Wenn man sich scheiden lässt, muss man über viele Dinge Bescheid wissen. Auf der Checkliste ganz oben stehen sollte die Kenntnis des österreichischen Scheidungsrechts. Der Paragraphen-Dschungel ist für einen Laien jedoch schwer durchschaubar. Deshalb fährt man gut damit, sich von einem Experten über seine Rechte und Pflichten aufklären zu lassen. Hier erfahren Sie, wie in Österreich wichtige Angelegenheiten wie Unterhaltspflicht und Kindesobsorge geregelt sind, und welche Vorbereitung Sie vor dem Trennungsverfahren treffen sollten, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Scheidungsrecht in Österreich
Bei vielen Menschen besteht das Vorurteil, dass die gesetzliche Lage zu Scheidungen in Österreich nicht gerecht wäre und – je nach Perspektive – entweder die Ehegattin oder der Ehegatte benachteiligt wird. Tatsächlich hängen Angelegenheiten wie Ehegattenunterhalt, das Umgangsrecht zu den gemeinsamen Kindern oder Alimente in erster Linie von Aspekten wie dem Einkommen der Ehegatten oder der Frage, in welchem Haushalt das Kind lebt ab.
Wenn es dazu kommen sollte, dass einer der Beteiligten benachteiligt wird oder sich unfair behandelt fühlt, so liegt das in vielen Fällen nicht zuletzt daran, dass man über seine Rechte nicht 100% Bescheid weiß.
Wenn man sich dazu entschlossen hat, dass eine Trennung unumgänglich ist, empfiehlt es sich deshalb, sich mit dem juristischen Aspekt, der mit einer Scheidung verbunden ist, eingehend auseinanderzusetzen.
Dabei kann Ihnen ein fähiger Rechtsexperte helfen. Ein Rechtsanwalt, der auf Scheidungsrecht spezialisiert ist. Die Zusammenarbeit mit einem Rechtsbeistand hat mehrere Vorteile, die Ihnen beim Trennungsverfahren von unermessbaren Nutzen sein werden:
- Der Anwalt geht auf ihre persönlichen Bedürfnisse ein
- Er klärt Sie über ihre Rechte und Pflichten auf
- Er hilft Ihnen bei juristischen Hürden
- Er entwickelt eine Strategie mit Ihnen
- Er sagt Ihnen, welche Ihre Forderungen realisierbar sind und welche nicht.
Je eher Sie einen geeigneten Anwalt aufsuchen, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie das Scheidungsverfahren auf unkomplizierte und rasche Art und Weise abwickeln.
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Gesetzliche Regelung des Unterhalts und der Vermögenswerte
„Beim Geld hört die Freundschaft auf“ – so heißt es im Volksmund. Finanzielle Angelegenheiten bei einer Scheidung gehören jedoch zu den wichtigsten Aspekten die es zu regeln gilt. Beim Scheidungsvergleich müssen vor allem folgende Fragen zur Zufriedenheit aller Beteiligten geklärt werden:
- Aufteilung des ehelichen Vermögens
- Gibt es Schulden: Wie geht man nach der Scheidung damit um?
- Was passiert mit Liegenschaften, die sich bislang im Besitz der Eheleute befunden haben.
- Ehegattenunterhalt: Wer zahlt wem welchen Betrag?
- Kindesunterhalt
Beim Ehegattenunterhalt herrscht die Regel, dass der besserverdienende Part dem anderen Ehegatten einen bestimmten Betrag zahlen muss, der es diesem ermöglicht, den bisherigen Lebensstandard auch nach der Scheidung weiterhin aufrecht zu erhalten. Das kann, je nachdem wie hoch die Differenz zwischen dem Einkommen der zukünftigen Geschiedenen ist, bis zu 40% des Gesamteinkommens beider Ehegatten sein.
Der Kindesunterhalt richtet sich in erster Linie nach dem Alter und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Wie die Alimente genau geregelt sind, können Sie hier nachlesen.
Während Angelegenheiten wie Unterhaltsfragen noch relativ genau bestimmbaren Richtlinien erfolgen, ist die Aufteilung des ehelichen Vermögens und gegebenenfalls auch der Schulden ein komplizierteres Verfahren.
In diesem Falle die Gefahr noch größer, beim Scheidungsvergleich nicht das zu bekommen, was einem zustehen würde. Daher ist es taktisch klug, sich vor dem Gerichtsverfahren mit einem Rechtsexperten zusammenzuarbeiten und gemeinsam eine Strategie zu entwickeln. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen bei folgenden Anliegen weiterhelfen:
- Was gehört zum ehelichen Vermögen?
- Was passiert mit dem gemeinsamen Wohnsitz?
- Was möchten Sie unbedingt weiterhin behalten?
- Worauf können Sie verzichten?
- Welche Forderungen sind realistisch? Welche weniger?
- Wie können Sie Ihre Forderungen umsetzen?
Die Vermögensaufteilung birgt insbesondere bei streitigen Scheidungen großes Konfliktpotential. Um nicht durch die Finger zu schauen, sollte man sich deshalb von einem Rechtsbeistand beraten lassen.
Die Kindesobsorge im österreichischen Scheidungsrecht
Eine der emotionalsten Angelegenheiten bei einer Scheidung ist zweifellos die weitere Obsorge der gemeinsamen Kinder. Auch dieses Thema kann zu Streitigkeiten und Unstimmigkeiten zwischen den Elternteilen führen. Die österreichische Gesetzeslage sieht vor, dass die Kinder ausreichend Kontakt zu beiden Eltern haben. Im Idealfall wohnt das Kind im Haushalt eines Elternteils und der andere Elternteil verbringt so viel Zeit mit dem Kind, wie es dem Bedürfnis aller Beteiligten entspricht.
Eine der zentralen Fragen bei der Kindesobsorge nach einer Trennung ist mit Sicherheit die, in welchem Haushalt die Kinder in Zukunft hauptsächlich wohnen werden.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es in der Regel der Fall, dass sich die Elternteile darüber einig sind, wie die Obsorge weiterhin gehandhabt wird.
Im Falle einer strittigen Scheidung besteht jedoch mitunter Uneinigkeit. Wenn beide Elternteile darauf bestehen, dass das Kind in deren Haushalten leben sollen, besteht die Aufgabe der zuständigen Richterin, vermittelnd zwischen den Beteiligten einzuwirken und gemeinsam einen Kompromiss zu finden. Dieser könnte etwa so aussehen, dass der gemeinsame Nachwuchs zu je 50% der Zeit in beiden Haushalten verbringt.
Sollte es im extremsten Fall so sein, dass trotzdem keine Einigkeit erzielt werden kann, so muss das Gericht eine Entscheidung treffen, bei wem das Kind in Zukunft wohnen soll.
Wenn Sie Ihre Kinder unbedingt bei sich haben wollen, Ihr zukünftiger Ex-Partner jedoch die gleichen Ansprüche hat und nicht davon abrücken will, so können Sie sich mit einem Rechtsanwalt beraten, was Sie in diesem Fall tun können, damit das Gericht zu Ihren Gunsten entscheidet. Dabei ist es jedoch auch unabdinglich, die Bedürfnisse und Wünsche Ihres Kindes zu berücksichtigen.
Mehr Infos zur Kindesobsorge finden Sie hier
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