Die Vorstellung, dass man sich gerade mitten im Hausbau befindet und gerade in dieser Phase die Ehe scheitert, ist unangenehm. Trotzdem wird sie für viele Menschen Realität. Wie geht man um, wenn eine Scheidung bevorsteht und man gerade ein Haus baut?
Was passiert bei der Scheidung mit dem Haus?
Die Zukunft der Liegenschaft in der man während der aufrechten Ehe zusammen gewohnt hat, zählt wohl zu den kompliziertesten Sachverhalten, die es im Falle einer Scheidung zu klären gilt. Sollte es der Fall sein, dass einer der Beteiligten im Haus weiterleben möchte, das sich im Besitz der Eheleute befindet, muss er dem anderen Ausgleichszahlungen leisten. Diese sollten hoch genug sein, dass man sich davon einen neuen Wohnsitz leisten kann, idealerweise in Form einer Eigentumswohnung. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass derjenige, der die ehemalige gemeinsame Liegenschaft für sich beansprucht, auch vor der Heirat der alleinige Eigentümer des Hauses war.
Diese Ausgleichszahlung kann jedoch dann wegfallen, wenn der Betroffene nicht die Mittel hat, diese zu begleichen, beispielsweise weil er keine finanziellen Rücklagen hat und sein Einkommen ebenfalls nicht ausreicht. Eine weitere Ausgangslage, bei der diese Ausgleichszahlung wegfallen kann ist, wenn vorher in einem Ehevertrag oder eine schriftliche Gütertrennung vereinbart wurde, dass das Wohnobjekt weiterhin im Besitz des ursprünglichen Eigentümers bleiben wird und dieser keine Zahlung an seinen Ex-Partner leisten muss.
Sollte es in dieser Angelegenheit zu Konflikten kommen, ist man gut damit beraten, sich an einen Scheidungsanwalt zu wenden, der sich auf das Thema Vermögensaufteilung und Liegenschaften spezialisiert hat. Dieser kann Aufklärung zu dieser komplexen Angelegenheit bringen und Sie über Ihre Pflichten und Rechte bezüglich des gemeinsamen Wohnsitzes informieren.
Scheidung und mitten im Hausbau?
Wenn man sich mitten im Hausbau befindet und in der Situation ist, dass eine Trennung unausweichlich geworden ist, ist die Lage noch komplizierter. Denn bei einer Liegenschaft, die man erst vor Kurzem erstanden hat und die sich noch in der Entstehungsphase befindet, tun sich einige Fragen und Probleme auf. Zum einen sind die Eigentumsverhältnisse des Wohnobjektes oft nicht so eindeutig geklärt, wie es bei einem Haus ist, welches sich bereits seit einiger Zeit im Besitz beider oder einen der Partner befindet. So kann es etwa sein, dass zwar beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen sind, aber sich lediglich einer von beiden hauptsächlich um die Finanzierung kümmert. Dazu kommt noch, dass viele Eheleute den Hausbau über Kredite finanzieren. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man sich für die Errichtung des Eigentums verschuldet, da viele Menschen nicht über ausreichend finanzielle Rücklagen verfügen, um den Hausbau ausschließlich aus eigener Tasche zu finanzieren. Sollte man sich hingegen entschließen, dass keiner der beiden Noch-Ehegatten in das Haus einziehen und dieses stattdessen verkaufen wollen, ist dies ebenfalls mit bestimmten Problemen verbunden. Denn klarerweise ist es ein schwierigeres Unterfangen, eine Baustelle zu verkaufen, als ein fertiges Haus.
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Hausbau und Vermögensaufteilung: Das muss man beachten
Was also tun, wenn man sich scheiden lässt, wo man gerade noch mit dem Hausbau beschäftigt war? Grundsätzlich gilt: für unfertige Wohnobjekte und die Schulden, die damit verbunden sind, wird dasselbe juristische Regelwerk angewendet, wie auch bei anderen Liegenschaften und Schulden. Um unnötige Komplikationen zu vermeiden und klare Verhältnisse zu schaffen, ist es etwa sinnvoll, bereits vor dem Hausbau vertraglich zu regeln, was mit der Baustelle im Falle einer Trennung passiert. Dabei fährt man gut damit, sich an einen Rechtsexperten zu wenden, welcher gemeinsam mit den Eheleuten einen stichhaltigen Vertrag aufsetzt, in welchem die Verhältnisse bereits im Vorhinein geklärt sind.
Scheidung und Baukredite
Was die Baukredite betrifft, so sind hier dieselben Regelungen anzuwenden wie auch bei anderen Schulden, die in einer Ehe entstehen. Konkret bedeutet dies, dass für Schulden, die im Zusammenhang mit dem ehelichen Besitz und Vermögen entstehen, beide Eheleute haften, während jene Schulden, die lediglich von einem Part gemacht werden, nicht in den Verantwortungsbereich des anderen Partners fallen. Dies ist auch auf die Kreditschulden anzuwenden, die im Zusammenhang mit dem Hausbau gemacht werden. Stehen beide Ehegatten im Grundbuch, so müssen auch beide im gleichen Maße dafür aufkommen. Ist der Fall gegeben, dass nur einer von beiden die Rückzahlung der Kreditraten leistet, so ist er berechtigt, vom Ex-Partner eine 50 prozentige Rückzahlung des Kredits fordern, sollte sich das Haus weiterhin im Besitz beider Ehegatten befinden. Diese Regelung tritt allerdings nicht ein, wenn das Haus ohnehin in den Besitz der zahlenden Partei übergehen wird. Denn in diesem Fall würde der andere Ehegatte das Wohnobjekt ja nicht nützen.
Finanzierung- und Verwaltungsregeln bei gemeinsamer Eigentümerschaft
Wie bereits vermerkt, ist die Veräußerung einer Baustelle wesentlich komplizierter als der Verkauf eines fertigen Hauses. Wie geht man also damit um, wenn man in eine derartige Situation gerät?
Neben einem gemeinsamen Ehevertrag und einer schriftlichen Gütertrennung ist es überlegenswert, bis zur endgültigen Fertigstellung des Hauses eine gemeinsame Eigentümerschaft zu erwägen. Denn wenn der Bau abgeschlossen wurde, ist die Wahrscheinlichkeit um ein Vielfaches höher, dass man die Liegenschaft zu einem guten Preis weiterverkaufen kann.
Damit diese gemeinsame Eigentümerschaft auch bei getrennten Paaren gut funktionieren kann, ist es sinnvoll, ein Regelwerk für die Finanzierung und die Verwaltung der Liegenschaft aufzustellen. Dazu ist es angeraten, den Verkehrswert des Hauses von einem Gutachter bestimmen zu lassen.
Horrorszenario Scheidung mitten im Hausbau? Das muss nicht sein! Wenn man bereits vor dem Bau sich vertraglich absichert, kühlen Kopf bewahrt und gemeinsam mit einem kompetenten Rechtsanwalt überlegt, wie man in diesem Fall vorgehen soll, um eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden, kann man auch diese Herausforderung meistern!