalunterhalt, auch durch Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Taschengeld. Der andere Elternteil muss den sogenannten Barunterhalt für die Kinder bezahlen, d.h. einen monatlichen Geldbetrag für jedes Kind im Voraus an den anderen Elternteil zahlen. Die Höhe des Kindergeldes muss in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.
  • Ehegattenunterhalt: Ein Verzicht auf den Unterhalt für den Ehepartner ist rechtlich nicht möglich. Der Ehegattenunterhalt kann sowohl unbegrenzt als auch begrenzt sein, was in der Vereinbarung geklärt werden sollte.
  • Aufteilung des Vermögens: Als eheliches Vermögen gelten alle Güter, die von beiden Ehegatten gemeinsam genutzt werden und während der Ehe erworben wurden. Dazu gehören z.B. das Geschirr, die Geräte, die Möbel und die Bettwäsche, die Ehewohnung sowie die Haustiere. Der Antrag auf Aufteilung des Vermögens muss innerhalb eines Jahres nach der endgültigen Scheidung gestellt werden. Wenn Sie die Frist nicht einhalten, verlieren Sie Ihren Anspruch. Und da die Aufteilung des Vermögens bei einer Scheidung sehr kompliziert ist, empfiehlt es sich, einen Scheidungsanwalt zu konsultieren.
  • Schulden: Auch die Kreditverpflichtungen müssen geregelt werden. Es muss geklärt werden, wer für die Schulden verantwortlich ist. Wichtig ist aber, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung für die Bank nicht bindend ist. Für sie zählt nur, wer zahlen kann. Deshalb muss auch die Bank ihre Zustimmung geben.

Wie lange ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung gültig?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist bindend, sobald beide Ehepartner das Dokument unterzeichnet haben und es am Tag der Scheidung notariell beglaubigt oder vom Gericht registriert wurde. Sie kann jedoch geändert werden, wenn ein Partner mit dem Inhalt der Vereinbarung nicht mehr einverstanden ist. Zum Beispiel hat sich die Höhe Ihres Einkommens geändert und Sie können die Vereinbarungen nicht mehr erfüllen. Ihr Anwalt wird die Scheidungsvereinbarung anfechten und eine Änderungsklage einreichen müssen.

Wenn bestimmte Bedingungen vorliegen, können Sie auch den Vertrag in Österreich anfechten und widerrufen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Ihr Ehepartner ein Vermögen versteckt hat oder er nicht am Auszugstermin aus der Immobilie ausgezogen ist. Darüber hinaus können Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten, wenn Sie unter Druck gesetzt wurden, den Vertrag zu unterschreiben. Sie wird dann vom zuständigen Gericht wegen Willensmängeln oder Sittenwidrigkeit widerrufen.

Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

In Österreich kostet ein Scheidungsantrag und eine Scheidungsfolgenvereinbarung jeweils 293 Euro. Bei der Übertragung von Wohneigentum müssen zusätzlich 493 Euro entrichtet werden. Dieser Betrag muss von beiden Ehegatten zusammen bezahlt werden. Außerdem wird für die Rechtsberatung und die Erstellung der Scheidungsfolgenvereinbarung eine Anwaltsgebühr erhoben. Dies kann von Anwalt zu Anwalt und von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Einige Anwälte berechnen ihre Leistungen auf Stundenbasis, während andere einen Pauschalbetrag anbieten.

Wenn Sie ein geringes Einkommen und Vermögen haben, können Sie eine Befreiung von Gebühren und Prozesskostenhilfe beantragen. Bedenken Sie jedoch, dass ein Antrag auf Befreiung im Voraus gestellt werden muss. Die Befreiung kann für beide Ehepartner bestehen oder nur einen der beiden betreffen. Wenn nur ein Partner befreit ist, muss der andere den gesamten Betrag aufbringen.

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