Wenn Sie sich entscheiden in Österreich zu heiraten, hat das Eherecht für Sie und Ihren Partner Gültigkeit. Grundsätzlich sieht das Eherecht in Österreich vor, dass Sie nicht nur Rechte haben, sondern auch Pflichten beachten müssen. Die Ehepflichten werden unterteilt in allgemeine und finanzielle Pflichten. Zusätzlich beinhaltet das Eherecht in Österreich auch eine Regelung bezüglich der Unterhalts- und der Obsorgepflichten. Das Recht weist zudem genaue Darstellungen darüber auf, wie im Falle des Ehebruchs und bei der Aufteilung des Vermögens vorgegangen wird. Sobald Ihre Ehe rechtmäßig geschlossen wurde, gilt für Sie und Ihren Partner die sogenannte Gütertrennung. Sollten Sie und Ihr Partner keine andere Vereinbarung getroffen haben, die schriftlich festgehalten wurde, kann niemand zum Zugewinnausgleich verpflichtet werden. Besteht zwischen Ihnen und Ihrem Partner eine Zugewinngemeinschaft, muss jener Partner, der finanziell bessergestellt ist, für den Zugewinnausgleich sorgen. Jenes Vermögen, das innerhalb der Ehe geschaffen wurde, steht beiden Eheleuten zu.
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Grundlegende Informationen über das Eherecht
Jeder, der heiratet, sollte sich schon im Vorfeld über seine Rechten und Pflichten bewusst sein. Die Eheschließung, bedeutet mehr, als den feierlichen Akt mit den Gästen. Ab dem Tag der Eheschließung gelten für beide Ehepartner Regeln und Pflichten.
Bitte denken Sie, dass eine freie oder eine kirchliche Trauung durchaus ihren Reiz mit sich bringt. Hier können Sie sich individuell entfalten. Allerdings hat nur jene Ehe vor dem Eherecht in Österreich Bestand, die am Standesamt von einem hierzu betrauten Standesbeamten geschlossen wurde. Nur, wenn Sie eine Heiratsurkunde erhalten, ist die Ehe rechtskräftig.
Ähnliches müssen Sie auch bei Eheschließungen außerhalb von Österreich beachten. Vor allem Hochzeiten in Las Vegas wurden in den letzten Jahren besonders beliebt. Wenn Sie die rechtlichen Schritte und Vorgaben nicht beachten, hat die Ehe mit Ihrem Partner in Österreich allerdings keine Gültigkeit. Wollen Sie, dass diese Ehe rechtmäßig anerkannt wird, müssen Sie schon im Vorfeld einige Vorbereitungen treffen. Informieren Sie sich hierzu sowohl beim zuständigen Standesamt wie auch beim Familiengericht. Es wäre sehr schade, wenn Ihre Ehe aufgrund eines formalen Fehlers oder einer fehlenden Urkunde in Österreich keine Anerkennung finden würde.
Welche positiven und negativen Effekte bringt das Eherecht in Österreich mit sich?
Sobald Sie sich für den Bund der Ehe entscheiden, müssen Sie bedenken, dass sowohl Rechte wie auch Pflichten für Sie bestehen. In erster Linie geht es beim Eherecht in Österreich um eine Gleichstellung zwischen Mann und Frau.
Im Gegensatz zu einem unverheirateten Paar besteht mit dem Eingehen der Ehe das Recht auf Unterhalt, wenn es zur Scheidung kommen sollte. Im Gegensatz zu einer Frau, die lediglich als Lebensgefährtin angegeben wurde, besteht für die Witwe der Anspruch auf die Rente des verstorbenen Ehemannes, und umgekehrt.
Vor allem im Sozialversicherungsrecht lässt sich der Vorteil der Ehe erkennen. Sobald Sie den Bund der Ehe eingegangen sind, ist Ihr Partner über die gesetzliche Krankenkasse bei Ihnen mitversichert.
Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann als Nachteil der Ehe angesehen werden. Kommt es zur Trennung ist jener Partner der Ehegemeinschaft, der finanziell bessergestellt ist, dazu verpflichtet, für den Zugewinnausgleich zu sorgen, wenn dies bei der Eheschließung so vereinbart wurde. Mit einem sogenannten Ehevertrages kann eine andere Vereinbarung getroffen werden.
Die allgemeinen Ehepflichten
Wird die Ehe geschlossen, sind Sie und Ihr Partner dazu verpflichtet, alles zu tun, um die Ehe aufrecht erhalten zu können. An diese Pflichten ist nicht nur das Leben im gemeinsamen Haushalt und der Vollzug des ehelichen Beischlafs gebunden. Sie haben zudem die Pflicht Ihrem Partner beizustehen, und einen guten Umgang mit ihm zu pflegen. Die Deckung der Lebensbedürfnisse muss von beiden Partnern erfüllt werden. In welchem Verhältnis diese Deckung erfolgt, unterliegt der Regelung der beiden Ehepartner. Hierzu können interne Vereinbarungen getroffen werden, die nicht gesetzlich verankert sind.
