Unterhaltsrecht

Dass eine Person einer anderen Person Unterhalt zahlen muss, ist historisch schon sehr lange bekannt. Ein geschichtlich alter Begriff dafür lautet Sustentation, die Begrifflichkeit der Alimente wird bis heute verwendet. Sie leitet sich vom lateinischen alimentum = Unterhaltszahlung und auch Nahrungsmittel ab. In der modernen Zeit spielen Unterhaltszahlungen von einer Person zur anderen die Zahlungen für Kinder die größte Rolle. Es gibt auch staatliche Unterhaltszahlungen, die teilweise den Ausfall der privaten Zahlungen kompensieren müssen.

Bedeutung des Unterhalts

Unterhaltszahlungen gehören zu den Grundpfeilern der Sozialfürsorge. Ihre gesetzliche Verankerung bewirkt soziale Sicherheit. Im antiken römischen Kaiserreich waren sie bereits bekannt, die staatliche Unterstützung für kinderreiche Familien hieß „alimenta“. Vorrangig ging und geht es beim Unterhalt aber immer darum, dass sich Familienmitglieder gegenseitig unterstützen. Damit unterscheidet sich der Unterhalt hinsichtlich der Rechtsauffassung von der staatlichen Sozialleistung für Bedürftige. Die durch die Unterhaltspflicht bestimmte innerfamiliäre Fürsorge basiert darauf, dass eine Familie sich gegenseitig unterstützen muss ist.

Unterhalt für Kinder nach der Scheidung oder Trennung

Das häufigste Problem im österreichischen Unterhaltsrecht betrifft die fehlende Zahlung von Kindesunterhalt durch den Kindesvater. In Österreich ist in so einem Fall jederzeit eine Klage möglich, die wir für Sie einreichen. Wir setzen diesen Anspruch für ihr Kind gerichtlich durch. Sollte der Vater nicht fähig oder gewillt sein, den Unterhalt momentan zu zahlen, haben Sie bis zur Klärung des Anspruches ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss durch den Staat, wenn dieser davon ausgehen kann, dass er das Geld später beim Vater einfordern kann. Den Antrag auf diesen Unterhaltsvorschuss reicht der sorgeberechtigte Elternteil beim dafür zuständigen Bezirksgericht für das Kind ein. Wir unterstützen Sie dabei. Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:

  • Meldebescheinigung und Einkommensnachweise beider Eltern
  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • falls vorhanden, der Exekutionstitel
  • Nachweis (wenn möglich) über die Exekutionsführung

Wer hat Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss?

Diesen Anspruch minderjährige Kinder (vor Vollendung des 18. Lebensjahres), die EU-/EWR-Staatsbürger sind, was österreichische Staatsbürger einschließt. Der gewöhnliche Aufenthalt muss in Österreich liegen. Die Kinder dürfen mit dem Unterhaltsschuldner nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Der Staat zahlt Unterhaltsvorschüsse nur dann, wenn der Unterhaltspflichtige weder freiwillig noch durch Exekution den Unterhalt zahlt. Es besteht auch ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bei rechtskräftigem Unterhaltstitel nach aussichtsloser Exekution und im Fall einer Haftstrafe des Unterhaltspflichtigen, der dadurch den Unterhalt nicht zahlen kann. Wenn Väter von unehelichen Kindern, die durch das Unterhaltsverfahren festgestellt wurden, nur einen Teilbetrag zahlen können, der auch durch gerichtlichen Vergleich festgesetzt werden kann, besteht für den Rest der Summe ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser Anspruch besteht in Österreich aber nicht, wenn der Unterhaltsschuldner nachweislich die Alimente nicht zahlen kann. Das wäre etwa der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige derzeit Student ist. Dieses Szenario fällt nicht in den staatlichen Zuständigkeitsbereich. Es greift dann die subsidiäre Unterhaltspflicht. Diese bedeutet, dass sonstige unterhaltspflichtige Personen einspringen müssen (Verwandtschaft des Vaters oder sonstige Verwandtschaft). Einen Unterhaltsvorschuss zahlt der Staat auch dann nicht oder nicht vollständig, wenn eine zu hohe Summe vereinbart wurde. Der Unterhaltsvorschuss reicht maximal bis zur gesetzlichen Höhe.

Anwaltliche Hilfe für den Unterhalt

Sowohl für die Geltendmachung von Unterhalt gegenüber dem Vater also auch für die Geltendmachung von Unterhaltsvorschuss durch den Staat benötigen Sie anwaltliche Hilfe. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen und verfolgen es hartnäckig. Es geht um das Wohl Ihres Kindes.

Fazit zum Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht ist gesetzlich stark normiert und hat eine hohe Bedeutung für das Kindeswohl, die im österreichischen Recht verankert ist. Niemand mit ausreichender Leistungsfähigkeit kann sich seinen Unterhaltsverpflichtungen entziehen. Nötigenfalls springt der Staat ein, holt sich aber das Geld vom Unterhaltspflichtigen wieder zurück. Lassen Sie sich zu den Details von uns beraten!

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