Scheidung einreichen, Scheidungsablauf, Scheidungsrecht

Scheidung einreichen in Österreich – Alle Infos

Eine erfolgreiche Trennung fängt bereits beim Scheidungsantrag an. Wenn für Sie feststeht, dass es das beste ist, Ihre Ehe zu beenden, so ist es gut, zu wissen, wie man in Österreich vorgehen muss, um die Scheidung einzureichen. Hier erfahren Sie, welche Amtswege Sie gehen müssen, wie lange das Prozedere dauert und wie Sie auch im Falle einer streitigen Scheidung einen erfolgreichen Scheidungsantrag stellen.

So reicht man in Österreich die Scheidung ein

Sollten Sie zu der Entscheidung gelangt sein, dass Ihre Ehe vor dem Aus steht, so ist das Einreichen des Scheidungsantrags der erste offiziellen Schritt für die Scheidung.

In Österreich sieht es das Gesetz so vor, dass die zukünftig Geschiedenen im Scheidungsantrag beteuern müssen, dass die Ehe unweigerlich zerrüttet ist und es keine Aussicht darauf gibt, dass diese wiederhergestellt werden kann.

Eine Scheidung kann einvernehmlich oder streitig erfolgen.

Egal, ob nun Einigkeit darüber besteht, seine Ehe zu beenden oder nicht, folgende Schritte müssen in beiden Fällen eingeleitet werden:

  1. Beim jeweiligen Bezirksgericht muss die Scheidung eingereicht werden.
  2. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

Egal ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt: ein solches Trennungsverfahren stellt in jedem Fall einen schwerwiegenden Schritt dar, der mit enormen rechtlichen Konsequenzen verbunden ist. Es empfiehlt sich daher, zuvor die Hilfe eines Rechtsanwaltes zu Rate zu ziehen. Dieser kann Sie über sämtliche juristische Aspekte, die mit einem Scheidungsverfahren einhergehen aufklären wie etwa folgende:

  • Gestaltung des Scheidungsantrags
  • Ihre Rechte und Pflichten bei der Scheidung
  • Formulierung des Scheidungsgrundes
  • Strategie beim Scheidungsverfahren, etc.
  • Vermittler zwischen den Eheleuten, die sich scheiden lassen wollen

Mehr Infos zum Ablauf einer Scheidung erfahren Sie hier

Finden Sie Ihren passenden Scheidungsanwalt!

Scheidung einvernehmlich einreichen

Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn sich die zukünftigen Geschiedenen darüber einig sind, dass Sie ihre Ehe nicht mehr fortführen wollen und aus diesem Grunde eine Trennung anstreben.

Doch auch bei beidseitigem Einverständnis kann eine Ehe nicht von heute auf morgen geschieden werden! In Österreich wird es so gehandhabt, dass man, bevor man die Scheidungspapiere einreicht, ein so genanntes „Trennungsjahr“ einhalten muss. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Zeitraum, seit dem die Trennung schon bestehen muss. Das bedeutet konkret, dass man sich schon seit längerem dazu entschieden haben muss, die gemeinsame Beziehung zu beenden.

Dieser Zeitraum muss nicht unbedingt ein volles Jahr sein, es kann sich dabei auch lediglich um 6 Monate handeln.

Idealerweise erfolgt bei einer einvernehmlichen Scheidung der Antrag (mündlich oder schriftlich) am jeweiligen Bezirksgericht durch beide Ehepartner. Dort sollten die Beteiligten bekräftigen, dass ihre Lebensgemeinschaft unheilbar zerrüttet ist.

Neben dieser offiziellen Kundgabe sind zudem folgende Dokumente notwendig:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis von beiden Ehegatten
  • Heiratsurkunde
  • Amtlicher Lichtbildausweis von beiden Ehegatten
  • Meldebestätigung
  • Falls die Eheleute gemeinsame Kinder haben: Geburtsurkunden
  • Urkunden, die Auskunft über das gemeinsame Vermögen geben, wie Mietvertrag, Grundbuchauszug, Sparbücher, etc.)

