Unterhalt einklagen

Sollte ein Vater keinen Kindesunterhalt zahlen, ist in Österreich jederzeit die Klage möglich. Kontaktieren Sie uns zu diesem Zweck. Als erfahrene Anwälte für Familienrecht setzen wir den Anspruch gerichtlich für das Kind durch.

Vollstreckbarer Unterhaltstitel

Mit der Klage erwirken wir für Sie einen vollstreckbaren Unterhaltstitel. Wenn dieser noch nicht durch einen Gerichtsbeschluss oder Vergleich vorliegt, erwirken wir für das Kind einen vorläufigen, einstweiligen Unterhalt, wie er im einvernehmlich oder strittig verhandelten Scheidungsverfahren beschlossen wurde. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Sie mit dem Unterhaltspflichtigen die Unterhaltsvereinbarungen frei vereinbaren.

Unterhalt und Besuchsrecht – Mit einem Anwalt einklagen

In Österreich hat der Vater auch dann Besuchsrecht, wenn er keinen Unterhalt zahlt. Sie können also nicht sein Zusammensein mit dem Kind laut Vereinbarung sabotieren, um den Unterhalt zu erzwingen. Doch Sie können den Unterhalt jederzeit einklagen.

Was passiert, wenn der Vater den Unterhalt nicht zahlen kann?

Sollte der Vater die Alimente nicht zahlen können oder sollten Sie bislang auf deren gerichtliche Durchsetzung verzichtet haben, zahlt der Staat einen Unterhaltsvorschuss. Er holt sich dieses Geld vom Vater zurück, sobald dieser leistungsfähig ist. Zu diesem Zweck sollten Sie sich die gesetzliche Unterhaltshöhe durch einen unserer Fachanwälte errechnen lassen. Auch das zuständige Jugendamt unterstützt Sie dabei. Die Unterhaltsklage können wir für Sie einreichen, doch auch das Jugendamt kann klagen. Wir unterstützen selbstverständlich auch Ämter. Gerade bei minderjährigen Kindern ist es allerdings üblich, dass Sie als sorgeberechtigte Person den Unterhalt geltend machen. Erst mit seiner Volljährigkeit ist das Kind selbst dafür zuständig. Es stellt einen Antrag auf das Verfahren beim zuständigen Bezirksgericht für den Sprengel, in welchem das unterhaltsberechtigte Kind wohnt. Bei einem Streitwert ab 5.001 Euro ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt Pflicht.

Wie lange dauert die Durchsetzung der Unterhaltszahlung per Klage?

Eine Unterhaltsklage kann sich über mehrere Monate hinziehen. Wenn der Unterhaltspflichtige in dieser Zeit den Kindesunterhalt nicht zahlt und gleichzeitig der Unterhaltsberechtigte diese Unterhaltszahlungen dringend benötigt, wird ein einstweiliger (vorläufiger) Unterhalt auf Antrag gezahlt. Diesen Antrag stellen wir gern für Sie. Mit dem Antrag leitet die zuständige Stelle ein Bemessungsverfahren ein. Damit ist die angemessene Höhe der Unterhaltszahlungen festzustellen.

Was leistet ein Anwalt für Sie?

Wir setzen den Unterhalt per Klage für Sie durch. Unsere Familienanwälte beraten Sie hierzu und schätzen gleichzeitig die Aussichten Ihres Falles ein. Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung die Unterhaltsvereinbarungen mit Ihrem Ex-Partner aushandeln. Hierzu muss am Ende eine vertragliche Vereinbarung vorliegen. Auch ein gerichtlicher Vergleich ist möglich. Nicht zuletzt kann dieser Vergleich durch das Jugendamt bestätigt werden. Bei dieser Variante muss der Unterhaltsvergleich nicht gesondert durch das Gericht genehmigt werden.

Können Sie den Ex-Partner freiwillig vom Unterhalt entlasten?

Sie können nicht von sich aus ohne Zustimmung des Gerichts einen Unterhaltsverzicht gegenüber dem Ex-Partner erklären. Dies kann nur gerichtlich als Scheidungsfolgevereinbarung verhandelt werden. Es gibt immer wieder Partnerinnen, die dem Ex-Partner die nötige Leistungsfähigkeit nicht zutrauen und möglicherweise aus Mitleid auf den Unterhalt verzichten möchten. Doch solche freiwilligen, privaten Verzichtserklärungen sind prinzipiell rechtsunwirksam. Sie laufen darauf hinaus, dass Sie den Ex-Partner vom Unterhalt klaglos halten wollen. Sie können so eine Vereinbarung nicht treffen, denn es ist nicht Ihr Unterhalt, sondern der Ihres Kindes (oder gar mehrerer Kinder). Nur das Gericht kann so eine Regelung im Zuge der Scheidung treffen, wenn Sie und Ihr Ex-Partner dieser Regelung im Verfahren zustimmen.

In welchen Fällen zahlt der Staat den Unterhaltsvorschuss?

Wenn der Anspruch auf Unterhalt festgestellt und auch hinsichtlich der monatlichen Höhe bestimmt wurde, der Vater aber nicht oder nur unregelmäßig zahlt, springt der Staat ein. Auch während des Verfahrens zahlt er schon (siehe oben). Dieser Unterhaltsvorschuss ist allerdings an die Aussicht auf Rückerstattung geknüpft. Es gilt daher, diese Aussicht zu belegen. Wir unterstützen Sie dabei.

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