Im Unterschied zum Ehegattenunterhalt, auf den bei einer einvernehmlichen Scheidung verzichtet werden kann, kann vom Unterhalt fürs Kind auf keinen Fall abgesehen werden. In Österreich ist es so geregelt, dass derjenige Elternteil, der fortan nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt, Alimente zahlen muss. Hier erfahren Sie, was Ihrem Kind zusteht, was die Gesetzgebung in Österreich bezüglich des …