eheliche pflichten in österreich

Eheliche Pflichten und Gesetz in Österreich

Das Gesetz des Eherecht sorgt dafür, dass Sie und Ihr Ehepartner in der ehelichen Gemeinschaft die gleichen Rechte und Pflichten haben. In Österreich gelten beide Ehepartner als gleichwertig und haben somit die gleichen Rechte und Pflichten. Doch was genau bedeutet eheliche Pflichten? Die Ehe gilt als Vertrag mit umfassenden und wechselseitigen Rechten und Pflichten. Dieser Vertrag zielt im Letzten darauf aus, dass Sie und Ihr Ehepartner in der Ehe gleichgestellt sind. Dieser rechtliche Vertrag kann nur durch eine Scheidung wieder aufgelöst werden. Daraus ergeben sich rechtlich auch einige Vorteile in Österreich. Dazu zählen der Anspruch auf Unterhalt im Falle einer Scheidung und im Todesfall Ansprüche auf finanzielle Unterstützung. In der Ehe der Ehepartner auch automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Die Ehe bietet einige rechtliche Vorteile, kann aber auch den Nachteile haben, wenn die Sie und Ihr Ehepartner rechtlich keine Verpflichtungen füreinander eingehen wollen. Wer jedoch die Rechte einer Ehe genießen will, der kann nur bedingt auf die ehelichen Pflichten verzichten. Steuerrechtlich bringt die Ehe in Österreich weder Vor- noch Nachteile.

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Eheliche Pflichten – was zählt dazu?

Das Ehegesetz legt für die eheliche Lebensgemeinschaft Rechte und eheliche Pflichten für den Umgang mit dem Ehepartner fest. Die allgemeinen ehelichen Rechte und Pflichten sind alle Handlungsweisen, die zur Aufrechterhaltung und zum Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft beitragen. Sie und Ihr Ehepartner haben können entscheiden, auf welche Art und Weise sie ihren Pflichten nachkommen. Im Falle einer Eheschließung sind Sie als Ehepartner in Österreich zu folgenden ehelichen Pflichten aufgefordert: Häusliche Gemeinschaft mit dem Ehepartner, gemeinsames Wohnen, Familienplanung und ausschließliche Geschlechtsgemeinschaft, Verpflichtung zu Treue, respektvollem Umgang und anständiger Begegnung, Beistand und Fürsorge, einvernehmliche Regelung gemeinsamer Angelegenheiten, gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung des persönlichen Freiraumes, Bereitschaft zur Verständigung, gegenseitiger Unterhalt und Mitarbeit. Im Besonderen zählt auch die Unterstützung des Ehepartners im Krankheitsfall dazu. Die ehelichen Pflichten des Ehemannes sind die gleichen wie die der Ehefrau, daher gibt es rechtlich gesehen keinen Unterschied. Da das Gesetz keinen Unterschied macht zwischen einer Ehe und einer Lebensgemeinschaft, gibt es in Österreich keine finanziellen Pflichten bezüglich der Steuerlast. Die finanziellen Pflichten in der Ehe werden insbesondere bei einer Scheidung sichtbar, wenn es um die Aufteilung des Vermögens geht. Im Falle einer Scheidung kommt es zu einer Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Generell kann nicht wirklich überprüft werden, ob die Verpflichtungen von den Ehepartnern eingehalten werden, da sich der Staat nicht in private Angelegenheiten einmischt. Im Falle einer Nichteinhaltung ist es somit schwierig, sie ehelichen Verpflichtungen vor Gericht einzuklagen. Haben Sie mit Ihrem Ehepartner eine strittige Scheidung, spielt die Frage nach dem Verschulden für die Zerrüttung der Ehe und somit die Verletzung der ehelichen Pflichten eine wesentliche Rolle.