Der Scheidungsantrag ist der erste wichtige Schritt, der letztendlich zu einer Scheidungsvereinbarung führen soll. Diese stellt den Abschluss eines erfolgreichen Scheidungsverfahren dar und muss Regeln zu folgenden Punkten treffen:

Eine einvernehmliche Scheidung erfolgt im Außerstreitverfahren. Grundsätzlich ist diese Art der Trennung erstrebenswert, weil Rosenkriege etc. vermieden werden, sich das Verfahren nicht unnötig in die Länge zieht und die Kosten überschaubar bleiben.

Es empfiehlt sich daher, vor dem offiziellen Schritt eine gute Gesprächsbasis mit dem Partner zu finden und zu versuchen, gemeinsam eine einvernehmliche Scheidung anzustreben, weil allen Beteiligten auf diese Weise viel Leid erspart bleibt.

Hier kann ein kompetenter Rechtsanwalt weiterhelfen, der sowohl juristische Beratung geben kann und gemeinsam mit den Eheleuten eine Strategie für eine rasche, unkomplizierte Scheidung entwickelt. Zudem kann er als Mediator zwischen den Beteiligten vermitteln und dabei helfen, bestehende Konflikte zu beseitigen.

Streitige Scheidung? – Das müssen Sie beachten

Bei einer strittigen Scheidung ist es oft so, dass einer der Beteiligten nicht mit der Trennung einverstanden ist. Besteht eine derartige Uneinigkeit, kann sich ein Scheidungsverfahren zu einer noch nervenaufreibenderen Angelegenheit entwickeln als ohnehin schon.

Im Unterschied zu einer einvernehmlichen Scheidung wird eine streitige Scheidung mit einer Scheidungsklage eingeleitet, die immer von jenem Ehegatten eingereicht wird, der die Ehe beenden will, während der andere Ehegatte damit nicht einverstanden ist. Bevor das eigentliche Scheidungsverfahren eingeleitet wird, muss erst ein Prozess stattfinden, wo die Scheidungsklage geprüft wird und im weiteren Verfahren bestätigt oder abgewiesen wird. Je nach Ausgang des Verfahrens findet danach der Scheidungsvergleich statt oder nicht.

Eine Scheidungsklage beinhaltet folgende Punkte:

  • Scheidungsantrag
  • Gründe für die Scheidung
  • Beweismitteln

Finden Sie Ihren passenden Scheidungsanwalt!

Man unterscheidet zwischen drei unterschiedlichen Arten der strittigen Scheidung:

  • Scheidung aus Verschulden
  • Scheidung wegen der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
  • strittige Scheidung aus anderen Gründen

Bei der Scheidung aus Verschulden ist eine zentrale Fragestellung die, welchen der Ehepartner das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Hier wird unterschieden zwischen Haupt- und Teilschuld, sowie beidseitigem Verschulden. Der Urteilsspruch der zuständigen Richterin hat in weiterer Folge Einfluss auf Angelegenheiten wie etwa den Ehegattenunterhalt.

Wenn Sie eine streitige Scheidung bewältigen müssen, sollten Sie auf keinen Fall auf die Unterstützung eines fähigen Anwalts verzichten. Dieser kann Sie über Ihre rechtliche Situation aufklären, vertritt Sie vor Gericht und bereitet Sie auf das vor, was in diesem Rechtsstreit auf Sie zukommen wird. Zudem kann ein Scheidungsanwalt verhindern, dass Sie nicht das bekommen, was Ihnen zusteht, oder von der Gegenseite über den Tisch gezogen werden.

Hier erfahren Sie mehr über streitige Scheidungen

Wenn Sie vorhaben, die Scheidung einzureichen, so ist eine gute Vorbereitung das A und O. Machen Sie sich schlau, was Ihnen bei diesem wichtigen Schritt bevorstehen wird. Der geeignete Rechtsbeistand kann Ihnen dabei helfen, dass keine bösen Überraschungen auf Sie zukommen werden.

Scheidungsinfo.at arbeitet mit Rechtsberatern für Familienrecht in diesen Orten in Österreich