Zusätzlich sind Sie und Ihr Partner dazu verpflichtet, alles dafür zu geben, um das Scheitern der Ehe zu verhindern. In diesem Fall deklariert das Eherecht in Österreich die Eheverfehlung oder ehewidriges Verhalten. Der Ehebruch wird im österreichischen Eherecht als Beispiel für eine Eheverfehlung angeführt. Das ehewidrige Verhalten definiert Streit, Misshandlung oder Missachtung des Beistands.
Die finanziellen Ehepflichten
Mit der Ehe wird ein Bund geschlossen, der beide Partner finanziell absichern soll. Deswegen kommen den finanziellen Pflichten in der Ehe eine besonders große Bedeutung zu. Diese Wichtigkeit spiegelt sich in Form des Güterstandes. In diesem leben Sie und Ihr Partner, wenn dies nicht vor der Ehe schriftlich abgeändert wurde. Sie sollten bedenken, dass Sie vom Tag der Eheschließung bis zu Ihrer Scheidung vom Güterstand der Gütertrennung begleitet werden. Der Tod Ihres Partners entbindet Sie von der Gütertrennung.
Entscheiden Sie sich bei der Eheschließung für den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird mit Ihrem Vermögen im Fall einer Scheidung wie folgt, vorgegangen: Ihr Anfangsvermögen wird beim Schließen der Ehe ermittelt. Sollten Sie sich scheiden lassen, werden sowohl Ihr als auch das Vermögen Ihres Partners ermittelt. Der Zugewinn ergibt sich aus der Differenz des Startkapitals. Sollte Ihr Zugewinn höher sein als der Ihres Partners, wird die Differenz zwischen Ihnen beiden zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Was umfasst das Eherecht in Österreich?
Mit dem Eherecht in Österreich ergeben sich für Sie und Ihren Partner sowohl Rechte wie auch Pflichten, denen Sie nachkommen müssen. Hier sind vor allem zu nennen:
– Pflicht der Treue
– Pflicht des Beistandes
– Pflicht der anständigen Begegnung innerhalb der Beziehung
Mit der Treuepflicht müssen Sie sich im Klaren sein, dass weder Sie noch Ihr Partner das bestehende Vertrauensverhältnis gefährden oder zerstören dürfen. Mit der Treuepflicht sieht das Eherecht in Österreich nicht nur sexuelle Begegnungen außerhalb der Ehe vor. Die Eheverfehlung kann sich bereits dann ergeben, wenn Sie zu Ihrer Arbeitskollegin eine gute Beziehung aufgebaut haben, Ihr Partner diese allerdings nicht duldet. Verheimlichen Sie Ihrem Partner solche und ähnliche Beziehungen, kann dies vor Gericht bereits als Eheverfehlung deklariert werden.
In der Ehe sollten Sie und Ihr Partner stets einen guten Umgang miteinander pflegen. Das bedeutet nicht, dass es keine Auseinandersetzungen geben darf. Es geht um das richtige Ausmaß und die Zweckmäßigkeit. Missachten Sie oder Ihr Partner die anständige Begegnung, kann dies bereits als Verstoß gegen die Pflichten des Eherechts gesehen werden. Tagelanges Schweigen, verbale Entgleisungen und Ähnliches werden laut dem Eherecht in Österreich als unanständige Begegnung bezeichnet.
Mit der Beistandspflicht soll die Versorgung beider Ehepartner gesichert werden. Im Krankheitsfall muss der gesunde Partner Beistand leisten, muss den erkrankten Partner weitgehend unterstützen. Diese gegenseitige Lebensunterstützung lässt sich nicht nur auf den Krankheitsfall begrenzen, sondern sollte in allen Lebensbereichen erfolgen.
Eherecht und Wohnen
Mit dem österreichischen Eherecht wird Ihnen und Ihrem Partner auferlegt, dass Sie in einem gemeinsamen Haushalt zu leben. Sollten Sie oder Ihr Partner gegen diese Pflicht verstoßen und außerhalb der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses leben, könnte Ihnen das – dem Eherecht in Österreich folgend – als Verhalten mit negativen Auswirkungen vorgelegt werden. Kommt es zu einer Scheidung könnte die gegnerische Partei das Leben außerhalb des gemeinsamen Haushaltes als ehewidriges Verhalten vorbringen. Das Eherecht in Österreich misst diese schwere Eheverfehlung als Scheidungsgrund aus.
