Unterhalt ab 18

Unterhalt ab 18 Österreich

Ab dem 18. Lebensjahr gilt man in Österreich als erwachsener Mensch – zumindest auf dem Papier. In der Realität ist es jedoch so, dass viele Menschen in diesem Alter dennoch noch immer von ihren Eltern anhängig sind – vor allem in finanzieller Hinsicht.  Das liegt daran, dass viele mit ihrer Ausbildung noch nicht fertig sind – entweder weil sie noch zur Schule gehen oder gerade erst zu studieren begonnen haben und aus diesem Grunde noch nicht im vollen Maße selbsterhaltungsfähig sind. Für viele Elternteile, die verpflichtet sind, Alimente zu zahlen, stellt sich deshalb vor allem eine Frage: „Muss ich Unterhalt ab 18 zahlen?“

Unterhalt ab 18 in Österreich

Ob man in Österreich noch Unterhalt zahlen muss, wenn das Kind volljährig ist, hängt vom individuellen Fall ab. Dabei spielt vor allem ein Faktor eine große Rolle: die sogenannte „Selbsterhaltungsfähigkeit“. Ist das Kind im Alter von 18 Jahren tatsächlich schon in der Lage, für sich selbst zu sorgen, sind die Eltern nicht mehr länger dazu verpflichtet, Alimente zu zahlen. Das kann etwa sein, wenn das Kind bereits eine abgeschlossene Lehre oder Berufsausbildung vorweisen kann und aufgrund dessen einem Beruf nachgeht und sein eigenes Geld verdient.

Neben der Selbsterhaltungsfähigkeit ist jedoch auch ein weiterer Aspekt ausschlaggebend, ob ein erwachsenes Kind unterhaltsberechtigt ist. Und das ist die Frage, ob die finanziellen Mittel, die man durch die eigene Arbeit verdient, dazu ausreichen, einen ähnlichen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, wie die Eltern. Das heißt, dass es auch sein kann, dass ein Kind nach wie vor unterhaltsberechtigt ist, obwohl es einem Beruf nachgeht und sich mit dem verdientem Geld theoretisch selbstständig versorgen könnte. Ist dies der Fall, liegt das daran, dass das Leben, welches das Kind führt, nicht mit den Lebensverhältnissen, in denen es herangewachsen ist und in welchen sich die Eltern nach wie vor befinden, vergleichbar ist.

Unterhalt ab 18: Rechner

Wie kann man die Höhe des Unterhalts, den ein volljähriges Kind bekommt, berechnen? Auch in diesem Fall kann man spezielle Unterhalts- und Alimenterechner zur Rate ziehen, mit denen sich der genaue Betrag der Alimente ermitteln lässt. Generell gilt, dass Kinder, die älter als 15 Jahre sind, einen Anspruch auf 22% des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils haben. Dieser Prozentsatz kann sich verringern, wenn weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglieder, wie Ex-Ehegatten mit Unterhaltsanspruch oder Geschwister, vorhanden sind.

In manchen Fällen beziehen die Kinder über ein eigenes Einkommen, beispielsweise durch einen Nebenjob o.ä. Auch wenn diese Geldquelle nicht hoch genug ist, um sich das Leben vollständig zu finanzieren, kann diese dennoch ausschlaggebend dafür sein, dass sich die Höhe der Unterhaltszahlungen für das Kind verringert. Auch andere Geldleistungen wie etwa die Familienbeihilfe können an die Alimente angerechnet werden und so dazu führen, dass der unterhaltspflichtige Elternteil weniger zahlen muss. In diesem Fall kann eine Neubemessung des Unterhalts durchgeführt werden. Diese kann beim Familiengericht beantragt werden. Damit man als unterhaltspflichtiger Elternteil bei diesem Unternehmen erfolgreich ist, empfiehlt es sich, sich von einem kompetenten Rechtssanwalt beraten zu lassen, welcher sich auf Unterhalt und Alimente spezialisiert hat und ausrechnen kann, welche anderen Einkommensquellen zu einer Verringerung der Unterhaltszahlungen führen können und wie viel Geld man künftig einsparen kann.

Wer bekommt Alimente mit 18?

In manchen Fällen ist es so, dass die Alimente nicht direkt an das Kind mit Unterhaltsanspruch selbst ausgezahlt werden, sondern an den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Sobald das Kind die Volljährigkeit erreicht hat, müssen die Unterhaltszahlungen auf das Konto des Kindes übermittelt werden.

Alle Kinder, bei denen die Selbsterhaltungsfähigkeit noch nicht erreicht wurde, haben Ansprüche auf Unterhalt. Allerdings gibt es Grenzen. Das Kind verliert den Unterhaltsanspruch, wenn folgende Fälle vorliegen:

  • Es finden keine Bemühungen statt, die Selbsterhaltungsfähigkeit zu erreichen. Dies erkennt man etwa daran, dass zu wenig unternommen wird, um eine Arbeit zu finden.
  • Das Studium dauert erheblich länger als die durchschnittliche Studiendauer. Diese darf jedoch nicht mit der Mindeststudiendauer verwechselt werden. Außerdem muss ersichtlich sein, dass das Studium ernsthaft und mit Zielstrebigkeit betrieben wird. Eine sogenannte „Umorientierungsphase“, also ein Wechsel der Studienrichtung innerhalb des ersten Semesters sollte allerdings miteinkalkuliert werden.
  • Während des Zivil- oder Präsenzdienstes des Kindes hat es keinen Unterhaltsanspruch, da es in diesem Zeitraum als selbsterhaltungsfähig gilt, wenn es dazu in der Lage ist, einen durchschnittlichen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: sollte das Kind durch das Elternhaus einen Lebenswandel gewöhnt sein, der weit über dem Durchschnitt angesiedelt ist, so kann der Unterhaltsanspruch möglicherweise weiterhin bestehen bleiben. Sollte man sich unsicher sein, welche Situation im individuellen Fall vorliegt, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der mit diesen Fragen vertraut ist.

Besteht eine dieser Situationen, so ist der Elternteil, der bis dahin Alimente gezahlt hat, dem Kind gegenüber nicht mehr länger unterhaltspflichtig.

Unterhalt ab 18: So kann ein Anwalt helfen

Sowohl auf der Seite des volljährigen Kindes, als auch des unterhaltspflichtigen Elternteils, kann es dazu kommen, dass man sich in einer Situation befindet, wo man ungerecht behandelt wird. So kann es sein, dass man Alimente zahlt, obwohl man den Verdacht hat, dass der Unterhaltsanspruch gar nicht mehr besteht. Andererseits könnte man als Kind auch damit konfrontiert sein, dass die Eltern sich weigern, den Unterhalt weiter auszuzahlen, obwohl noch keine Selbsterhaltungsfähigkeit besteht.

Doch in keinem Fall sollte man sich mit derartigen Begebenheiten abfinden! Anwälte, die auf Familienrecht spezialisiert sind, können Betroffene über ihre Pflichten und Rechte aufklären und ihnen helfen, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

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