Im Unterschied zum Ehegattenunterhalt, auf den bei einer einvernehmlichen Scheidung verzichtet werden kann, kann vom Unterhalt fürs Kind auf keinen Fall abgesehen werden. In Österreich ist es so geregelt, dass derjenige Elternteil, der fortan nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt, Alimente zahlen muss.
Hier erfahren Sie, was Ihrem Kind zusteht, was die Gesetzgebung in Österreich bezüglich des Unterhaltsgeldes vorsieht, wenn das Kind zwischenzeitlich über ein eigenes Einkommen verfügt und was Sie tun können, wenn sich der unterhaltspflichtige Elternteil weigert, Ihren Kindern eine angemessene finanzielle Leistung zukommen zu lassen.
Sie haben Frage zur Vermögungsaufteilung? nähere Infos gibt es hier!
So ist der Kindesunterhalt in Österreich geregelt
Unabhängig vom Einkommen muss jener Elternteil, der getrennt von Haushalt lebt, indem das Kind wohnhaft ist, Alimente zahlen.
Die Höhe des Ziehgeldes richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Für Kinder, deren unterhaltspflichtige Elternteile lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, besteht in Österreich der sogenannte „Regelbedarf“, der eine Art Untergrenze darstellt. Dieser sieht vor, dass ein bestimmter Mindestbetrag an das Kind gezahlt werden muss.
Die einzige Ausnahme, bei der nach der Scheidung kein Elternteil verpflichtet ist, einen monatlichen Betrag für die Nachkommen aufzubringen, liegt dann vor, wenn sich die Eltern die Obsorge im gleichen Ausmaß teilen. Dieser Fall liegt dann vor, wenn das Kind jeweils 50% seiner Zeit in beiden Haushalten verbringt.
Finden Sie Ihren passenden Scheidungsanwalt!
Wie wird das Unterhaltsgeld gehandhabt?
Ist das Kind in einem Alter, indem es noch nicht in der Lage dazu ist, finanzielle Angelegenheiten selbstständig zu regeln, so wird das Unterhaltsgeld von den Eltern verwaltet. Das heißt konkret, dass der Unterhaltspflichtige den monatlichen Betrag an das Konto des Ex-Partners überweißt, welcher das Geld dann für die Bedürfnisse des Kindes aufwenden muss. Dabei ist es ihm nicht gestattet, die Alimente für sich selbst auszugeben.
Befindet sich das gemeinsame Kind in einem Alter, in dem es über ein eigenes Konto verfügt, so kann das Unterhaltsgeld auch direkt auf das Konto des Kindes überwiesen werden.
Tritt die Volljährigkeit ein, so ist das Kind selbst dafür zuständig, das Ziehgeld vom unterhaltspflichtigen Elternteil einzufordern.
Unterhaltsgeld – Wie lange?
Grundsätzlich muss der Unterhaltspflichtige in Österreich so lange für das Kind aufkommen, bis dieses selbsterhaltungsfähig ist und somit imstande ist, selbst für sich zu sorgen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Kind eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat. Somit kann die Unterhaltspflicht auch nach der Volljährigkeit weiterhin bestehen bleiben.
Das heißt, dass während eines aufrechten Studiums bis zu dessen Abschluss weiterhin Alimente gezahlt werden müssen, sofern dieses fristgerecht abgeschlossen wird.
Verfügt das Kind zwar über ein eigenes Einkommen, erhält dieses jedoch nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums, gibt es bestimmte Sonderregelungen für das Unterhaltsgeld:
Alimente bei Lehrlingsentschädigung
Auch wenn das Kind während einer Lehrlingsausbildung ein Gehalt in Form einer sogenannten „Lehrlingsentschädigung“ erhält, gilt es dennoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht als selbsterhaltungsfähig. Das heißt, dass auch während eines aufrechten Lehrverhältnisses weiterhin Unterhaltsgeld gezahlt werden muss. Allerdings wird in dieser Zeit das Ziehgeld unter Berücksichtigung der Lehrlingsentschädigung neu berechnet, bzw. bedeutet das für den unterhaltspflichtigen Elternteil, dass er in dieser Zeit einen geringeren Betrag zahlen muss.
Alimente bei Präsenz- und Zivildienst
Während des Präsenz- oder Zivildienstes gilt man als selbsterhaltungsfähig. Das heißt konkret, dass dem Kind während dieser Zeit kein Unterhalt zusteht, sofern es in durchschnittlichen Lebensverhältnissen lebt. Wenn die materiellen Ansprüche des Kindes jedoch überdurchschnittlich sein sollten, so kann es im Einzelfall sein, dass es auch während dieser Zeit weiterhin Unterhaltsanspruch hat. Ob dies der Fall ist, wird in der Regel individuell geprüft.
Um herauszufinden, wie die Ansprüche auf Unterhalt im speziellen Fall Ihres Kindes sind, ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein kompetenter Rechtsanwalt kann Ihnen in diesem Fall weiterhelfen.
Wie wird die Obsorge von Kindern in Österreich geregelt? Das erfahren Sie hier!
Finden Sie Ihren passenden Scheidungsanwalt!
Elternteil kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach – was tun?
Bis zur Volljährigkeit des Kindes ist jener Elternteil, in dessen Haushalt das Kind wohnt, dafür verantwortlich, die Unterhaltsansprüche vom gemeinsamen Nachwuchs geltend zu machen.
Wenn sich der Unterhaltspflichtige weigern sollte, zu zahlen, ist es ratsam, überlegt vorzugehen, um zu erreichen, dass das Kind bekommt was ihm zusteht.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten ist, zu versuchen, das Besuchsrecht des anderen Elternteils einzuschränken. Für das Wohlbefinden und die Entwicklung ihres Kindes ist es enorm wichtig, dass die Beziehung zu beiden Elternteilen gut funktioniert. Deswegen sollte böses Blut vermieden werden
Wenn Sie in der Situation sind, dass Ihr Ex-Partner das Ziehgeld nicht oder nicht vollständig auszahlt, so ist es ratsam, sich die Unterstützung eines kompetenten Rechtsbeistandes zu holen. Ein Scheidungsanwalt, der auf Kindesunterhalt spezialisiert ist, kann Ihnen auf mehreren Ebenen weiterhelfen:
- Er klärt Sie darüber auf, was Ihrem Kind zusteht.
- Er kann als Mediator zwischen Ihnen und dem anderen Elternteil vermitteln
- Er kann Sie beraten, was Sie tun können, um Ihren Ex-Partner zur Vernunft zu bringen.
- Er kann Sie vor Gericht vertreten, sollte es zum Rechtsstreit kommen
Auch wenn die Situation zunächst ausweglos erscheint: rechtlich gesehen ist der Obsorgeberechtigte hier als Verwalter seines unterhaltsberechtigten Kindes hier im Recht. Das heißt konkret, dass die Chancen, den Unterhaltspflichtigen dazu zu bringen, seiner Pflicht nachzukommen sehr gut stehen. Sollte es zum Äußersten kommen, können Sie mithilfe eines Anwaltes auch einen Prozess gewinnen und Ihre Ansprüche durchsetzen. Um zu erreichen, dass Ihr Kind das bekommt, was Ihm zusteht, kann Ihnen kompetener Rechtsberatung enorm weiterhelfen.
Hier finden Sie alle Anwälte in unserer Datenbank für Familienrecht in Österreich