scheidungsvereinbarung zwischen ehepartnern

Scheidungsvereinbarung

Eine Scheidung muss nicht immer in einem großen emotionalen oder auch finanziellen Drama enden. Oft ist es möglich, gemeinsam mit dem ehemaligen Partner auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen und die Ehe durch eine einvernehmliche Scheidung zu beenden. Mit diesem Prinzip kann eine Menge an Stress und Geld gespart werden. Eine unabdingbare Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung in Österreich ist eine Scheidungsvereinbarung.

Was versteht man unter einer Scheidungsvereinbarung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird die Einigung zwischen den Partnern schriftlich in der Scheidungsvereinbarung festgehalten. Diese Vereinbarung wird zusammen mit dem Scheidungsantrag an das zuständige Gericht gesendet und läutet den Beginn des offiziellen Scheidungsverfahrens ein.

In der Scheidungsvereinbarung wird die Übereinkunft der Partner zu den Pflichtpunkten Vermögensaufteilung, Obsorge und Kontaktrecht sowie Kindes- und Ehegattenunterhalt detailliert vermerkt. Am besten wird die Scheidungsvereinbarung mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aufgesetzt, damit alle formellen und inhaltlichen Aspekte erfüllt werden und die Vereinbarung rechtskräftig ist.

Vermögensaufteilung

Das sogenannte Gebrauchsvermögen und die in der Ehe erwirtschafteten Ersparnisse müssen in der Scheidungsvereinbarung aufgeteilt werden. Dies inkludiert alle Werte, die innerhalb der Ehe geschaffen wurden wie beispielsweise auch Erbschaften oder Lebensversicherungen.

Als Teil des gemeinsamen Vermögens wird auch die Aufteilung des bisherigen Lebensmittelpunkts in der Scheidungsvereinbarung geklärt. Hier wird vereinbart, ob ein Ehepartner die Immobilie erhält, sie veräußert oder anderweitig genutzt wird. Es besteht hier eine notarielle Beurkundungspflicht und eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ist angeraten.

Auch gemeinsame Hypotheken und Kredite müssen in Österreich Bestandteil der Scheidungsvereinbarung sein. Hier wird die Haftung zugeordnet, die jedoch die Zustimmung durch das Bankinstitut benötigt.

Obsorge und Kontaktrecht

Falls Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsame Kinder in Österreich haben, dann gilt es, die Obsorge einvernehmlich zu klären. Hier besteht die Möglichkeit des alleinigen oder des gemeinsamen Sorgerechts, wobei Letzteres meist der Normalfall ist.

In der Scheidungsvereinbarung wird auf wichtige Aspekte wie hauptsächlicher Aufenthaltsort des Kindes, Kontaktpflicht sowie Besuchszeiten eingegangen und alles wird schriftlich genau festgehalten.

Kindes- und Ehegattenunterhalt

Ein weiterer wichtiger Teil der Scheidungsvereinbarung ist die Regelung der Unterhaltsansprüche sowohl für die gemeinsamen Kinder als auch den Ehepartner.

Abhängig von der Situation wird eine Zahlung der Alimente für die Kinder vereinbart, die je nach Art des Sorgerechts unterschiedlich ausfällt. Die genauen Details beruhen auf verschiedenen Faktoren wie monatliches Nettoeinkommen, Anzahl und Alter der Kinder etc. In der Alimente-Tabelle können diese genau eingesehen werden.

Weiterhin wird in der Scheidungsvereinbarung der Unterhalt für den Ehegatten geregelt. Dies ist ein komplexer Prozess, da er anders als die Alimente der Kinder nicht auf festgelegten Beträgen basiert, sondern für jeden Einzelfall berechnet werden muss.

Was sind die Vorteile einer Scheidungsvereinbarung?

Der große Vorteil einer Scheidungsvereinbarung in Österreich besteht darin, dass eine unkomplizierte und einverständliche Einigung mit dem bisherigen Ehepartner erreicht wird. Dadurch wird ein gerichtlicher Scheidungsprozess vermieden und dies wiederum hilft, Kosten, Zeit und Nerven einzusparen.

Da nicht jeder einzelne Punkt der Scheidungsfolgen von einem Scheidungsrichter entschieden werden muss, ist der Prozess einer einvernehmlichen Scheidung mit Scheidungsvereinbarung sehr viel schneller und günstiger. 

Durch die Vereinbarung besteht zudem eine Rechtssicherheit und alle wichtigen Themen werden mit dem bisherigen Partner sachlich und gerecht im Scheidungsprozess geklärt. Vor allem bei gemeinsamen Kindern ist dies eine Variante, um unnötige Streitsituationen zu vermeiden und eine Übereinkunft beim Sorgerecht zu finden.

Mit welchen Kosten muss man bei einer Scheidungsvereinbarung rechnen?

Eine einvernehmliche Scheidung mit einer Scheidungsvereinbarung in Österreich ist eine der kostengünstigen Varianten der offiziellen Trennung vom bisherigen Ehepartner.

Neben den Kosten für den Scheidungsantrag fallen weitere Kosten für einen notwendigen Vergleich in der Verhandlung an. Im Falle einer Immobilie oder einer unbeweglichen Sache muss mit zusätzlichen Gebühren für die Vereinbarung der Übertragung gerechnet werden.

Die Kosten für die Scheidungsvereinbarung an sich hängen vom Streit- bzw. Verfahrenswert ab. Damit ist das gemeinsame Vermögen der Ehepartner sowie der Umfang der zu klärenden Angelegenheiten gemeint.

Bei denjenigen Personen, bei denen das Vermögen unter gering ist und die Jahreseinkünfte unter unter einem gewissen Betrag liegen, kann eine Gebührenfreiheit beantragt werden. Im Falle einer Zustimmung entfallen hier die Kosten für Gerichtsverfahren und Scheidungsvereinbarung.

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