Gütertrennung bei Scheidung in Österreich

Gütertrennung – Das müssen Sie über das Eigentum im Eherecht wissen!

Sowohl während der aufrechten Ehe, als auch bei der Scheidung, spielt die Gütertrennung eine wesentliche Rolle. Dabei ergeben sich vor allem folgende Fragen:

  • Wie wird das eheliche Gebrauchsvermögen aufgeteilt?
  • Was passiert mit Objekten oder Geld, das man geerbt hat?
  • Wie sind Dinge zu handhaben, die man während der Ehe erworben hat?
  • Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung?

Diese Fragen werden im Folgenden erläutert. Außerdem erfahren sie, wie die rechtliche Situation in Österreich geregelt ist, ob ein Ehevertrag Einfluss auf die Aufteilung des Hausstandes hat und bekommen darüber hinaus Tipps, wie sie vorgehen  müssen, damit die Trennung der ehelichen Güter reibungslos und für alle zufriedenstellend abläuft.

Gütertrennung in Österreich

Im österreichischen Recht ist die Handhabung des ehelichen Vermögens und des gemeinsamen Hab und Guts so verankert, dass auch während der aufrechten Ehe eine Gütertrennung besteht. Das liegt daran, dass laut Gesetz auch eine eheliche Verbindung nicht besagt, dass die Besitztümer der jeweiligen Eheleute in deren Gemeinschaft übergehen.

Das heißt, dass jeder der Ehepartner, sowohl auf jene Dinge, die er in die Ehe mitbringt, als auch auf Sachen, die er während bestehender Ehe für den eigenen Gebrauch erwirbt, sein Eigentum sind, auf die der andere keinen Anspruch hat.

Dies gilt sowohl für Objekte, als auch für Geld. Das heißt, dass Erspartes oder andere finanzielle Werte, die der jeweilige Ehepartner vor Eingehen der Ehe erwirtschaftet hat, sein Eigentum bleiben, wenn er heiratet. Das führt in weitere Folge auch dazu, dass der rechtmäßige Eigentümer für die Verwaltung und Zuständigkeit seines Eigentums verantwortlich ist.

Diese Gesetzgebung tritt auch dann in Kraft, wenn einer der Ehepartner ein Erbe antritt.

Gemeinsames Eigentumsrecht besteht nur dann, wenn in Verträgen vereinbart wurde, dass beide Ehepartner als Eigentümer einer bestimmten Sache, wie beispielsweise einer Wohnung, gelten.

Was Wertanlagen betrifft, die für die gemeinsamen Kinder angelegt wurden, so gelten diese, solange die Kinder noch minderjährig sind, als Ersparnisse desjenigen Elternteils, der die Einzahlungen vornimmt und dieser ist folglich dafür verantwortlich.

Doch auch wenn die Gütertrennung während der aufrechten Ehe klar geregelt ist, gibt es einen gesetzlichen Schutz für denjenigen Ehepartner, der vom Vermögen und der gemeinsamen Liegenschaft abhängig ist. Dies dient beispielsweise dazu, um zu verhindern, dass ein Ehepartner eigenmächtig zum Nachteil des anderen Ehegatten über das gemeinsam genutzte Vermögen verfügt.  

Wenn Sie in der Situation sind, dass Ihr Partner  während der aufrechten Ehe oder aber im Scheidungsverfahren gegen Ihren Willen besondere Ansprüche an die gemeinsamen Finanzen oder Ihre Wohnung stellt, so kann Ihnen ein fähiger Rechtsanwalt dabei helfen, dies zu verhindern.

Gütertrennung bei der Scheidung

Bei einer Scheidung ist die Vermögensaufteilung einer der zentralen Aspekte.

Diese bezieht sich in erster Linie auf Besitztümer und Vermögenswerte, die während der aufrechten Ehe angeschafft wurden und nun in gerechterweise unter den zukünftigen Geschiedenen aufgeteilt werden müssen. Das betrifft in erster Linie folgende Dinge:

Das eheliche Gebrauchsvermögen

Darunter versteht man sowohl unbewegliche als auch bewegliche Objekte, die während der Ehe erworben worden sind und die für die Verwendung durch beide Eheleute vorgesehen waren. Dazu zählt folgendes:

  • Haushaltsgegenstände und gemeinsame Liegenschaft
  • Gemeinsame Fahrzeuge, falls vorhanden auch weitere Liegenschaften
  • Luxusgüter (z.B. Pferde, Segelschiffe etc.)
  • Rechte, die die Eheleute auf den gemeinsamen Besitzstand haben

Eheliche Ersparnisse

Dies betrifft finanzielle Werte und andere Wertanlagen, die während der bestehenden Ehe erworben wurden. Das können sowohl Sparbücher, Wertgegenstände die in erster Linie als finanzielle Anlage dienen, wie etwa Kunstsammlungen, oder Wertpapiere sein.