Eheliche Pflichten im Detail

* Eheliche Pflichten des gemeinsamen Wohnens während der Ehe und Ehegattenunterhalt

Eheliche Pflichten umfassen laut Gesetz unter anderem das gemeinsame Wohnen mit Ihrem Ehepartner. Im Falle einer strittigen Scheidung gilt ein vorzeitiges Ausziehen von einem Ehepartner als schwere Eheverfehlung und damit als Grund für die Scheidung. Wenn allerdings das gemeinsame Wohnen für Sie oder Ihren Ehepartner aus diversen Gründen unzumutbar wird, können Sie oder Ihr Ehepartner vorübergehend in eine andere Wohnung ziehen. Dies ist im Falle von körperlicher und/oder psychischer Gewalt der Fall. Auch im Falle von pflegebedürftigen Angehörigen können Sie oder Ihr Ehepartner vorübergehend bei der pflegebedürftigen Person einziehen. In Österreich besteht laut Gesetz des Anspruches auf Ehegattenunterhalt auch während der Ehe. Übernimmt nur einer der beiden Ehepartner den Haushalt, hat der andere Partner die Pflicht, ihm Unterhalt zu zahlen. Der Ehegattenunterhalt kann während der Ehe ganz oder teilweise als Geldleistung erfolgen. Auch wenn der gemeinsame Haushalt aufgelöst wird, hat der andere Partner weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Können Sie oder Ihr Ehepartner aufgrund gesundheitlicher Gründe keinem Beruf nachgehen, haben Sie oder Ihr Ehepartner ebenfalls Anspruch auf Unterhalt. Haben Sie und Ihr Ehepartner Kinder, sind natürlich auch Ihre Bedürfnisse und Wünsche zu berücksichtigen.

* Eheliche Pflichten der Kindererziehung und – obsorge, Haushalt, Vermögensrechte- und pflichte sowie eheliche Treue

Sie und Ihr Ehepartner haben beide einen Beitrag zur ehelichen Gemeinschaft zu leisten. Laut Gesetz sollten die Kindererziehung- und -obsorge, sowie der Haushalt nach einvernehmlicher Vereinbarung gerecht aufgeteilt werden, dass die ehelichen Pflichten ausgewogen sind. Sie und Ihr Ehepartner sollen gemeinsam nach zur Deckung der Lebensbedürfnisse beitragen. In Österreich besteht nach dem Gesetz, wenn es nicht anders in einem Ehevertrag vereinbart wurde, der Güterstand der Gütertrennung. Dies bedeutet, dass Sie und Ihr Ehepartner das vor oder während der Ehe erworbene Vermögen behalten. Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen bleibt auch nach einer Scheidung in Ihrem Besitz. Im Falle einer Trennung werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse zwischen Ihnen und Ihrem Partner aufgeteilt. Aus dem Wesen der Ehe ergibt sich die eheliche Treue, die von Ihnen und Ihrem Ehepartner beachtet werden muss. Eine Verletzung führt zu einem Ausschluss des nachehelichen Ehegattenunterhaltes. Damit die ehelichen Pflichten der Treue und Wertschätzung eingehalten werden können, dürfen Sie und Ihr Ehepartner das bestehende Vertrauensverhältnis nicht missbrauchen. Die ehelichen Pflichten der Treue und Wertschätzung sind nicht nur auf das Verbot von außereheliche, sexuelle Beziehungen bezogen, sondern eine Eheverfehlung kann bereits vorher vorliegen. Wenn Sie oder Ihr Partner eine freundschaftliche Beziehung zu jemandem unterhalten, und Sie oder Ihr Partner sind damit nicht einverstanden, kann dies bereits eine Eheverfehlung sein.

Eheliche Pflichten – wie oft muss man ihnen nachkommen?

Grundsätzlich dauern eheliche Pflichten solange die eheliche Gemeinschaft andauert. Da die Ehe ein Vertrag ist, kann er nur durch eine Scheidung aufgelöst werden. Während der Ehe sollte ein respektvoller und wertschätzender Umgang gepflegt werden. Die Ehepartner sollen sich gegenseitig unterstützen und ihren Pflichten wechselseitig nachkommen. Der sogenannte Beischlaf wurde von den ehelichen Pflichten im Gesetz gestrichen. Dennoch kann eine ständige und grundlose Verweigerung des Geschlechtsverkehrs ein Scheidungsgrund sein.

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