Nachehelicher Unterhalt in Österreich

Für die Dauer der nachehelichen Unterhaltszahlungen hat der Gesetzgeber in Österreich keinen zeitlichen Rahmen und keine eindeutige Befristung festgelegt. Grundsätzlich gilt, dass in Österreich auch während der Dauer der Ehe eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner besteht. Im Falle einer Trennung gestalten sich die Verhandlungen betreffend der Unterhaltszahlungen an den Exehepartner aufgrund der nicht festgelegten Dauer, der Befristung und der Höhe der Zahlungen meist kompliziert. Nach dem Gesetz sollen beide Ehepartner nach ihren Kräften für die Haushaltsführung, die Kindererziehung und die Deckung der Lebenserhaltungskosten innerhalb der Ehe einsetzen. Beide Ehepartner sind dafür verantwortlich, es betrifft auch bestimmte Aktivitäten und Handlungen, welche notwendig sind, um das gemeinsame Leben und die Dauer der Ehe aufrechtzuerhalten.

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Nachehelicher Unterhalt bei einvernehmlicher Scheidung

Sie und Ihr Expartner können vertraglich frei über die Höhe des Ehegattenunterhaltes entscheiden. Dies gilt bei einer einvernehmlichen Scheidung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung mit einem nachfolgenden Scheidungsbeschluss. Wird dies schriftlich festgehalten, erfolgt erst anschließend der Scheidungsantrag. Unterhaltsansprüche müssen also nicht zwingend vor Gericht geltend gemacht werden. Wenn Sie und Ihr Ehepartner einen vertraglich geregelten Trennungsunterhalt vereinbaren, können Sie auf den gesetzlichen Anspruch vollständig verzichten. Ein schriftlicher Vertrag über die Höhe des Unterhaltes ist allerdings empfehlenswert, um nachfolgende Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn Sie und Ihr Expartner keine freiwillige Vereinbarung treffen, sind die gesetzlichen Regelungen relevant. Tritt die gesetzliche Regelung in Kraft, sind die Unterhaltszahlungen abhängig vom Schuldurteil und den möglichen Kindererziehungsverpflichtungen. Grundsätzlich wird rechtlich unterschieden zwischen einer Scheidung mit Schuldausspruch, einer Scheidung ohne Schuldausspruch und einem Unterhaltsanspruch aufgrund von Kindeserziehung.

Nachehelicher Unterhalt bei einer Scheidung mit Schuldausspruch

In diesem Fall ist der Unterhaltsanspruch abhängig vom Grad des Verschuldens des Ehepartners. Grundsätzlich gibt es drei Arten von Verschulden: das Alleinverschulden, das gleichteilige Verschulden und der Ausspruch des Zerrüttungsverschuldens. Im Falle des Alleinverschuldens muss der unterhaltspflichtige Ehepartner dem anderen Ehepartner den Unterhalt zahlen, wenn dieser seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes richtet sich nach Lebensverhältnissen von Ihnen und Ihrem Partner während aufrechter Ehe und muss zu ausreichenden Deckung der Lebensbedürfnisse geeignet sein. Der Unterhalt reduziert sich, wenn der unterhaltspflichtige Ehepartner weitere finanzielle Verpflichtungen hat. Sind keine Kinder vorhanden, und verfügt der unterhaltsberechtigte Partner über kein eigenes Einkommen, erhält er normalerweise 33 % des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Expartners. Verfügt der unterhaltsberechtigte Partner über ein eigenes Einkommen, bekommt er 40 % des Nettogesamteinkommens abzüglich des eigenen Einkommens. Wenn Sie und Ihr Ehepartner ein gleichteiliges Verschulden an der Zerrüttung der Ehe haben, liegt generell kein Anspruch auf Unterhalt vor. Wenn ein Ehepartner allerdings für seinen Lebensunterhalt nicht aufkommen kann, kann das Gericht diesem einen Unterhaltsanspruch zusprechen. Als Bemessungsgrundlage dient die sogenannte Billigkeitsbeurteilung, dies beträgt in etwa 10 – 15 % des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Ehepartners. Erfolgt ein Ausspruch des Zerrüttungsverschuldens, hat derjenige Ehepartner die Schuld, welcher, die Scheidung eingereicht hat. Der andere Ehepartner muss während der Dauer der Ehe alleine für die Haushaltsführung verantwortlich gewesen sein und keiner anderen finanziellen Tätigkeit nachgegangen sein. Das Gericht entscheidet im Falle einer strittigen Scheidung über die Höhe, die Befristung und die Dauer der Unterhaltszahlungen.

Nachehelicher Unterhalt bei einer Scheidung ohne Schuldausspruch

Derjenige Ehepartner, welcher die Scheidung nicht eingereicht hat, kann Trennungsunterhalt erhalten. Wenn Sie oder Ihr Ehepartner sich alleine um die Haushaltsführung, die Kindererziehung oder die Pflege von einem Angehörigen gekümmert haben, können Sie oder Ihr Ehepartner auch ohne Schuldspruch einen Unterhalt erhalten. Für den zukünftigen Unterhaltsbedarf können Sie Gründe wie Gesundheit und Alter, mangelnde berufliche Ausbildung oder auch die Dauer der Ehe geltend gemacht werden.