Von der Vermögensaufteilung ausgenommen sind Besitztümer die sich im Eigentum des jeweiligen Ehegatten befinden.

Obwohl die Gütertrennung besagt, dass jene Eigentümer, die den jeweiligen Eheleuten gehören, nach der Scheidung in deren Besitzstand eingehen, gestaltet sich die reale Umsetzung nicht ganz so einfach. Oft ist es der Fall, dass bei vielen Besitztümern, als auch bei finanziellen Werten nicht eindeutig hervorgeht, wessen Eigentum sie sind. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn sie während der aufrechten Ehe angeschafft wurden.

Aus diesem Grund, kann ein Ehevertrag nützlich sein, vor der Eheschließung festzulegen, welcher der Eheleute welche Besitztümer in die Ehe mitnimmt, um so bei einer etwaigen Trennung Konflikte zu vermeiden.

Mit dem Abschluss eines Ehevertrags haben die Eheleute zudem die Möglichkeit, in begrenztem Ausmaß ihre eigenen Regelungen zur Aufteilung des Besitzstandes festzulegen, sollten sie mit der Gesetzgebung nicht einverstanden sein. Bei bestimmten Angelegenheiten wie etwa dem Unterhalt, kann man allerdings keine eigenen Vereinbarungen treffen.

Brauche ich einen Anwalt für die Gütertrennung?

Wie bereits im vorangegangen Abschnitt deutlich wurde, ist die Gütertrennung oft eine komplizierte Angelegenheit, da oft Unklarheit oder Konflikte darüber bestehen, wem nun was in einer Ehe gehört. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der Ihnen im Konfliktfall weiterhelfen kann.

Ein Punkt, der beim Scheidungsprozedere oft für Streitigkeiten sorgt, ist die weitere Nutzung der gemeinsamen Wohnung. In Österreich besteht hier der Sonderfall, dass demjenigen das Wohnrecht zugesprochen wird, der auf die Wohnung angewiesen ist. Da diese Angelegenheit jedoch ebenfalls oft für Konflikte sorgt, ist es ratsam, bereits vor dem Scheidungsvergleich mit einem Anwalt abzuklären, welche Ansprüche man selbst an die weitere Nutzung des ehelichen Wohnraums stellt und wie man vorgehen kann, damit diese erfüllt werden.

Wenn Sie in der Situation sind, dass während der Ehe der Partner ohne Ihr Einverständnis auf Besitztümer oder finanzielle Werte zugreift, ist es ebenfalls angeraten, sich mit einem Anwalt zu beraten, wie Sie dieses Verhalten unterbinden können. Idealerweise suchen Sie mit Ihrem Partner einen Rechtsexperten auf, der auch als Mediator fungieren kann.


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Möchte man während der Ehe nachträglich vertraglich eigene Regelungen bezüglich der Gütertrennung festlegen, so sollte man sich ebenfalls unbedingt vorher von einem Rechtsexperten beraten lassen, welche Einflussmöglichkeiten man in diesem Fall hat.

Die Gütertrennung ist zwar gesetzlich klar geregelt, bereitet in der Praxis jedoch oft Schwierigkeiten. Wenn es in dieser Beziehung während der Ehe oder bei der Scheidung zu Konflikten kommt, empfiehlt es sich, auf die Expertise eines kompetenten Anwalts zurückzugreifen.

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Comments 2

  1. Hallo! Mein Lebensgefährte hat bei der Scheidung, das Haus und das Inventar an seine Exfrau übertragen. Für die Kinder. Leider nimmt bei ihr die Gier überhand und sie versucht ihn nach Strich und Faden auszunehmen und hetzt teilweise die Kinder gegen ihn auf. Besteht hier die Möglichkeit, dass er die 80.000 Euro, die er damals von seinen Eltern bekommen hat, zurückzufordern? Das Geld wurde damals zur Finanzierung des Hauses verwendet.

  2. Danke, dass Sie erklärt haben, wie das Kriegsvermögen bei einer Scheidung geteilt wird. Meine Schwester und ihr Mann planen, sich nach fünf Jahren Ehe scheiden zu lassen. Ich werde meine Schwester über die Informationen in diesem Artikel zur Gütertrennung informieren und sie bitten, sich mit einem Anwalt zu treffen, der sich auf dem Gebiet des Familienrechts auskennt.

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