Leserfrage: Zählen Einkünfte aus Immobilien auch zum unterhaltspflichtigen Einkommen?

„Zählen Einkünfte aus Immobilien auch zum unterhaltspflichtigen Einkommen?“ Claudia S. aus Wien

Antwort von Dr. Nina Ollinger:

Ja, Mieteinkünfte aus Immobilien zählen zum unterhaltspflichtigen Einkommen und erhöhen somit die Unterhaltsbemessungsgrundlage.

Die Berechnung des Unterhaltes ist jedoch komplex und wird immer konkret je Fall durchgeführt.

Auch die Bemessungsgrundlage für den Unterhalt ist oft schwer zu ermitteln und eine pauschale Antwort selten möglich.

  –   Dr. Nina Ollinger

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