Was muss man tun, um den Anspruch auf den nachehelichen Unterhalt in Österreich nicht zu verlieren?

Sie sollten folgende Punkte beachten, damit Sie nicht den Anspruch auf den nachehelichen Unterhalt verlieren oder gar gegenüber Ihrem Expartner unterhaltspflichtig werden:
Ziehen Sie während der Dauer der Ehe nicht vorschnell aus der gemeinsamen Wohnung/dem gemeinsamen Haus aus. Dies könnte als schwere Eheverfehlung gelten und würde Sie unterhaltspflichtig gegenüber Ihrem Expartner machen. Klären Sie die finanzielle Situation, kopieren Sie wichtige Dokumente und bewahren Sie diese sicher auf. Konsultieren Sie einen professionellen Rechtsanwalt für eine gute rechtliche Beratung. Stellen Sie Beweise für Eheverfehlungen seitens Ihres Partners sicher. Sie können zur Beweissicherung auch einen professionellen Privatdetektiv engagieren. Handeln Sie immer überlegt, und teilen Sie auch dem gemeinsamen Freundeskreis keine wichtigen und vertraulichen Informationen mit. Brisante Informationen könnten unter Umständen später gegen Sie verwendet werden. Sollte physische oder psychische Gewalt im Spiel sein, suchen Sie Hilfe bei der Polizei und lassen Sie sich umgehend von einem Anwalt und einer Hilfsorganisation beraten.

Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden nach einer Ehe in Österreich?

In Österreich gilt grundsätzlich, dass, solange es Ihrem geschiedenen Ehepartner nicht zugemutet werden kann, aufgrund der Erziehung und Pflege eines gemeinsamen Kindes, sich selbst zu erhalten, hat er Anspruch auf Unterhalt. Diesen Anspruch hat der geschiedene Ehepartner unabhängig vom Verschulden an der Trennung, wenn er ein Kind zu versorgen hat. Auch demjenigen Ehepartner, welcher sich der Haushaltsführung und/oder der Betreuung eines Angehörigen widmet, und der somit keine eigene Erwerbsmöglichkeit hat, muss nachehelicher Unterhalt gewährt werden. In diesem Fall entspricht die Höhe des Unterhaltes seinem Lebensbedarf. Die Dauer des Unterhalts ist in Österreich nicht festgelegt. Die Zahlungen an den geschiedenen Ehepartner können daher auch ein Leben lang erfolgen. Nachehelicher Unterhalt in Österreich ist abhängig von den konkreten Umständen des sich trennenden Paares.

Wann erlischt der Anspruch?

Nachehelicher Unterhalt muss nicht mehr gezahlt werden, wenn Sie oder Ihr Expartner wieder mit einem anderen Partner verheiratet sind. In diesem Fall gilt die Befristung der Zahlungen bis zur Heirat mit dem neuen Partner. Eine Befristung des nachehelichen Unterhalts erfolgt auch dann, wenn Sie oder Ihr Expartner eine neue Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner eingehen. Ab diesen Zeitpunkt haben Sie oder Ihre Expartner keinen Anspruch mehr auf nachehelichen Unterhalt. Eine Lebensgemeinschaft definiert sich über die Merkmale der Haushalts-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft. Sind zwei der drei Merkmale vorhanden, wird dies rechtlich als Lebensgemeinschaft gewertet. Ein weiterer Grund für das Erlöschen der Unterhaltspflicht ist der Tod des Berechtigten. Aber Achtung: Beim Tod des Unterhaltspflichtigen erlischt die Unterhaltspflicht nicht, es gibt keine Befristung! In diesem Fall müssen seine Erben für die Unterhaltszahlungen aufkommen, können aber aus Billigkeitsgründen einen Minderung der Ansprüche erwirken. Der unterhaltsberechtigte Ehepartner verliert seinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei einer schweren Verfehlung gegenüber dem unterhaltspflichtigen Ehepartner. Dazu zählen Bedrohungen und anhaltende Beleidigungen sowie Beschimpfungen, falsche Anschuldigungen und Ehrverletzung, Urkundenfälschung, unbegründete Strafanzeigen sowie die grundlose, nachhaltige und böswillige Verhinderung der Ausübung des Kindesbesuchsrechtes.

Nachehelicher Unterhalt – kann man freiwillig darauf verzichten?

Im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie und Ihr Partner den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt festlegen. Nachehelicher Unterhalt muss auch dann nicht geltend gemacht werden, wenn Sie oder Ihr Expartner den eigenen Lebensbedarf durch eigene finanzielle Einnahmen decken können.

Nachehelicher Unterhalt in Österreich – wie wird er berechnet?

Zur Ermittlung des Höhe des nachehelichen Unterhaltes dient das monatliche Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ehepartners. Inbegriffen sind dabei auch Überstunden und Trinkgelder, die Nutzung eines Firmenwagens, Urlaub- und Weihnachtsgelder, Mieterträge sowie Entnahmen aus einem Betrieb. Bei Selbstständigen werden auch die Entnahmen als Einkommen angesehen.

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