mit ohne Ehevertrag

Heiraten mit oder ohne Ehevertrag in Österreich

Egal wie sehr man sich liebt – unvorhersehbare und unwillkommene Ereignisse in einer Ehe sind leider niemals gänzlich auszuschließen. Deshalb kommt es während der Ehe oder während des Scheidungsprozesses nicht selten zu bösen Überraschungen.

Das Bewusstsein ist bei vielen noch nicht vorhanden, dass die Ehe ein Vertrag ist. Und wenn man gegen den Vertrag verstößt, gibt es Konsequenzen. Dadurch kann man sich zu einem gewissen Grad schützen.

Vernünftige Brautleute denken deshalb immer öfter nach, den Bund der Ehe vertraglich zu regeln. Doch was sind die Vor- und Nachteile eines Ehevertrags, auf welche Lebensbereiche kann man als Eheleute Einfluss nehmen und welche Dinge muss man beim Abschluss beachten? Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.

Gütertrennung, Ehegattenunterhalt und Sorgerecht – was kann im Ehevertrag geregelt werden?

Hinsichtlich von Ehepäkten besteht das Vorurteil, dass oft Abkommen beschlossen werden, die sich zum Nachteil eines Ehegatten auswirken und er so Benachteiligungen bezüglich Unterhalt, Sorgerechtsangelegenheiten etc. erfährt, wenn er sich scheiden lässt.

Tatsächlich ist im österreichischen Recht verankert, dass Eheleute, sowohl während der aufrechten Ehe als auch in der Scheidung bestimmte Rechte und Pflichten haben, mit denen sichergestellt werden muss, dass keiner der Ehegatten Benachteiligungen  erfährt oder Abstriche bei seinem bisherigen Lebensstandard machen muss. Dies ist eine wichtige Errungenschaft der österreichischen Rechtsprechung und kann auch nicht durch vertraglich festgelegte Übereinkommen verändert werden.

Eine Ausnahme stellt der Ehegattenunterhalt dar. Tatsächlich kann über ein vertragliches Abkommen ein Unterhaltsverzicht getroffen werden, worin sich derjenige Ehegatte, der eigentlich Anspruch auf Unterhalt hätte, dazu bereit erklärt, auf den Unterhaltsanspruch zu verzichten.

Unter widrigen Umständen könnte dieser Unterhaltsverzicht tatsächlich ein Nachteil von ehelichen Abkommen darstellen. Aus diesem Grund sollte man sich gut überlegen, ob man sich tatsächlich auf eine derartige Übereinkunft einlässt. Da dieses Thema mit vielen Risiken verbunden ist, sollte man sich auf alle Fälle vor Vertragsabschluss von einem Rechtsanwalt beraten lassen, wenn die Frage im Raum steht, ob man auf Unterhalt verzichtet oder nicht. 

In einem Ehepakt können ausschließlich Angelegenheiten finanzieller Natur geregelt werden. Dinge wie Sorgerecht oder Übereinkünfte über eheliche Aspekte wie Treue, Ehebruch etc. können nicht über eine derartige juristische Vereinbarung geregelt werden.

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Ehevertrag – Sinnvoll?

Die Vereinbarung eines vertraglich geregelten ehelichen Abkommens ist eine sinnvolle und vernünftige Entscheidung. Vor allem, wenn mindestens einer der Ehegatten über größere Vermögenswerte verfügt, die in die Ehe mitgebracht werden, ist es ratsam, bereits vor der Eheschließung vertraglich festzulegen, welcher der Ehepartner welche Werte, seien sie materieller oder finanzieller Natur, in die Ehe mitgebracht hat.

In diesem Zusammenhang ist es vor allem nützlich, Angelegenheiten zu behandeln, die zwar gesetzlich geregelt sind, in der Praxis jedoch mit einigen Komplikationen verknüpft sind. Ein Beispiel dafür ist etwa die Gütertrennung. Theoretisch basiert diese auf klaren Regelungen, doch in der Realität führt diese Angelegenheit sowohl während der aufrechten Ehe als auch bei Scheidungen immer wieder zu Konflikten, etwa weil man sich uneins darüber ist, wer der Eigentümer von diesen oder jenen Besitztümern ist.

Ein vertragliches Arrangement kann dabei helfen, sich einen besseren Überblick über den ehelichen Besitzstand und dessen Eigentumsverhältnisse zu schaffen, um so Unstimmigkeiten und Verwirrungen zu vermeiden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass so verhindert werden kann, dass ungewollte Nachforschungen eines Ehegatten hinsichtlich der Besitz- und Vermögensverhältnisse seines Partners angestellt werden, da diese Informationen ja über die eheliche Vereinbarung abrufbar sind.

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Der entscheidende Vorteil, den ein Ehevertrag bietet ist, dass es den Vertragspartnern rechtlichen Schutz bietet, was vor allem in Falle von Scheidung vor bösen Überraschungen bewahrt.

Sollte es beispielsweise dazu kommen, dass einer der Ehepartner das Vermögen des anderen für eigene Zwecke verwendet und damit Schulden macht, muss der andere Ehepartner nicht dafür haften, wenn dies zuvor in einem vertraglichen Abkommen so festgelegt wurde.

Was die Aufteilung der finanziellen und materiellen Werte betrifft, so können hier bestimmte individuelle Regelungen vereinbart werden, die von der allgemeinen österreichischen Gesetzgebung diesbezüglich abweichen. In diesem Fall sollte man sich vorher unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Der entscheidende Vorteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass so die Verhältnisse geklärt werden und im Falle einer Scheidung nervenaufreibende und kostenintensive Folgeprozesse vorgebeugt werden können.

Muster eines Ehevertrages – Was muss man beachten?

Eine vertragliche Abkunft zwischen den Eheleuten kann sowohl vor der Eheschließung, als auch während der aufrechten Ehe getroffen werden.

Bei der Erstellung des Vertrages ist es wichtig, auf eine klare und unmissverständliche Formulierung zu achten, die keinen Spielraum für Interpretationen zulässt. Dies ist vor allem aus dem Grund wichtig, da es bei schwammigen Formulierungen dazu kommen kann, dass man sich über die Auslegung des Inhaltes streiten könnte.

Sollten Sie sich dazu entschieden haben, ein derartiges Arrangement zu treffen oder denken zumindest darüber nach, so ist es unbedingt angeraten, sich von einem Rechtsexperten beraten zu lassen. Idealerweise suchen Sie dafür einen Anwalt auf, dessen Schwerpunkt auf Ehe- und Familienrecht liegt.

Ein kompetenter Anwalt kann Ihnen bei folgenden Punkten hilfreich zur Seite stehen:

  • Gestaltung und Formulierung des Vertrages
  • Rechtsberatung darüber, welchen rechtlichen Spielraum Ihnen das Abkommen bietet
  • Tipps, welche Aspekte Sie unbedingt regeln sollten
  • bei Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern kann ein Anwalt als Vermittler fungieren.

Ein Ehevertrag ist sinnvolles und nützliches Arrangement, dass vor allem in Falle von Scheidung dabei helfen kann, langwierige Streitigkeiten und dadurch entstehende Gerichtskosten zu vermeiden. Vor Vertragsabschluss ist es vor allem wichtig, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, der Ihnen auch helfen kann, diese eheliche Vereinbarung aufzusetzen.