Anders gestaltet sich der Umstand, wenn Sie und Ihr Partner dem Leben außerhalb des gemeinsamen Haushaltes zustimmen. Dann sieht das Eherecht in Österreich in diesem Verhalten keine schwere Eheverfehlung. Zur Absicherung sollte diese Übereinkunft aber schriftlich festgehalten und von beiden Ehepartnern unterzeichnet werden.
Die gesonderte Wohnungsnahme
Grundsätzlich sieht das Eherecht in Österreich vor, dass Sie und Ihr Partner in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ist das Leben im gemeinsamen Haushalt für einen der Ehepartner allerdings unzumutbar, kann vorübergehend auf eine andere Wohnung ausgewichen werden. Das Zusammenleben kann vor allem dann unzumutbar werden, wenn Gewalt, Bedrohung oder Missbrauch im Raum stehen. Hier hat die Sicherheit des Ehepartners auf jeden Fall Vorrang.
Aber auch persönliche Gründe rechtfertigen, dass vorübergehend eine andere Wohnung genutzt wird. Hier sieht das Eherecht in Österreich vor allem die Pflege eines Angehörigen vor, der nicht in der unmittelbaren Umgebung lebt.
Damit es im Falle einer Scheidung diesbezüglich nicht zu Differenzen kommt, können Sie sich schon im Vorfeld absichern. Hierzu können Sie beim zuständigen Gericht einen Feststellungsantrag einbringen. Das Außerstreitverfahren wird seitens des Gerichts festgestellt, wodurch ermittelt wird, ob die vorübergehende Verlegung des Wohnortes gerechtfertigt ist oder nicht. Sobald das zuständige Gericht hierzu eine Entscheidung gefällt hat, kann der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung in einem strittigen Scheidungsverfahren nicht mehr vorgebracht werden.
Der Anspruch auf den Unterhalt
Wenn Sie heiraten, haben Sie nicht nur nach der Scheidung Anspruch auf den Unterhalt. Auch während der Ehe steht Ihnen Unterhalt zu. Führt die Ehefrau den Haushalt, ist der Ehemann verpflichtet für die Unterhaltszahlungen während der Ehe aufzukommen. Dies wird auch im umgekehrten Fall berücksichtigt. Sollte der gemeinsame Haushalt aufgelöst werden, bedeutet dies nicht, dass die Unterhaltszahlungen nicht mehr fortgesetzt werden müssen.
Die Unterhaltszahlung tritt auch dann in Kraft, wenn einer der beiden Ehepartner seiner Erwerbstätigkeit aufgrund von Erkrankung nicht mehr nachkommen, und auch den Haushalt nicht mehr führen kann. Im Falle der Scheidung muss geklärt werden, wer hierfür Schuld trägt, damit der Unterhalt zugesprochen oder aberkannt wird.
Die Obsorge der gemeinsamen Kinder
Sie und Ihr Partner müssen dem Eherecht in Österreich folgend, auch eine Regelung für die Erziehung der Kinder treffen. Grundsätzlich sollte die Regelung stets so vereinbart werden, dass die Kindererziehung zu gleichen Teilen durchgeführt wird. Allerdings wird hier die berufliche Belastung, die in unterschiedlichem Ausmaß zu Tage treten kann, eine maßgebliche Rolle spielen.
Sollte Ihr Partner arbeiten gehen, wird Ihnen sowohl der Haushalt wie auch die Erziehung der Kinder zugetragen. Es besteht aber auch die gemeinsame Obsorge für beide Erziehungsberechtigte. Das bedeutet, dass auch dem Partner, der nicht für die eigentliche Erziehung der Kinder zuständig ist, ein Mitspracherecht in allen wichtigen Belangen zuteilwird.
Das Namensrecht
Wenn Sie heiraten, haben Sie in Österreich unterschiedliche Möglichkeiten den Nachnamen anzunehmen oder zu behalten. Sie können Ihren Namen ebenso behalten wir Ihr Partner. Doppelnamen sind ebenfalls möglich. Dieser darf aber aus höchstens zwei Teilen bestehen, die durch einen Bindestrich miteinander verbunden sein müssen. In diesem Fall muss aber schon bei der Eheschließung festgelegt werden, welchen Namen die gemeinsamen Kinder tragen werden. Doppelte Nachnamen bei Kindern sind nicht möglich. Natürlich kann auch der Nachname des Partners angenommen werden.
Bitte bedenken Sie, dass Sie nach der Eheschließung die Pflicht haben, allen zuständigen Behörden, Ihrer Bank und Ihren Versicherungen den neuen Namen zu übermitteln. In den meisten Fällen ist die Übermittlung der Heiratsurkunde ausreichend.
