Scheidungsbeschluss

Der Scheidungsbeschluss beendet das gerichtliche Scheidungsverfahren. In diesem Beschluss sind sämtliche Regelungen und Übereinkünfte für die Scheidung vermerkt.

Was ist ein Scheidungsbeschluss?

Der Scheidungsbeschluss ist die abschließende und damit endgültige Entscheidung des Gerichts, dass die Ehe geschieden wird. Achtung: Der Scheidungsbeschluss ist das, was der Volksmund landläufig als Scheidungsurteil bezeichnet. Es gibt keinen sachlichen Unterschied zwischen beiden Begrifflichkeiten. Vor der Familienrechtsreform des Jahres 2009 hieß dieser Beschluss auch de jure Scheidungsurteil. Daher ist davon mit gegenwärtigem Stand (2020) auszugehen, dass sich noch länger beide Begriffe parallel halten werden.

Umgang mit dem Scheidungsbeschluss

Beide Parteien können gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen. Die Frist hierfür beträgt ein Monat. Wenn beide Parteien auf die Rechtsmittel verzichten, ist der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig. Er wird dann beiden nunmehr geschiedenen Eheleuten zugestellt.

Wie kommt es zum Scheidungsbeschluss?

Nach dem Scheidungstermin fällt das Gericht den Scheidungsbeschluss (oder auch nicht). Zum Scheidungstermin werden die Ehegatten angehört. Ihre Anwälte oder ein Anwalt für beide Parteien trägt sämtliche Anträge vor. Diese müssen im Verfahren abschließend geklärt werden. Danach kann das Gericht den Scheidungsbeschluss verkünden bzw. nach früherer juristischer Form das Scheidungsurteil fällen. Dass aus dem Urteil nun ein Beschluss wurde, hat etwas mit der Intention der Familienrechtsreform 2009 zu tun. Diese entschärfte einige juristische Begriffe und Formulierungen vor allem im Familienverfahren. Das betrifft noch weitere Begrifflichkeiten. So heißt eine eingereichte Scheidung heute nicht mehr „Scheidungsklage“, sondern „Scheidungsantrag“. Die beiden Ehegatten sind demnach heute nicht mehr der/die „Kläger/in“ und der/die „Beklagte/r“, sondern „Antragsteller/in“ und „Antragsgegner/in“. Die deutsche Rechtsprechung wollte mit den Umformulierungen den psychologischen Druck aus dem Verfahren nehmen. Dieses soll nicht mehr den Anstrich einer handfesten Auseinandersetzung vor Gericht haben, sondern so bezeichnet werden, wie es heute den Tatsachen entspricht: Menschen verbinden sich, Menschen trennen sich auch wieder, oft sogar sehr gütlich. Das muss natürlich wegen der Vermögens- und Erziehungsfragen (bei Kindern) juristisch geklärt werden, doch es geschieht auf Antrag und wird dann beschlossen. Natürlich schließt das nach wie vor nicht aus, dass sich Eheleute vor Gericht sehr handfest streiten.

Wie geht es nach dem Scheidungsbeschluss ohne sofortigen Rechtsmittelverzicht weiter?

Wenn beide Seiten zum Scheidungstermin den Rechtsmittelverzicht erklärt haben, erhalten sie in den nächsten Tagen Post mit dem endgültigen Scheidungsbeschluss. Wenn sie den Rechtsmittelverzicht noch nicht erklärt haben (es genügt, dass ihn eine der beiden Seiten nicht erklärt), erhalten sie ebenfalls Post mit dem vorläufigen Scheidungsbeschluss, gegen den nun noch Rechtsmittel möglich sind. Wer Rechtsmittel einlegen möchte, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Die einmonatige Frist wird auch deshalb gewährt, weil während einer Scheidung sehr viele Emotionen im Spiel sind, die wirklich Nerven kosten. Möglicherweise sollte der Scheidungsbeschluss auch noch einmal sachlich durchgesehen werden. Wenn viele Vermögenswerte zu teilen sind, kann diese Prüfung durchaus umfangreich sein. Wer keine Rechtsmittel einlegen möchte, muss nichts weiter tun. Es genügt, die einmonatige Frist abzuwarten. Danach erlangt der Scheidungsbeschluss automatisch Rechtskraft.

Finden Sie Ihren passenden Scheidungsanwalt!

Scheidungsinfo.at arbeitet mit Rechtsberatern für Familienrecht in diesen Orten in Österreich