Bis zum Jahr 2013 wurde automatisch der Name des Mannes der Ehefrau übergeben, wenn es keine gesonderte Regelung gab. Seit 2013 wird die Namensgebung bereits beim Erstgespräch am Standesamt festgelegt. Änderungen sind bis zur Eheschließung möglich.
Das Eherecht in Österreich und der Güterstand
Sollten Sie und Ihr Partner vor der Eheschließung keine andere Vereinbarung festgelegt haben, gilt nach österreichischem Eherecht der Güterstand der Gütertrennung. Dies bedeutet für Sie und Ihren Partner, dass das Vermögen dem zusteht, der es erworben hat. Vermögen, das in die Ehe mitgebracht wurde, verbleibt nach der Scheidung beim einbringenden Partner. Es gibt in Österreich nach der Scheidung keinen Zugewinnausgleich.
Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen, die bereits bei der Eheschließung vorgelegt werden sollten. Beim Güterstand der Gütergemeinschaft steht das erworbene Vermögen Ihnen und Ihrem Partner zu. Bei der Zugewinngemeinschaft sind finanziell schlechter gestellte Partner durch den Zugewinnausgleich abgesichert.
Gemeinsame Anschaffungen, die vor der Ehe erfolgten
In den letzten Jahrzehnten ist es keine Seltenheit, dass Partner bereits einige Jahre vor der Eheschließung in einem gemeinsamen Haushalt leben. Oftmals wurden schon vor der Ehe gemeinsame Anschaffungen getätigt, wurden Kredite für Grundstücke, Wohnungen oder Häuser zu gleichen Teilen aufgenommen. Hier gilt der Grundsatz, dass jeder Ehepartner jenen Anteil des Eigentums behält, den er eingebracht hat.
Bitte bedenken Sie, dass die gemeinsame Wohnung dem Eherecht in Österreich folgend, eine Ausnahme darstellt. Auch, wenn diese vor der Ehe gekauft wurde, kann es zu einer Aufteilung kommen. Dieser Fall tritt dann in Kraft, wenn die Weiterbenützung der Wohnung die Lebensbedürfnisse absichert, oder wenn ein gemeinsames Kind auf die Nutzung der Wohnung angewiesen ist. Hier wird der berücksichtigungswürdige Fall bedacht. Dies kann auch beim Hausrat in Kraft treten.
Arbeiten Sie im Betrieb Ihres Partners oder umgekehrt, steht der Anspruch auf eine Entgeltzahlung zu. Demnach muss der Partner auch stets rechtmäßig im Betrieb angemeldet werden, und genießt die gleichen Rechte wie jeder Arbeitnehmer. Urlaubszahlung und Urlaubsanspruch stehen auch dem Ehepartner zu, wenn er im gemeinsamen Betrieb angestellt ist. Dies kann steuerliche Vorteile für den gewerbetreibenden Partner mit sich bringen.
Welche Vorteile bringt das Eherecht mit sich?
In Österreich wird seit einigen Jahren für die Gleichstellung von Ehe und Lebensgemeinschaft plädiert, was sich aber bisher nicht durchgesetzt hat. Sollte es zu einer Trennung kommen, haben Sie oder Ihr Partner keinen Anspruch auf Unterhalt, wenn Sie sich lediglich in einer Lebensgemeinschaft befunden haben. Das Recht auf die Pension entfällt für den hinterbliebenen Partner ebenfalls.
Das Eherecht bringt den Vorteil der Absicherung mit sich. Bei einer Trennung steht Ihnen oder Ihrem Partner Unterhalt zu. Sollte Ihr Partner versterben, haben Sie Anspruch auf die Witwenpension.
Welche Nachteile bringt das Eherecht mit sich?
Wie immer im Leben gibt es auch bei der Eheschließung Nachteile, die Sie bedenken sollten. Bezüglich Steuern bringt Ihnen die Ehe weder Nach- noch Vorteile. Beim Grundstücksverkauf ergeben sich durch die Eheschließung allerdings Nachteile. Die Grunderwerbssteuer liegt beim Verkauf eines Grundstücks bei 2 anstelle der 3,5 Prozent. Wer keine finanziellen Verpflichtungen eingehen möchte, wird ebenfalls Nachteile in der Ehe erkennen.
Bitte bedenken Sie, dass es sich bei der Ehe um einen rechtlichen Vertrag handelt, den sie mit Ihrem Partner eingehen. Dieser kann lediglich durch die Scheidung wieder aufgehoben werden. Sie können demnach nicht nur in den Nutzen der Rechte kommen, sondern müssen sich auch an die gesetzlichen Verpflichtungen des Eherechts in Österreich halten.
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